Mehr Geld für Beschäftigte im sächsischen Gastgewerbe

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Verhandlungen zwischen dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) sind zu einem erfolgreichen Abschluss gekommen. Neben einer Anpassung der Vergütung wurde auch die Planungssicherheit für die Beschäftigten und Unternehmen im Sinne der sozialen Verantwortung berücksichtigt.

Der Vertrag wurde einvernehmlich für drei Jahre abgeschlossen. Die Entgelte erhöhen sich in drei Schritten. Zum 1. Juni 2024 um sieben Prozent, zum 1. Juni 2025 um fünf Prozent und zum 1. Juni 2026 um weitere fünf Prozent. Im Ausgleich zu den „Leermonaten“ werden jedem Mitarbeiter, auf den der Tarifvertrag Anwendung findet, zwei Tage Sonderurlaub gewährt. Ausgenommen davon sind die Auszubildenden.  Auch eine deutliche Erhöhung der Lehrlingsentgelte wurde vereinbart.

"Der DEHOGA setzt sich kontinuierlich für die Interessen der Branche ein, damit diese zukunftsfähig bleibt. Die Tür des Dehoga steht weiterhin offen für die NGG, nicht nur für Tarifverhandlungen, sondern auch in unserem gemeinsamen, täglichen Bemühen für die Branche. Das verstehen wir unter einer Sozialpartnerschaft", so Axel Klein, Hauptgeschäftsführer des Sächsischen Hotel- und Gaststättenverbandes.

Ein zentraler Punkt war die Erwartung, dass sich die Gewerkschaft stärker für die Unterstützung der Branche engagiert. Auch in der Förderung von Nachwuchsarbeit und der Ausbildung von Mitarbeitern ist die Sozialpartnerschaft gefragt. „Wir investieren viel Zeit und Geld in die Gewinnung und Unterstützung der Jugend sowie der Facharbeiter. Auch wir sind für das Wohl der Mitarbeiter, jedoch sollten wir das Wohl unserer Gäste nicht außer Acht lassen. Diese Gradwanderung laden wir die NGG gerne ein mitzugehen. Beides in Einklang zu bringen zum Wohl unserer Branche und entgegen einer „Servicewüste Deutschland“ sollte unser Focus und unser gemeinsames Bestreben sein.“, betonte Axel Klein Hauptgeschäftsführer des Sächsischen Hotel- und Gaststättenverbandes.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Bundesarbeitsgericht setzt der Mitbestimmung bei Lieferdiensten Grenzen: Reine Liefergebiete ohne eigene Leitungsebene dürfen keine eigenen Betriebsräte wählen – auch wenn die Arbeit komplett per App gesteuert wird. Die Gewerkschaft NGG fordert nun gesetzliche Nachbesserungen.

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Überarbeitung der Arbeitszeitvorgaben in Deutschland und kündigten das mit Veröffentlichung der Nationalen Tourismusstrategie an. Die Gewerkschaften hingegen befürchten eine zunehmende Belastung der Beschäftigten und drohen mit Arbeitskämpfen.

Die neue Nationale Tourismusstrategie ist beschlossen. Mit dem Ziel, den Tourismusstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, setzt die Bundesregierung auf eine Kombination aus Bürokratieabbau, steuerlichen Erleichterungen und einer Flexibilisierung des Arbeitsmarktes.

Die britische Regierung reagiert auf den Druck der Branche und führt ab April einen zusätzlichen Steuerbonus für Pubs ein. Während Schankbetriebe von spürbaren Entlastungen profitieren, bleibt eine entsprechende Unterstützung für Restaurants und Hotels vorerst aus.

Die Bundesregierung richtet die Tourismuspolitik neu aus. Mit einer Nationalen Tourismusstrategie, die heute im Kabinett zur Verabschiedung ansteht, sollen eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit ermöglicht werden, Überstunden steuerlich begünstigt und bürokratische Hürden für mittelständische Betriebe massiv abgebaut werden.

Der CDU-Wirtschaftsflügel will das Recht auf Teilzeit abschaffen. Mit dem Vorstoß sollen fehlende Arbeitskräfte kompensiert werden. Vielen Beschäftigten dürfte das nicht gefallen. Was bisher gilt im Überblick.

Die Pläne des Wirtschaftsflügels der Union, den Rechtsanspruch auf Teilzeit einzuschränken, stoßen auf eine massive Welle der Kritik. Während die Mittelstands- und Wirtschaftsunion gegen „Lifestyle-Teilzeit“ vorgehen will, warnen SPD, Gewerkschaften und sogar Teile der CDU vor einem Realitätsverlust.

Die beiden größten freien Interessenverbände der österreichischen Tourismuswirtschaft rücken räumlich und strategisch enger zusammen. Ab Februar verlegt der Österreichische ReiseVerband (ÖRV) seinen Sitz in die Räumlichkeiten der Österreichischen Hotelvereinigung (ÖHV) in Wien.

Berlin verschärft die Regeln gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum. Mit der neuen Verordnung steigen die Ausgleichszahlungen bei Abriss oder Umwidmung auf 4.600 Euro pro Quadratmeter, um den Schutz des Mietmarktes zu verstärken.

Nach verlorenen Prozessen lenkt das Wirtschaftsministerium in Stuttgart ein: Betriebe, die Corona-Soforthilfen der ersten Phase erhalten oder bereits zurückgezahlt haben, sollen entschädigt werden. Die Neuregelung schafft Klarheit für Anträge bis zum 7. April 2020.