Mindestlöhne in der EU liegen zwischen 332 und 2.257 Euro brutto im Monat

| Politik Politik

In Deutschland gilt seit dem 1. Januar 2022 ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 9,82 Euro pro Stunde. Dies entspricht bei einer Vollzeitstelle rechnerisch einer Lohnuntergrenze von 1 621 Euro brutto im Monat. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, erreicht der Mindestlohn damit gegenwärtig 48 Prozent des durchschnittlichen Bruttoverdienstes (Median) aller vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer/-innen. In der EU gibt es Bestrebungen, die nationalen Mindestlöhne auf mindestens 60 % des jeweiligen durchschnittlichen Bruttomedianverdienstes anzuheben.

Insgesamt gilt gegenwärtig in 21 der 27 EU-Staaten ein gesetzlicher Mindestlohn. Dabei verzeichnen die osteuropäischen EU-Staaten vergleichsweise niedrige Mindestlöhne von weniger als 750 Euro brutto im Monat. Am unteren Ende der Skala liegen laut Daten der EU-Statistikbehörde Eurostat Bulgarien (332 Euro), Lettland (500 Euro) und Rumänien (515 Euro). Eine Ausnahme bildet Slowenien, das mit einer Lohnuntergrenze von monatlich 1 074 Euro die südeuropäischen Länder Portugal (823 Euro), Malta (792 Euro) und Griechenland (774 Euro) übertrifft. Höhere Mindestlöhne als in Deutschland werden in Luxemburg (2 257 Euro), Irland (1 775 Euro), den Niederlanden (1 725 Euro) und Belgien (1 658 Euro) gezahlt.

Anhebung der Lohnuntergrenze: Osteuropäische Staaten holen auf

In 19 der 21 EU-Staaten mit Mindestlohn liegt die Lohnuntergrenze im 1. Halbjahr 2022 höher als im Vorjahreszeitraum. Neben Deutschland (+3 Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr 2021) stieg er vor allem in den osteuropäischen Staaten relativ deutlich. In Ungarn liegt der Mindestlohn im ersten Halbjahr 2022 rund 22 Prozent höher als im Vorjahreszeitraum. In Litauen beträgt das Plus 14 Prozent, in Tschechien 13 Prozent. Damit holen die osteuropäischen Staaten langsam auf, die Unterschiede innerhalb der EU bleiben aber deutlich. In Deutschland soll der Mindestlohn bis zum 1. Oktober 2022 in zwei weiteren Schritten auf 12,00 Euro brutto pro Arbeitsstunde steigen.

Lohnunterschied verringert sich unter Berücksichtigung der Kaufkraft

Die Höhe des Mindestlohns spiegelt die wirtschaftliche Leistungskraft, aber auch die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den EU-Staaten wider. Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Kaufkraft des Geldes relativieren sich die vergleichsweise niedrigen Mindestlöhne in den osteuropäischen Staaten etwas. Während die EU-weite Bandbreite bei den in Euro ausgedrückten Mindestlöhnen eine Größenordnung von 7:1 erreicht (das heißt der höchste Mindestlohn war rund 7 Mal höher als der niedrigste), verringerte sich dieses Verhältnis unter Berücksichtigung der Kaufkraft auf 3:1.

Kein Mindestlohn

Sechs der 27 EU-Staaten, darunter einige mit überdurchschnittlichem Lohnniveau, haben keinen gesetzlich festgelegten Mindestlohn. Dies sind Dänemark, Finnland, Italien, Österreich, Schweden und Zypern.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die NGG unterstützt die Empfehlungen der Rentenkommission zur Abschaffung des Sonderstatus von Minijobs. Der DEHOGA warnt dagegen vor erheblichen Folgen für rund 1,1 Millionen geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe.

Im Supermarkt greifen viele Menschen zu veganen oder vegetarischen Produkten. Bald müssen sie sich an neue Namen gewöhnen: Bestimmte Begriffe, die an Tiere denken lassen, sind dann nicht mehr erlaubt.

Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzentwurf zur Erhöhung der Alkoholsteuer vorbereitet. Nach einem Medienbericht sollen Spirituosen, Sekt und Alkopops ab dem 1. Januar 2027 um 20 Prozent höher besteuert werden.

Die Bundesregierung hat die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie verpasst. Nach derzeitiger Planung soll das Gesetz erst Anfang 2027 in Kraft treten, während Berichtspflichten und Auskunftsansprüche ab Juni 2028 greifen sollen.

Eine eigene Rentenkommission des Deutschen Gewerkschaftsbunds hat eine Alternative zu den Reformplänen der Regierung erarbeitet. Das Konzept verspricht ziemlich viel. Wie soll es finanziert werden?

Arbeiten bei mehr als 30 Grad, vielleicht sogar körperlich? Das ist nicht nur anstrengend, sondern kann auch gefährlich werden. Gewerkschaften setzen sich für mehr Schutz ein.

Mit Ernst Fischer verliert das deutsche Gastgewerbe eine seiner bedeutendsten Persönlichkeiten. Der langjährige Präsident und spätere Ehrenpräsident des DEHOGA Bundesverbandes ist im Alter von 82 Jahren gestorben. Sein Wirken reicht weit über seine Amtszeit hinaus.

Die Diskussion um die mögliche Abschaffung oder deutliche Einschränkung von Minijobs wird derzeit mit erstaunlich vielen Emotionen geführt – und erstaunlich wenig über die eigentlichen Auswirkungen. Ein Kommentar von Marc Schnerr.

Die Rentenkommission hat eine Reihe von Vorschlägen zur Zukunft der Alterssicherung vorgelegt. Vom Renteneintrittsfenster bis zur Kapitalrente – das steckt hinter den ungewohnten Begriffen.

Der DEHOGA kritisiert Pläne der Rentenkommission, den Sonderstatus von Minijobs künftig auf Schüler zu beschränken. Der Verband warnt vor erheblichen Folgen für die Personalplanung in Hotellerie und Gastronomie.