Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie bis 31. Dezember 2023 verlängert

| Politik Politik

Anfang September haben sich die Ampel-Koalitionäre in Berlin im Rahmen des Entlastungspakets darauf verständigt, dass die 7-Prozent-Mehrwertsteuer auf Speisen in Restaurants verlängert werden soll (Tageskarte berichtete). Ein konkretes Datum wurde nicht genannt. Jetzt steht fest: Der reduzierte Satz soll zunächst bis zum 31. Dezember 2023 gelten.

Auch der Haushaltsausschuss hat sich heute für die Verlängerung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Gastronomieleistungen ausgesprochen. Im Wortlaut heißt es: „Durch die Corona-Pandemie sind Verhaltensänderungen bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern eingetreten, die eine stärkere Substituierbarkeit von geliefertem oder mitgenommenem Essen und z. B. gelieferten Kochboxen mit dem Essen in einem Gastronomiebetrieb nahelegen. Da geliefertes oder mitgenommenes Essen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegt, ist es zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen geboten, die Steuersatzermäßigung für Gastronomieleistungen zu verlängern. Ob die beschriebenen Verhaltensänderungen dauerhaft sind, bleibt jedoch zunächst abzuwarten. Der ermäßigte Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen soll vor diesem Hintergrund zunächst um ein weiteres Jahr bis Ende 2023 verlängert werden." 

Die Verlängerung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes auf Speisen bezeichnet DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges als „ganz wichtiges Signal für die Branche in schwierigster Zeit." Zugleicht betont sie: „Klar ist indes auch, dass die dauerhafte Geltung der Maßnahme für die Zukunftssicherung der Restaurants von zentraler Bedeutung ist." Der DEHOGA werde sich deshalb weiter mit ganzer Kraft und überzeugenden Argumenten auf allen Ebenen für die Entfristung der Mehrwertsteuersenkung einsetzen. 

Auch der Deutsche Tourismusverband begrüßt DTV begrüßt die Verlängerung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7 Prozent auf Speisen in der Gastronomie. Dazu DTV-Geschäftsführer Norbert Kunz: „Diese Entscheidung ist ein wichtiges Signal für den Deutschlandtourismus und eine große Hilfe für die Betriebe. In den aktuellen Krisenzeiten muss es darum gehen, das gastronomische Angebot zu sichern, Preissteigerungen aufzufangen und so für den Erhalt der Lebensqualität in unseren Städten und Gemeinden zu sorgen. Der ermäßigte Umsatzsteuersatzes auf Speisen in der Gastronomie leistet einen wichtigen Beitrag für die Sicherung des Tourismusstandortes Deutschland.“

Die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie war während der Corona-Pandemie von 19 auf 7 Prozent reduziert worden - ursprünglich befristet bis Ende 2022.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Hotelverband Deutschland und der Handelsverband Deutschland warnen vor den Folgen einer geplanten EU-Regulierung, die das bedingungslose Rückerstattungsrecht auf händler-initiierte Kartenzahlungen ausweiten könnte.

Der Landtag von Baden-Württemberg hat die Neufassung des Landesgaststättengesetzes beschlossen. Die Reform tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und führt zu grundlegenden Vereinfachungen für Gastgewerbebetriebe in Baden-Württemberg.

Das Verbot der Bettensteuer in Bayern bleibt bestehen. Das hat der Verfassungsgerichtshof entschieden. Die Staatsregierung freut sich - aber der Streit könnte bald an anderer Stelle weitergehen.

Weniger als jede zweite in Deutschland verkaufte Weinflasche stammt aus heimischer Produktion. Wie kann hiesiger Wein mehr ins Rampenlicht gerückt werden? Ein Treffen im Kloster Eberbach soll helfen.

Die Dorfkneipen in Brandenburg sollten nach Ansicht von Wirtschaftsminister Daniel Keller (SPD) angesichts existenzieller Probleme unterstützt werden - doch wann ist offen. Die CDU-Opposition dringt hingegen auf schnelle Hilfe.

Steigende Kosten und internationale Konkurrenz setzen dem Weinbau zu. Im Kloster Eberbach bei Eltville wollen Minister aus acht Bundesländern der Branche helfen. Worum soll es in ihren Gesprächen gehen?

Verbesserter Datenaustausch und digitale Prüfungen sollen den Kampf gegen illegale Beschäftigung effektiver machen. In der letzten Woche hat der Bundestag das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung verabschiedet. Der DEHOGA begrüßt die angestrebte Bürokratieentlastung, mahnt aber Ursachenbekämpfung an.

Das Europäische Parlament hat den Weg für eine deutliche Entbürokratisierung im Bereich Lieferketten, Nachhaltigkeitsberichterstattung und Taxonomie freigemacht. Der DEHOGA begrüßt die damit verbundene Chance auf durchgreifende Vereinfachungen und einen mittelstandsfreundlicheren Ansatz.

Die Koalition plant die Senkung der Luftverkehrsteuer. Das Vorhaben polarisiert: Während die Reisewirtschaft eine Trendwende und Entlastung sieht, hagelt es Kritik von Umwelt- und Klimaschützern.

Nach 36 Jahren beim DEHOGA Bundesverband und fast 20 Jahren als Hauptgeschäftsführerin ist Ingrid Hartges heute in Berlin offiziell verabschiedet worden. Die feierliche Veranstaltung fand im JW Marriott Hotel Berlin statt und vereinte führende Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Medien der Branche und ihrer Partner.