Mindestlöhne in der EU liegen zwischen 332 und 2.257 Euro brutto im Monat

| Politik Politik

In Deutschland gilt seit dem 1. Januar 2022 ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 9,82 Euro pro Stunde. Dies entspricht bei einer Vollzeitstelle rechnerisch einer Lohnuntergrenze von 1 621 Euro brutto im Monat. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, erreicht der Mindestlohn damit gegenwärtig 48 Prozent des durchschnittlichen Bruttoverdienstes (Median) aller vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer/-innen. In der EU gibt es Bestrebungen, die nationalen Mindestlöhne auf mindestens 60 % des jeweiligen durchschnittlichen Bruttomedianverdienstes anzuheben.

Insgesamt gilt gegenwärtig in 21 der 27 EU-Staaten ein gesetzlicher Mindestlohn. Dabei verzeichnen die osteuropäischen EU-Staaten vergleichsweise niedrige Mindestlöhne von weniger als 750 Euro brutto im Monat. Am unteren Ende der Skala liegen laut Daten der EU-Statistikbehörde Eurostat Bulgarien (332 Euro), Lettland (500 Euro) und Rumänien (515 Euro). Eine Ausnahme bildet Slowenien, das mit einer Lohnuntergrenze von monatlich 1 074 Euro die südeuropäischen Länder Portugal (823 Euro), Malta (792 Euro) und Griechenland (774 Euro) übertrifft. Höhere Mindestlöhne als in Deutschland werden in Luxemburg (2 257 Euro), Irland (1 775 Euro), den Niederlanden (1 725 Euro) und Belgien (1 658 Euro) gezahlt.

Anhebung der Lohnuntergrenze: Osteuropäische Staaten holen auf

In 19 der 21 EU-Staaten mit Mindestlohn liegt die Lohnuntergrenze im 1. Halbjahr 2022 höher als im Vorjahreszeitraum. Neben Deutschland (+3 Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr 2021) stieg er vor allem in den osteuropäischen Staaten relativ deutlich. In Ungarn liegt der Mindestlohn im ersten Halbjahr 2022 rund 22 Prozent höher als im Vorjahreszeitraum. In Litauen beträgt das Plus 14 Prozent, in Tschechien 13 Prozent. Damit holen die osteuropäischen Staaten langsam auf, die Unterschiede innerhalb der EU bleiben aber deutlich. In Deutschland soll der Mindestlohn bis zum 1. Oktober 2022 in zwei weiteren Schritten auf 12,00 Euro brutto pro Arbeitsstunde steigen.

Lohnunterschied verringert sich unter Berücksichtigung der Kaufkraft

Die Höhe des Mindestlohns spiegelt die wirtschaftliche Leistungskraft, aber auch die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den EU-Staaten wider. Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Kaufkraft des Geldes relativieren sich die vergleichsweise niedrigen Mindestlöhne in den osteuropäischen Staaten etwas. Während die EU-weite Bandbreite bei den in Euro ausgedrückten Mindestlöhnen eine Größenordnung von 7:1 erreicht (das heißt der höchste Mindestlohn war rund 7 Mal höher als der niedrigste), verringerte sich dieses Verhältnis unter Berücksichtigung der Kaufkraft auf 3:1.

Kein Mindestlohn

Sechs der 27 EU-Staaten, darunter einige mit überdurchschnittlichem Lohnniveau, haben keinen gesetzlich festgelegten Mindestlohn. Dies sind Dänemark, Finnland, Italien, Österreich, Schweden und Zypern.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

McDonald's Deutschland setzt das Format Burger Dialog fort. In Kooperation mit dem Musiker Eko Fresh und Vertretern aus der Bundespolitik thematisiert das Unternehmen zum Auftakt der neuen Runde das Ehrenamt und gesellschaftliches Engagement.

Die Gewerkschaft NGG droht in Hessen mit den "größten Streiks, die diese Branche in der Bundesrepublik jemals erlebt" habe. Vorabankündigungen wie bei der Bahn werde es laut NGG nicht geben.

Ein Pariser Gericht hat eine Immobiliengesellschaft zu einer Geldstrafe von 585.000 Euro verurteilt, weil ein Gebäude im 9. Arrondissement ohne Genehmigung in Touristenunterkünfte umgewandelt wurde. Wie die Stadt Paris laut Mitteilung erklärte, handelt es sich um die bislang höchste verhängte Strafe in einem solchen Fall.

Die Bundesregierung plant die Einführung einer «Zuckerabgabe». Zur Konsolidierung des Haushalts ist daneben eine Erhöhung der Alkohol- und Tabaksteuer sowie der Abbau von Finanzhilfen geplant, wie es aus Kreisen des Finanzministeriums hieß. 

Mehr Transparenz auf der Speisekarte – oder mehr Bürokratie in der Küche? Die geplante Tierhaltungskennzeichnung spaltet die Branche. Zwischen politischem Anspruch und betrieblicher Realität geht es um mehr als nur ein Label. Ein Kommentar von Marc Schnerr.

Der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) in Rheinland-Pfalz ist gegen die Einführung einer Bettensteuer. Der Verband plädiert dagegen für einen zweckgebundenen Gästebeitrag.

Die Europäische Union hat sich vorläufig auf eine Reform der Koordinierung der Sozialversicherungssysteme verständigt. Wie aus einer Mitteilung des Geschäftsreiseverbades BT4Europe hervorgeht, betrifft die Einigung insbesondere die Abschaffung der A1-Bescheinigung für kurzfristige grenzüberschreitende Geschäftsreisen.

Caroline von Kretschmann äußert sich zur Entlastungsprämie und nennt eine Beispielrechnung: Für die Auszahlung an alle Mitarbeiter wären 3,3 Millionen Euro zusätzlicher Umsatz erforderlich. Auch der DEHOGA Hessen kritisiert das Maßnahmenpaket der Bundesregierung.

Als Reaktion auf gestiegene Kosten durch den Iran-Krieg ermöglicht die Koalition eine steuerfreie Krisenprämie für Arbeitnehmer. Die Wirtschaft hat aber schon verhalten reagiert.

Der Kanzler hat mit einer Äußerung zur gesetzlichen Rente für Empörung gesorgt. Auf dem CDA-Kongress versucht er, die Gemüter zu beruhigen. Und er hat eine Botschaft für den Koalitionspartner.