Während die Arbeitgeber weiterhin eine Überarbeitung des Mindestlohns fordern, darf es, nach Ansicht der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), keine weiteren Ausnahmen geben. Schließlich seien schon jetzt zu viele Menschen von der Untergrenze ausgenommen, so die Vorsitzende Michaela Rosenberger. Die Arbeitgeberseite kritisierte hingegen die Dokumentationspflichten, durch die zehntausende Familienbetriebe unter Generalverdacht gestellt würden.












