Mehrwertsteuer - Niedersachsen sieht Bund in der Pflicht

| Politik Politik

Bei der Frage, ob auf das Essen in Restaurants von Januar an wieder ein höherer Steuersatz gilt, sieht Niedersachsens Landesregierung den Bund in der Pflicht. «Wir haben keine neuen finanziellen Spielräume, um aus dem Landeshaushalt eine solche Maßnahme zu finanzieren», sagte Finanzminister Gerald Heere am Freitag im Landtag in Hannover auf eine Anfrage der CDU.

Den Landeshaushalt würde eine Verlängerung des ermäßigten Steuersatzes von 7 statt 19 Prozent mit rund 155 Millionen Euro jährlich belasten, erklärte der Grünen-Politiker. Diese Summe müsse kompensiert werden.

Heere betonte, es sei Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) gewesen, der eine mögliche Verlängerung der Steuerermäßigung ins Schaufenster gestellt habe. «Wenn noch etwas passieren soll, muss der Bund jetzt liefern», sagte der Minister.

Der Steuersatz auf Essen in Restaurants und Co. war im Juli 2020 vor dem Hintergrund der Corona-Krise von 19 auf 7 Prozent gesenkt worden. Vor einem Jahr wurde die Ausnahmeregelung bis Ende 2023 verlängert.

Die CDU im Landtag sprach sich für eine Beibehaltung dieser Regelung aus und warnte, anderenfalls drohe Hunderten Gastronomiebetrieben im Land das Aus. Mit Blick auf die prognostizierten Steuereinnahmen sei der niedrigere Steuersatz auch finanzierbar. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.