Mecklenburg-Vorpommern startet ab Sonntag mit Gastronomie

| Politik Politik

Nach monatelanger Pause dürfen Gastronomen in Mecklenburg-Vorpommern von Pfingstsonntag an wieder Gäste empfangen. Dieser Öffnungsschritt ist jedoch mit einigen Regeln verbunden, die Menschen beachten müssen.

Welche Betriebe dürfen wieder öffnen?

Öffnen dürfen alle Betriebe, die der Gastronomie zuzuordnen sind. Das sind etwa Cafés, Restaurants, Bistros, Bars oder Kneipen. Diese dürfen allesamt von Pfingstsonntag an wieder Gäste bewirten. Sie dürfen bis 24.00 Uhr öffnen.

Darf ich innen und außen sitzen?

Gastronomen dürfen innen und außen ihren Betrieb aufnehmen. Wer draußen sitzen möchte, braucht keinen negativen Corona-Test und muss vorher auch keinen Tisch reservieren. Wer drinnen sitzen möchte, muss einen maximal 24 Stunden alten negativen Corona-Test vorweisen und einen Tisch reservieren.

Wie läuft das mit den Tests?

Landesweit kann man sich etwa in 380 Einrichtungen kostenlos testen lassen, das sind etwa Testzentren oder Apotheken. Vielerorts können Termine vorab telefonisch oder online vereinbart werden. Auch spontane Tests sind vielfach möglich. Nicht jede Einrichtung bietet Tests am Wochenende an, daher ist es empfehlenswert, sich darüber vorab zu informieren. Kinder, die noch nicht in die Schule gehen, müssen sich nicht testen, das gilt auch für bereits zweifach geimpfte Menschen.

Kunden können ebenfalls einen Selbsttest vor Ort machen, das muss jedoch vor den Augen des Gastronomen oder der Mitarbeiter sein. Damit soll sichergestellt werden, dass das Ergebnis wirklich von dem Tag ist. Diese Selbsttests können etwa in Drogerie- und Supermärkten oder Apotheken gekauft werden. Ein vorheriger Test in einer Testeinrichtung ist somit für beide Seiten die einfachere Lösung.

Wer darf in der Gastronomie Gast sein?

Das sind zunächst alle Menschen, die in Mecklenburg-Vorpommern wohnen. Tagestouristen aus anderen Bundesländern dürfen nach wie vor grundsätzlich nicht MV einreisen. Ausnahmen gibt es für Menschen, die bereits vollständig, sprich zweimal, geimpft worden sind oder genesen sind von einer Covid-Erkrankung. Dies muss nachgewiesen werden.

Wie viele Gäste dürfen an einem Tisch sitzen?

Maximal zehn Menschen dürfen an einem Tisch sitzen. Diese Anzahl ist für den Innen- und Außenbereich gleich. Die bestehenden Kontaktregelungen sind dabei zu beachten. Zwei Haushalte dürfen derzeit zusammenkommen. Kinder bis 14 Jahre werden weiterhin nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammen wohnen, gelten dennoch als ein Haushalt. Wer bereits zweimal geimpft ist, wird ebenfalls nicht mitgezählt.

Wo muss ich eine Maske tragen?

Wenn Gäste nicht am Tisch sitzen, also etwa das Restaurant betreten oder zur Toilette gehen, muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Das können OP oder FFP2-Masken sein.

Muss ich meine Daten hinterlassen?

Von jedem Haushalt oder einer zusammengehörende Gruppe muss einer seine Daten hinterlassen. Das sind Vor- und Nachname, die Anschrift, seine Telefonnummer sowie das Datum und die Uhrzeit des Besuchs. Jeder Gastronomiebetrieb muss diese Daten vier Wochen lang aufbewahren.

Macht jeder Betrieb zu Pfingstsonntag auf?

Davon ist nicht auszugehen, weil die große Touristenmenge noch nicht in Mecklenburg-Vorpommern sein darf. Das müsste sich gerade in stark urlaubsgeprägten Regionen wie etwa auf Rügen bemerkbar machen. Nach Schätzungen von Lars Schwarz, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands in MV, werden etwa die Hälfte der Betriebe zu Pfingstsonntag öffnen.

Was sagen Verbände?

Schwarz befürwortet etwa, dass die Gastronomie auch innen öffnen darf. Dies sei nicht in jedem Bundesland der Fall. Zudem sei es gut, dass die Gäste für die Außengastronomie keinen Test brauchen, dies käme gerade spontanen Gästen entgegen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

85 Kilo pro Kopf: Frankreich isst deutlich mehr Fleisch als Deutschland. Jetzt ruft die Regierung zu weniger Konsum auf – aber um die genaue Formulierung gab es Streit.

Die Denkfabrik „Zukunft der Gastwelt“ fordert ein umfassendes Belastungsmoratorium für das Gastgewerbe. In ihrem Schreiben an Bundestagsabgeordnete werden Insolvenzen, wie die der Revo Hospitality Group, als strukturelles Branchenproblem dargestellt. Marc Schnerr beleuchtet in einem Kommentar, warum er diese Argumentation ein wenig einseitig findet.

Die Kommission zur Sozialstaatsreform plant eine Neuausrichtung der Einkommensanrechnung und eine Vereinfachung von Sozialleistungen. Der Branchenverband DEHOGA verweist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung für geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe und warnt vor möglichen Fehlanreizen für Schwarzarbeit.

In Tübingen und Konstanz kennt man sie bereits - in Freiburg gibt es seit Jahresbeginn die Verpackungssteuer auf Speisen zum Mitnehmen. Aus der Gastronomie kommt Gegenwind - die Stadt äußert sich.

Die GEMA muss die Gebühren für Fernsehnutzung neu berechnen. Gastronomen und Hoteliers mit Bildschirmen bis 65 Zoll könnten von rückwirkenden Erstattungen und angepassten Tarifstrukturen profitieren.

Das Bundesarbeitsgericht setzt der Mitbestimmung bei Lieferdiensten Grenzen: Reine Liefergebiete ohne eigene Leitungsebene dürfen keine eigenen Betriebsräte wählen – auch wenn die Arbeit komplett per App gesteuert wird. Die Gewerkschaft NGG fordert nun gesetzliche Nachbesserungen.

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Überarbeitung der Arbeitszeitvorgaben in Deutschland und kündigten das mit Veröffentlichung der Nationalen Tourismusstrategie an. Die Gewerkschaften hingegen befürchten eine zunehmende Belastung der Beschäftigten und drohen mit Arbeitskämpfen.

Die neue Nationale Tourismusstrategie ist beschlossen. Mit dem Ziel, den Tourismusstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, setzt die Bundesregierung auf eine Kombination aus Bürokratieabbau, steuerlichen Erleichterungen und einer Flexibilisierung des Arbeitsmarktes.

Die britische Regierung reagiert auf den Druck der Branche und führt ab April einen zusätzlichen Steuerbonus für Pubs ein. Während Schankbetriebe von spürbaren Entlastungen profitieren, bleibt eine entsprechende Unterstützung für Restaurants und Hotels vorerst aus.

Die Bundesregierung richtet die Tourismuspolitik neu aus. Mit einer Nationalen Tourismusstrategie, die heute im Kabinett zur Verabschiedung ansteht, sollen eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit ermöglicht werden, Überstunden steuerlich begünstigt und bürokratische Hürden für mittelständische Betriebe massiv abgebaut werden.