Merz bekräftigt seine Kritik an Höhe des Krankenstandes

| Politik Politik

Bundeskanzler Friedrich Merz hat seine Kritik am hohen Krankenstand in Deutschland bekräftigt. Bei den durchschnittlich 14,5 Krankentagen, die er am Wochenende genannt habe, seien die kurzfristigen Krankmeldungen von ein oder zwei Tagen noch gar nicht dabei, sagte er nach einer Sitzung des CDU-Bundesvorstandes. «Wenn die einbezogen würden, dann läge die Zahl noch deutlich höher. Und damit ist der Krankenstand im Durchschnitt in den Unternehmen in Deutschland zu hoch.»

Merz: Krankenstand auch im öffentlichen Dienst zu hoch

Das gelte auch für den öffentlichen Dienst, betonte der CDU-Vorsitzende. Man suche gerade nach den Ursachen für diese Entwicklung und nach Lösungen. «Eine der Ursachen ist sicherlich auch die leichte Krankschreibung durch telefonische Krankschreibungen.» Auch Ärzte sagten, sie könnten gar nicht beurteilen, ob jemand wirklich arbeitsunfähig sei, wenn sie den Patienten nicht gesehen hätten. Er habe im Übrigen für seine Äußerungen vom Wochenende sehr viel Zustimmung bekommen.

Merz hatte bei einer Wahlkampfveranstaltung in Bad Rappenau bei Heilbronn erklärt, dass die Beschäftigten in Deutschland im Schnitt auf 14,5 Krankentage kämen, «Das sind fast drei Wochen in denen die Menschen in Deutschland aus Krankheitsgründen nicht arbeiten. Ist das wirklich richtig? Ist das wirklich notwendig?»


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Bundesarbeitsgericht setzt der Mitbestimmung bei Lieferdiensten Grenzen: Reine Liefergebiete ohne eigene Leitungsebene dürfen keine eigenen Betriebsräte wählen – auch wenn die Arbeit komplett per App gesteuert wird. Die Gewerkschaft NGG fordert nun gesetzliche Nachbesserungen.

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Überarbeitung der Arbeitszeitvorgaben in Deutschland und kündigten das mit Veröffentlichung der Nationalen Tourismusstrategie an. Die Gewerkschaften hingegen befürchten eine zunehmende Belastung der Beschäftigten und drohen mit Arbeitskämpfen.

Die neue Nationale Tourismusstrategie ist beschlossen. Mit dem Ziel, den Tourismusstandort Deutschland nachhaltig zu stärken, setzt die Bundesregierung auf eine Kombination aus Bürokratieabbau, steuerlichen Erleichterungen und einer Flexibilisierung des Arbeitsmarktes.

Die britische Regierung reagiert auf den Druck der Branche und führt ab April einen zusätzlichen Steuerbonus für Pubs ein. Während Schankbetriebe von spürbaren Entlastungen profitieren, bleibt eine entsprechende Unterstützung für Restaurants und Hotels vorerst aus.

Die Bundesregierung richtet die Tourismuspolitik neu aus. Mit einer Nationalen Tourismusstrategie, die heute im Kabinett zur Verabschiedung ansteht, sollen eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit ermöglicht werden, Überstunden steuerlich begünstigt und bürokratische Hürden für mittelständische Betriebe massiv abgebaut werden.

Der CDU-Wirtschaftsflügel will das Recht auf Teilzeit abschaffen. Mit dem Vorstoß sollen fehlende Arbeitskräfte kompensiert werden. Vielen Beschäftigten dürfte das nicht gefallen. Was bisher gilt im Überblick.

Die Pläne des Wirtschaftsflügels der Union, den Rechtsanspruch auf Teilzeit einzuschränken, stoßen auf eine massive Welle der Kritik. Während die Mittelstands- und Wirtschaftsunion gegen „Lifestyle-Teilzeit“ vorgehen will, warnen SPD, Gewerkschaften und sogar Teile der CDU vor einem Realitätsverlust.

Die beiden größten freien Interessenverbände der österreichischen Tourismuswirtschaft rücken räumlich und strategisch enger zusammen. Ab Februar verlegt der Österreichische ReiseVerband (ÖRV) seinen Sitz in die Räumlichkeiten der Österreichischen Hotelvereinigung (ÖHV) in Wien.

Berlin verschärft die Regeln gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum. Mit der neuen Verordnung steigen die Ausgleichszahlungen bei Abriss oder Umwidmung auf 4.600 Euro pro Quadratmeter, um den Schutz des Mietmarktes zu verstärken.

Nach verlorenen Prozessen lenkt das Wirtschaftsministerium in Stuttgart ein: Betriebe, die Corona-Soforthilfen der ersten Phase erhalten oder bereits zurückgezahlt haben, sollen entschädigt werden. Die Neuregelung schafft Klarheit für Anträge bis zum 7. April 2020.