Mehrwertsteuer - Europäische Kommission will gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen Online-Plattformen und Hotellerie

| Politik Politik

Europäische Kommission hat neue Vorschläge zur Modernisierung des Mehrwertsteuersystems in der EU auf den Tisch gelegt. Plattformen würden damit stärker in die Verantwortung genommen. Ziel ist es, gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen Online-Plattformen und dem Hotelgewerbe herzustellen.

Plattformen, die in der Vermittlung zwischen den Erbringern bestimmter Dienstleistungen und der Verbraucherschaft agieren – boomen seit Jahren. Nach den geltenden Mehrwertsteuervorschriften ist der zugrundeliegende Dienstleister – beispielsweise die Person, die eine Wohnung vermietet – verpflichtet, die Mehrwertsteuer zu erheben und an die Steuerbehörden abzuführen.

Vielen zugrundeliegenden Dienstleistern – egal, ob natürliche Personen oder kleine Unternehmen – sei jedoch nicht bewusst, dass die von ihnen angebotenen Dienstleistungen möglicherweise mehrwertsteuerpflichtig sind, so die Kommission. Und selbst, wenn es ihnen bekannt sei, könne es für sie schwierig sein, das Mehrwertsteuersystem zu verstehen und ihren Mehrwertsteuerpflichten nachzukommen.

Gleichzeitig führten der Skaleneffekt und allein die Zahl der Nutzenden dieser Plattformen, insbesondere im Beherbergungssektor und in der Personenbeförderung, dazu, dass diese Anbieter nun in direktem Wettbewerb mit herkömmlichen mehrwertsteuerpflichtigen Dienstleistern wie Hotels und privaten Transportunternehmen stünden.

Nach den geltenden Mehrwertsteuervorschriften steht beispielsweise ein Hotel in einer europäischen Metropole im Wettbewerb mit einer Plattform, die Tausende Inserate in derselben Stadt unterstützt, von denen viele nicht versteuert werden.

Mit den vorgeschlagenen neuen Vorschriften wird klargestellt, dass die Vermietung von Kurzzeitunterkünften in der EU nicht von der Mehrwertsteuer befreit ist und dass Vermittlungsplattformen von Kurzzeitunterkünften und der Personenbeförderung dafür verantwortlich sind, die auf die von ihnen unterstützten Verkäufe anfallende Mehrwertsteuer zu erheben und abzuführen, wenn der zugrundeliegende Dienstleister dies nicht getan hat, zum Beispiel weil es sich um ein kleines Unternehmen oder einen Einzelanbieter handelt. So wird die derzeitige mehrwertsteuerliche Benachteiligung von herkömmlichen Unternehmen in diesen Bereichen beseitigt.

Schätzungen zufolge dürften die Mitgliedstaaten zudem in den nächsten zehn Jahren auf diese Weise zusätzliche Mehrwertsteuereinnahmen von bis zu 6,6 Milliarden Euro jährlich erzielen. Ähnliche Regelungen gelten bereits in anderen Teilen der Welt, wie beispielsweise in Kanada, wo sie reibungslos funktionieren. Gleichzeitig werden die Plattformen dank der Standardisierung der an die Behörden zu übermittelnden Informationen in demselben Zeitraum selbst insgesamt 48 Milliarden Euro jährlich einsparen.

Auch KMU, die derzeit Immobilien in einem anderen Mitgliedstaat über eine Online-Plattform vermieten und sich dafür möglicherweise in diesem Staat registrieren lassen und Mehrwertsteuer abführen müssen, werden von der neuen Regelung profitieren. Nach den neuen Vorschriften kann die Plattform diese Mehrwertsteuer für das KMU abrechnen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Ab 2027 plant Duisburg die Einführung einer Bettensteuer von drei Euro pro Nacht. Während die Stadt mit Einnahmen zur Haushaltskonsolidierung rechnet, kritisiert die Hotelbranche den zusätzlichen Aufwand und warnt vor Abwanderungseffekten.

Die Europäische Kommission will Mitgliedstaaten und Kommunen mit dem geplanten Affordable Housing Act zusätzliche Instrumente gegen Wohnungsdruck an die Hand geben. Ein Schwerpunkt des Vorhabens sind Maßnahmen im Zusammenhang mit Kurzzeitvermietungen wie Airbnb.

Die geplante stärkere Besteuerung alkoholischer Getränke stößt einer Umfrage zufolge bei einer großen Mehrheit der Bürger auf Zustimmung. Knapp zwei Drittel gaben in der Befragung des Meinungsforschungsinstituts Forsa an, dass sie diesen Vorstoß der Bundesregierung für sinnvoll halten.

Die Bundesregierung plant, die Mittel für die Tourismusförderung im Bundeshaushalt 2027 um 449.000 Euro zu reduzieren. Die Grünen kritisieren die Kürzung und fordern Änderungen im weiteren Haushaltsverfahren.

Was steht oben, wenn Nutzer WM-Spiele, Hotels oder Routen googeln? Zu oft nur Googles eigene Angebote, urteilt Brüssel. Die Millionenstrafe könnte US-Präsident Donald Trump verärgern. Der Hotelverband freut sich, dass die Kommission Zähne zeige.

Die EU hat den Weg für die Destillation von Rot- und Roséweinen freigemacht. Damit kann aus Wein Industriealkohol werden. Der wird unter anderem für Reinigungsmittel verwendet.

Die Chefin der Mittelstands- und Wirtschaftsunion, Gitta Connemann, hat sich gegen die vom Bundesfinanzministerium geplante Erhöhung der Schaumweinsteuer gestellt. Das Bundeskabinett hat jüngst auch ein Paket zur Anhebung von Verbrauchsteuern auf alkoholhaltige Getränke auf den Weg gebracht.

Wer die Korken knallen lassen will, muss nach den Plänen des Bundeskabinetts und Finanzminister Klingbeil kommendes Jahr höhere Steuern zahlen. Aus der Union kommt Widerstand.

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken verteidigt die Pläne der schwarz-roten Koalition, die verpflichtende Krankschreibung ab dem ersten Tag einzuführen und die telefonische Krankschreibung abzuschaffen. Es sei zwar das Ende der telefonischen Krankschreibung vereinbart, nicht aber die Möglichkeit eines Attests per Video. 

Die Stadt Bamberg will die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen in weiten Teilen des Stadtgebiets künftig verhindern. Neue Bebauungspläne und Veränderungssperren sollen den Wohnungsmarkt langfristig schützen.