Mehr Geld für Beschäftigte im sächsischen Gastgewerbe

| Zahlen & Fakten Zahlen & Fakten

Die Verhandlungen zwischen dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband und der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) sind zu einem erfolgreichen Abschluss gekommen. Neben einer Anpassung der Vergütung wurde auch die Planungssicherheit für die Beschäftigten und Unternehmen im Sinne der sozialen Verantwortung berücksichtigt.

Der Vertrag wurde einvernehmlich für drei Jahre abgeschlossen. Die Entgelte erhöhen sich in drei Schritten. Zum 1. Juni 2024 um sieben Prozent, zum 1. Juni 2025 um fünf Prozent und zum 1. Juni 2026 um weitere fünf Prozent. Im Ausgleich zu den „Leermonaten“ werden jedem Mitarbeiter, auf den der Tarifvertrag Anwendung findet, zwei Tage Sonderurlaub gewährt. Ausgenommen davon sind die Auszubildenden.  Auch eine deutliche Erhöhung der Lehrlingsentgelte wurde vereinbart.

"Der DEHOGA setzt sich kontinuierlich für die Interessen der Branche ein, damit diese zukunftsfähig bleibt. Die Tür des Dehoga steht weiterhin offen für die NGG, nicht nur für Tarifverhandlungen, sondern auch in unserem gemeinsamen, täglichen Bemühen für die Branche. Das verstehen wir unter einer Sozialpartnerschaft", so Axel Klein, Hauptgeschäftsführer des Sächsischen Hotel- und Gaststättenverbandes.

Ein zentraler Punkt war die Erwartung, dass sich die Gewerkschaft stärker für die Unterstützung der Branche engagiert. Auch in der Förderung von Nachwuchsarbeit und der Ausbildung von Mitarbeitern ist die Sozialpartnerschaft gefragt. „Wir investieren viel Zeit und Geld in die Gewinnung und Unterstützung der Jugend sowie der Facharbeiter. Auch wir sind für das Wohl der Mitarbeiter, jedoch sollten wir das Wohl unserer Gäste nicht außer Acht lassen. Diese Gradwanderung laden wir die NGG gerne ein mitzugehen. Beides in Einklang zu bringen zum Wohl unserer Branche und entgegen einer „Servicewüste Deutschland“ sollte unser Focus und unser gemeinsames Bestreben sein.“, betonte Axel Klein Hauptgeschäftsführer des Sächsischen Hotel- und Gaststättenverbandes.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Weniger Bürokratie, längere Öffnungszeiten: Ein neues Gesetz soll Berlins Gastronomie entlasten und den Service für Gäste verbessern. Was sich für Betreiber und Besucher ändern könnte.

Berliner Restaurants, Cafés und Kneipen sollen ihre Gäste in Zukunft länger auch vor der Türe bedienen dürfen. Das steht im Entwurf eines Gaststättengesetzes, den der Senat auf den Weg brachte.

Fernsehen, Spitzenküche - und jetzt auch noch Kommunalpolitik für Alexander Herrmann? Die Wählerinnen und Wähler im oberfränkischen Landkreis Kulmbach haben entschieden.

Das neue Tariftreuegesetz trifft die Hotellerie im Kern: Zimmerkontingente und Tagungen für den Bund hängen künftig an strikten Tarifvorgaben. Der Dehoga warnt trotz Nachbesserungen vor einem enormen Prüfaufwand für die Betriebe.

Unter welchen Namen dürfen Burger und Schnitzel ohne Fleisch in der EU verkauft werden? Nach viel Wirbel gibt es eine Einigung. Komplett glücklich ist der deutsche Minister damit nicht.

Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger spricht sich für einen Karenztag bei Krankheit aus. Lohn soll es dann erst ab dem zweiten Krankheitstag geben. Was er sich davon verspricht.

Eine breite Allianz von Wirtschaftsverbänden fordert in einem Brandbrief den Stopp der Potsdamer Verpackungssteuer. Sie warnen vor Preissteigerungen von bis zu 50 Prozent und bezweifeln den ökologischen Nutzen der Abgabe.

Der Landtag von Baden-Württemberg hat den Weg für die Rückerstattung von Corona-Soforthilfen frei gemacht. Wer vor dem 8. April 2020 Anträge stellte und bereits Geld zurückgezahlt hat, erhält dieses nun inklusive Zinsen zurück – allerdings erst nach einem noch einzurichtenden Antragsverfahren.

Mit Anwälten und Abmahnungen kämpfen die Oktoberfestwirte gegen den illegalen Weiterverkauf von Tischreservierungen. Nachdem erste Urteile gegen horrende Preise gefallen sind, warnen Stadt und Wirte nun gemeinsam: Gültig sind nur Original-Reservierungen.

Der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) will das Verbot der Bettensteuer durch den Freistaat Bayern vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen lassen. Zuerst muss aber noch der Stadtrat zustimmen.