Leipziger Stadtrat beschließt Bettensteuer 

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Ab April 2023 werden private und geschäftliche Übernachtungsgäste, die in Leipziger Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen oder auf Campingplätzen übernachten, eine Beherbergungssteuer zahlen müssen. Die Abgabe, die fünf Prozent des Übernachtungspreises beträgt, wurde nun vom Stadtrat beschlossen. 

Das Geld soll in den Gesamthaushalt der Stadt fließen und für die "Förderung von Tourismus" verwendet werden. Die Förderung von Stadtmarketing und Tourismus hatte im Vorfeld auch der Geschäftsführer des sächsischen Dehoga, Axel Klein, im Gespräch mit dem MDR gefordert.

Ein Änderungsantrag der Linken-Fraktion, der Reisende zu medizinischen Behandlungen und ihre Begleitpersonen von der Abgabe befreit, wurde angenommen, während die Forderung nach einer Ausnahme für Kinder, Jugendliche, Auszubildende und Studenten abgelehnt wurde. 

Im vergangenen Jahr war die Stadt Leipzig mit einer "Gästetaxe" vor dem sächsischen Oberverwaltungsgericht noch gescheitert. In Dresden, wo die Beherbergungssteuer seit 2015 erhoben wird, müssen ab dem 1. Juli 2023 auch Geschäftsreisende sechs Prozent des Übernachtungspreises zahlen. Durch die Abgabe erwartet sich die Stadt rund vier Millionen Euro Mehreinnahmen. 


 

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