Mindestens sieben Tage Urlaub? Inseln regeln Zugang unterschiedlich

| Politik Politik

Die ostfriesischen Inseln haben eine Sonderstellung - die bedeutet in der Corona-Krise für die wieder zugelassenen Touristen unterschiedliche Regeln. Während im übrigen Niedersachsen seit Montag gilt, dass in Ferienwohnungen alle sieben Tage neue Gäste kommen dürfen, aber nicht die gesamten Tage bleiben müssen, sieht die Landesverordnung für die Inseln einen Mindestaufenthalt von sieben Tagen vor.

Gleichzeitig gesteht die Verordnung im Abschnitt zu den Inseln den Kommunen auch die Freiheit zu, selbst zu entscheiden, wer sie betreten darf. Langeoogs Bürgermeisterin Heike Horn (parteilos) macht davon Gebrauch und setzt statt Mindestaufenthalt auf die sogenannte Wiederbelegungsfrist wie auf dem Festland: «Worum es geht ist ja, dass die Fluktuation eingeschränkt wird. Wenn jetzt jemand drei Tage auf der Insel verbleibt, muss danach die Ferienwohnung vier Tage leer bleiben.»

Norderney und Juist verkünden auf ihren Webseiten hingegen, die Unterkunftsmiete für mindestens eine Woche sei Voraussetzung für Touristen. Das deckt sich mit der Landesverordnung, die für Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Campingplätze gedacht ist.

Tagestourismus könnten die einzelnen Inseln demnach nun auch erlauben. Für Langeoogs Bürgermeisterin ist das aber erstmal nicht denkbar. Wegen der hohen Fluktuation und weil man mögliche Infektionswege nicht nachvollziehen könne. «Und wenn man nur 50 Prozent der Gastronomie offen hat mit Abstandsregeln, wie sollen wir denn am Ende 13 000 Menschen auf einmal versorgen?», fragte Horn. So viele hielten sich normalerweise in der Hochsaison am Tag auf der Insel auf. Auch die anderen Inseln, so Horn, hätten nicht vor, Tagestourismus so schnell zuzulassen.

Bei den Gästen herrsche Verunsicherung, was nun gelte, so Horn. Als am Samstagnachmittag die Landesverordnung mit der Mindestaufenthalt-Regelung erschien, hätten sie und ihre Kollegen auf den anderen Inseln keine klare Auskunft geben können. «Die war nicht eindeutig auszulegen. Das war sehr unglücklich», so Horn. «Für die Gäste ist es auch schwer zu verstehen, dass für uns manchmal die gleichen Regeln gelten wie am Festland. Das heißt, ich kann nicht in die Ferienwohnung mit Personen aus drei verschiedenen Haushalten.»

Dass nur Berechtigte auf die Insel kommen, wird Horn zufolge an den Fähren kontrolliert. Erst- und Zweitwohnungsbesitzer müssten sich ausweisen, bei Familienbesuchen die Verwandtschaften nachgewiesen werden und Mieter von Ferienwohnungen die Buchungsbestätigung vorlegen. Die Fähren nach Borkum, Juist oder Norderney fahren aktuell nur mit einer maximalen Auslastung von 50 Prozent. Mund- und Nasenschutz ist an Bord Pflicht. Die Anbieter stocken die Fahrpläne für die erwarteten Touristen in dieser Woche zum Teil auf.

Die sieben Inseln gehen von einer guten Auslastung sowohl über Pfingsten wie auch im Sommer aus, wie die Touristikgesellschaft Ostfriesische Inseln mitteilte. Vereinzelt seien noch freie Unterkünfte vorhanden. Hotels sollen nach den Plänen der Landesregierung mit Einschränkungen ab 25. Mai wieder Urlaubsgäste begrüßen dürfen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Landtag von Baden-Württemberg hat den Weg für die Rückerstattung von Corona-Soforthilfen frei gemacht. Wer vor dem 8. April 2020 Anträge stellte und bereits Geld zurückgezahlt hat, erhält dieses nun inklusive Zinsen zurück – allerdings erst nach einem noch einzurichtenden Antragsverfahren.

Mit Anwälten und Abmahnungen kämpfen die Oktoberfestwirte gegen den illegalen Weiterverkauf von Tischreservierungen. Nachdem erste Urteile gegen horrende Preise gefallen sind, warnen Stadt und Wirte nun gemeinsam: Gültig sind nur Original-Reservierungen.

Der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) will das Verbot der Bettensteuer durch den Freistaat Bayern vor dem Bundesverfassungsgericht prüfen lassen. Zuerst muss aber noch der Stadtrat zustimmen.

Die Idee einer Steuer auf zuckerhaltige Getränke stößt in der Bevölkerung einer Umfrage zufolge auf große Zustimmung. 60 Prozent der Befragten bewerten eine Steuer positiv, deren Höhe mit dem Zuckergehalt des Getränks steigt.

Während 60,4 Millionen Übernachtungen über Portale den Wohnraum unter Druck setzen, warnt Hotelier Marco Nussbaum vor der Lobby-Macht der Plattformen. Der Hotelverband IHA liefert mit einem neuen Leitfaden die Werkzeuge für Kommunen, um für faire Wettbewerbsbedingungen zu sorgen.

Die Ära der kleinen Kosmetikfläschchen in Hotelzimmern geht zu Ende. Ab 2030 untersagt eine neue EU-Verordnung Einwegverpackungen für Hygieneartikel im Beherbergungssektor. Während Hotels auf nachfüllbare Spendersysteme umstellen, bleibt der Verkauf von Reisegrößen im Einzelhandel vorerst erlaubt.

Die erste Tarifrunde für die Beschäftigten im niedersächsischen Gastgewerbe endete in Hannover ohne Abschluss. Während der Dehoga eine zweistufige Erhöhung um insgesamt 5 Prozent anbot, lehnte die Gewerkschaft NGG die Vorschläge ab. Die Verhandlungen werden im März fortgesetzt.

Die stellvertretende NGG-Vorsitzende Claudia Tiedge kritisiert Forderungen nach einer Aufweichung des Acht-Stunden-Tags und warnt vor negativen Folgen für die Gleichstellung von Frauen.

Das Gastgewerbe in Sachsen-Anhalt sieht die seit Jahresbeginn geltende Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen zwar als spürbare Entlastung, schätzt die aktuelle Lage aber dennoch weiter als angespannt an.

Der DEHOGA setzt sich mit einer Kampagne für die Ablösung der täglichen Höchstarbeitszeit ein. Durch eine Umstellung auf die Wochenarbeitszeit sollen Betriebe sowie deren Beschäftigte von mehr Flexibilität profitieren. Die Bundesregierung braucht der Verband allerdings nicht mehr zu überzeugen. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit ist längst in Planung.