Mecklenburg-Vorpommern: Außen- und Innengastronomie ab Pfingstsonntag möglich

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Mecklenburg-Vorpommern hat Öffnungsschritte verkündet. Die Außen- und Innengastronomie in Mecklenburg-Vorpommern kann von Pfingstsonntag an wieder öffnen. Zwei Tage danach sollen viele derzeit noch geschlossene Geschäfte im Bundesland wieder öffnen können. Am 25. Mai sollen ebenfalls weitere körpernahe Dienstleistungen wie Kosmetikstudios wieder ihren Betrieb aufnehmen dürfen.

Der Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern wird am 7. Juni für Einwohner des Landes und am 14. Juni für Gäste aus den anderen Bundesländern geöffnet. Ab sofort könne gebucht werden, sagte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) am Dienstagabend in Schwerin.

Übersicht zu den Lockerungen

GRUNDSÄTZLICH

Wegen des Bundesinfektionsschutzgesetzes gilt weiterhin die Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 100 Corona-Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in einem Landkreis oder kreisfreier Stadt als wichtiger Wert. Diesen Wert haben die Landkreise Vorpommern-Greifswald (100,6), Mecklenburgische Seenplatte (109,7) sowie Ludwigslust-Parchim (111) noch nicht unterschritten. Viele angekündigte Lockerungsschritte wie die Öffnung der Gastronomie sowie Hotellerie sind in diesem Fall nicht möglich.

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN

Die seit mehreren Wochen geltenden Kontaktbeschränkungen bleiben zunächst landesweit bestehen. Ein Haushalt darf sich mit einem weiteren Menschen treffen; Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammen wohnen, zählen dennoch als ein Haushalt. Wann es hier Lockerungen gibt, ist noch nicht bekannt.

KITAS

Von kommenden Montag an können Kitas landesweit wieder öffnen. In Landkreisen oder kreisfreien Städten mit Inzidenzwerten unter 100 ist ein Regelbetrieb vorgesehen, Einschränkungen bei der Betreuungszeit gibt es nicht. In Regionen mit Inzidenzwerten von 100 bis 165 müssen Eltern zweimal die Woche einen negativen Corona-Test vorweisen, wenn sie ihre Kinder in eine Einrichtungen bringen oder dort abholen. Einschränkungen in der Betreuungszeit gibt es auch bei diesen Werten nicht, wenn möglich sollen die Eltern ihre Kinder jedoch zu Hause lassen. Laut Bundesinfektionsschutzgesetz müssen Kitas schließen, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt über 165 liegt. Das ist derzeit in keiner Region Mecklenburg-Vorpommerns der Fall.

SCHULE

Der Schulbetrieb soll vom kommenden Montag an wieder hochgefahren werden. Die Regelungen sind in zwei Stufen unterteilt. Ist die Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt unter 100, ist für die Jahrgänge 1 bis 6 sowie die Abschlussklassen durchgängiger Präsenzunterricht in der Schule vorgesehen, für die anderen Jahrgänge Wechselunterricht. Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 165, ist für alle Jahrgangsstufen Wechselunterricht vorgesehen. Für die Schüler der Klassen 1 bis 6 ist eine Notbetreuung gewährleistet für die Tage, an denen sie nicht in der Schule sind. Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz über 165, müssen Schulen grundsätzlich schließen, für jüngere Schüler wird dann eine Notbetreuung eingerichtet. Wer in die Schule geht, muss sich zweimal die Woche testen. Am 21. Juni starten die Sommerferien im Nordosten.

WAS BEREITS GEÖFFNET HAT

Sämtliche Geschäfte des täglichen Bedarfs haben geöffnet, also etwa Lebensmittelgeschäfte, Drogerien, die Post, Sanitätshäuser, Optiker oder Banken. Zudem bleiben beispielsweise Blumenläden, Buchhandlungen und Gartenmärkte landesweit geöffnet. Außenbereiche von Zoos und Tierparks können ebenfalls Gäste empfangen.

Friseure dürfen öffnen, dies ist jedoch mit einer Corona-Testpflicht verbunden. Kunden müssen maximal 24 Stunden vor dem Termin einen Corona-Test gemacht haben - entweder in der Apotheke, in einem Schnelltestzentrum oder mit einem gekauften Selbsttest vor Ort. Entscheidend ist dann, dass der Selbsttest vor den Augen desjenigen erfolgt, der die Dienstleistung ausführt. Tests sind landesweit in rund 400 Einrichtungen möglich.

Menschen mit vollständigem Impfschutz sind von der Testpflicht befreit, sofern sie keine typischen Covid-Symptomen wie Husten, Fieber, Schnupfen oder Geruchs- und Geschmacksverlust haben. Ein vollständiger Impfschutz liegt laut Landes-Coronaverordnung vor, wenn die zweite Impfung mehr als 14 Tage zurückliegt.

LOCKERUNGEN VON WIRTSCHAFTSBEREICHEN

23. Mai: Gastronomen dürfen innen und außen wieder Gäste empfangen. Für den Innenbereich müssen Gäste einen negativen Corona-Test vorweisen und einen Tisch reservieren. Dies ist für den Außenbereich nicht notwendig. Ob zur Gastronomie auch Bars und Kneipen zählen, war zunächst nicht klar.

25. Mai: Geschäfte, die bisher geschlossen sind, dürfen wieder öffnen. Ein Test oder eine Terminbuchung sind hier nicht notwendig. Weitere Anbieter körpernaher Dienstleistungen dürfen wieder Kunden empfangen, sofern diese einen negativen Corona-Test vorweisen können. Ebenfalls mit einer Test-Pflicht können Fahrschulen wieder den Betrieb aufnehmen. Liegt eine Region mindestens eine Woche lang unter einem Sieben-Tage-Inzidenzwert von 50, können die Öffnungen im Handel vorgezogen werden. Der Landkreis Vorpommern-Rügen will dies tun und den Handel am Freitag wieder öffnen.

7. Juni: Alle Zweitwohnungsinhaber sowie Dauercamper können nach MV kommen, egal in welchen Regionen Deutschlands sie leben. Am selben Tag dürfen Einheimische wieder in Hotels, Pensionen und allen anderen Beherbergungsmöglichkeiten übernachten. Wer dort Urlaub macht, muss einen negativen Corona-Test bei Anreise vorweisen und sich zweimal die Woche testen. Am 7. Juni sind ebenfalls erste Öffnungsschritte in den Bereichen Kultur, Freizeit und Sport vorgesehen. Dazu soll etwa der Besuch eines Fitnessstudios - mit negativem Test - zählen.

10. Juni: Open-Air-Kulturveranstaltungen sollen als Modellprojekte zugelassen werden können. Auch hier soll ein negativer Test Voraussetzung sein.

14. Juni: Menschen aus allen Regionen Deutschlands können im Nordosten Urlaub machen. Ein negativer Test bei Anreise sowie die zweimalige Testung pro Woche sind Voraussetzung. Es ist egal, wie hoch die Sieben-Tage-Inzidenz in der Heimatregion der Urlauber ist. Beherbergungsstätten dürfen alle ihrer Betten belegen.

Diese genannten Öffnungen sind nur möglich, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz in dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt unter 100 liegt. Bei höheren Werten greift die Bundesnotbremse.

Tourismusverband: Hatten auf frühere Öffnung gehofft

Die Urlaubsbranche hat verhalten auf die Entscheidung der Landesregierung reagiert, den Übernachtungstourismus in Mecklenburg-Vorpommern in zwei Schritten bis zum 14. Juni zu öffnen. Die Branchenkonzepte sahen frühere Termine vor, wie Geschäftsführer Tobias Woitendorf am Dienstag einräumte. «Aber wir haben endlich konkrete Daten und damit Verbindlichkeit für das Einstellen und Zurückholen von Personal, die Organisation des Betriebs sowie die Umsetzung von Hygienekonzepten.» Die Gäste könnten jetzt mit hoher Sicherheit für den Sommer buchen. «Das Land kann sich dem Wettbewerb stellen.»

Vom 7. Juni an können Einheimische wieder in Mecklenburg-Vorpommern Urlaub machen, wie Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) ankündigte. Vom 14. Juni an können auch Gäste aus anderen Bundesländern kommen. Im Nachbarland Schleswig-Holstein wird der Tourismus bereits am kommenden Montag geöffnet, zuvor gab es schon Modellprojekte. Dort war die Inzidenz mit 49 am Dienstag deutlich niedriger als in Mecklenburg-Vorpommern mit einem Wert von 77,7. (dpa)


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