Mallorcas Restaurants dürfen wieder drinnen bewirten

| Politik Politik

Gute Nachricht für Mallorca-Fans: Auf der spanischen Urlaubsinsel und auch auf den anderen Balearen darf die Innengastronomie ab Sonntag im Zuge der guten Corona-Lage erstmals seit März wieder öffnen. Restaurants, Bars und Cafés werden ihre Gäste allerdings zumindest bis zum 5. Juni nur bis 18 Uhr in den Innenbereichen bewirten dürfen, wie die Regionalregierung am Donnerstagabend in Palma mitteilte. Die Außenbereiche dürfen unterdessen auf den Balearen bis 23 Uhr offen bleiben.

Es gelten aber strenge Auflagen: Die Gastronomiebetriebe, die über Terrassen verfügen, dürfen in ihren Innenbereichen zunächst nur maximal 30 Prozent der üblichen Gästezahl bewirten. Für Lokale ohne Außenbereich gilt unterdessen eine Maximalauslastung von 50 Prozent - solange es nicht mehr als 150 Gäste sind. Das ist das Ergebnis eines Treffens des sogenannten Runden Tisches zwischen Vertretern der Regierung, von Unternehmerverbänden und Gewerkschaften am Donnerstagnachmittag.

Damit kehrt auf Mallorca immer mehr Normalität ein - auch wenn weiterhin mehrere Einschränkungen wie eine nächtliche Ausgehsperre und die Maskenpflicht auch im Freien gelten. Am Donnerstag hatte zuvor am Ballermann an der Playa de Palma das Kultlokal Bierkönig nach Monaten der coronabedingten Schließung wiedereröffnet. Rund 150 Menschen standen schon mittags vor dem Eingang. Bis zu 535 Gäste können gemäß der geltenden Corona-Regeln bewirtet werden.

Nach Angaben des Gesundheitsministeriums in Madrid haben sich zuletzt auf den Balearen knapp 19 Menschen je 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen mit dem Coronavirus infiziert. Diese Sieben-Tage-Inzidenz liegt in Spanien derzeit nur in Valencia niedriger (14,28). Dabei hatten Mallorca und die anderen Inseln der Region im Winter zeitweilig die höchsten Werte des Landes. Die Inzidenzwerte der Balearen liegen auch weiterhin deutlich niedriger als in allen deutschen Bundesländern. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Bundeskabinett hat eine Verordnung beschlossen, die Ausnahmen vom Lärmschutz für Public Viewing während der Fußball-WM 2026 ermöglicht. Städte und Gemeinden sollen dadurch flexibler über Veranstaltungen in den Nachtstunden entscheiden können.

Eine Expertenkommission empfiehlt zur Sanierung der Krankenkassen Steuererhöhungen auf Tabak, Alkohol und Zucker. Während die Berater auf Prävention und Milliardenentlastungen setzen, warnen Verbraucherschützer vor neuen sozialen Barrieren im Gesundheitssystem.

Jugendliche ab 14 Jahren dürfen in Begleitung etwa der Eltern in der Öffentlichkeit Bier, Wein oder Sekt trinken. Die Jugendministerin will das «begleitete Trinken» beenden.

Der Rat der Europäischen Union hat die Reform der Pauschalreiserichtlinie verabschiedet, um für mehr Klarheit bei Reisearten und außergewöhnlichen Umständen zu sorgen. Kritiker bemängeln jedoch die Beibehaltung der 14-tägigen Rückerstattungsfrist und fehlende Instrumente für globale Krisenszenarien.

Berlin führt eine Ausbildungsplatzumlage für Unternehmen ein. Wirtschaftsverbände kritisieren die Abgabe und sprechen von zusätzlichen Belastungen für Betriebe.

Mit gezielten Hilfen für den Tourismussektor hat die Regierung der EU-Inselrepublik Zypern ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Nahostkonflikts geschnürt.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Niedersachsen haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt, der Lohnsteigerungen in zwei Stufen vorsieht. Auch die Vergütungen für Auszubildende werden bis 2028 schrittweise angehoben.

In der Schweiz wird im Juni 2026 über eine Begrenzung der Bevölkerungszahl abgestimmt. Ein Zusammenschluss der Tourismuswirtschaft stellt sich dagegen und sieht laut Mitteilung mögliche Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, internationale Abkommen und den Tourismussektor.

Der Bayerische Landtag hat eine Reform des Zweckentfremdungsgesetzes beschlossen. Künftig können Kommunen eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen einführen und auf Vermietungsdaten zugreifen.

Der Stadtrat der Stadt Zürich hat eine Volksinitiative zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen für gültig erklärt und unterstützt deren Ziele. Gleichzeitig ist ein Gegenvorschlag im Zusammenhang mit einer Bauordnungsrevision geplant.