Marriott International tritt Hotelverband bei

| Politik Politik

Zum 1. Januar 2025 ist Marriott International mit allen selbst gemanagten Hotels in Deutschland dem Hotelverband Deutschland (IHA) beigetreten. Marriott International bietet mit fast 9.100 Hotels und Resorts in 142 Ländern und Territorien unter dem Dach von mehr als 30 Marken eines der leistungsstärksten Portfolios der Branche weltweit.

In Deutschland umfasst das Portfolio über 120 direkt gemanagte sowie von Franchise-Partnern betriebene Hotels, das alle Segmente abdeckt, darunter unter anderem JW Marriott, The Ritz-Carlton, Westin, Sheraton, Marriott Hotels, Courtyard by Marriott und Moxy Hotels.

„Der Verbandsbeitritt von Marriott International als eine der größten Hotelgesellschaften der Welt ist eine höchst willkommene Stärkung der Solidargemeinschaft der Hotellerie in Deutschland und Europa in weiterhin herausfordernden Zeiten. Mit der bereits erfolgten Berufung von Gitta Brückmann, Vice President Corporate Social Responsibility EMEA / Government Affairs Europe, in den IHA-Beirat freuen wir uns auf zusätzliche Impulse für die Interessenvertretung der Branche in Berlin und Brüssel“, erklärt IHA-Vorsitzender Otto Lindner.

„Schon seit Jahren wird zwischen Marriott International und der IHA ein reger Austausch gepflegt. Daher freut es uns umso mehr, diesen Austausch nun auch im Rahmen eines offiziellen Beitritts zu vertiefen. Wir werden aktiv am bedeutendsten nationalen und internationalen Netzwerk der Hotellerie mitwirken und die Vertretung der Brancheninteressen sowie ihren erheblichen Einfluss auf die deutsche Wirtschaft weiter stärken“, freut sich Gitta Brückmann. 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.