Mittelkürzung für die Deutsche Zentrale für Tourismus weitestgehend abgewehrt

| Politik Politik

„Ich freue mich, dass wir die Gelder für die Deutsche Zentrale für Tourismus im Bundeshaushalt 2025 gegenüber dem Regierungsentwurf deutlich aufstocken konnten. Damit haben wir die vorgesehene Mittelkürzung weitestgehend abgewehrt“, sagt Stefan Schmidt, Sprecher für Tourismuspolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Es ist den Koalitionsfraktionen in den parlamentarischen Haushaltsverhandlungen gelungen, die Gelder für die Deutsche Zentrale für Tourismus e.V. (DZT) für 2025 auf mehr als 39,9 Millionen Euro zu erhöhen. Damit steigen die Finanzmittel für die DZT im Vergleich zu dem im Sommer veröffentlichten Haushaltsentwurf der Bundesregierung um knapp 7,5 Millionen Euro. Der Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung am 10. Oktober 2024 den entsprechenden Änderungsanträgen der Bundestagsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zum Einzelplan 09 zugestimmt.

„Damit können wir die Gelder für die DZT nahezu auf dem Niveau von 2024 halten und negative Auswirkungen auf den Incoming-Tourismus wie Standortschließungen verhindern“, freut sich Schmidt. „Das ist ein wichtiger Beitrag für den Incoming-Tourismus. Mit den Mitteln ermöglichen wir der DZT weiterhin im Ausland für Deutschland als nachhaltiges, friedliches und sicheres Reiseland zu werben – gerade in Zeiten weltweiter Krisen. Jeder in die DZT investierte Euro zahlt sich aus. Die vielen Millionen ausländischen Touristinnen und Touristen tragen dazu bei, Arbeitsplätze zu sichern und Steuereinnahmen zu generieren.“

Das Verhandlungsergebnis bestätigt laut Schmidt auch den hohen Stellenwert, den der Tourismus für die Ampelfraktionen hat: „Vor dem Hintergrund der äußert angespannten Haushaltslage danke ich meinem Fraktionskollegen Felix Banaszak und den Koalitionskollegen Frank Junge und Karsten Klein für ihren unermüdlichen und erfolgreichen Einsatz für den Tourismus!“

Der Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2025 von August 2024 sah für den Haushaltstitel „Zuwendung an die Deutsche Zentrale für Tourismus e.V.“ (Titel 686 01-652) 32,424 Millionen Euro vor. Dieser Titel wird nach den parlamentarischen Verhandlungen auf 39,915 Millionen Euro erhöht.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der CDU-Parteitag hat eine Steuer auf gezuckerte Getränke abgelehnt. Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther will aber noch nicht aufgeben und hat jetzt andere Pläne.

Mehrkosten fürs Mitnehmen? Potsdam will dem Beispiel Tübingen folgen und eine Verpackungssteuer einführen. Die Wirtschaft befürchtet, dass es am Ende der Kunde zu spüren bekommt.

Der Hotelverband Deutschland (IHA) knüpft die Unterstützung für den Digitalen Euro an klare Bedingungen. Für den Erfolg in Hotellerie und Gastronomie fordert der Verband Gebührenfreiheit bei Kleinbeträgen und feste Transaktionsgebühren statt prozentualer Kosten.

Knausern viele Wirte beim Lohn? Der Dehoga Bayern weist Vorwürfe der Gewerkschaft NGG entschieden zurück und betont, dass die Mehrwertsteuersenkung direkt in Lohnsteigerungen und Beschäftigungssicherung fließt.

85 Kilo pro Kopf: Frankreich isst deutlich mehr Fleisch als Deutschland. Jetzt ruft die Regierung zu weniger Konsum auf – aber um die genaue Formulierung gab es Streit.

Die Denkfabrik „Zukunft der Gastwelt“ fordert ein umfassendes Belastungsmoratorium für das Gastgewerbe. In ihrem Schreiben an Bundestagsabgeordnete werden Insolvenzen, wie die der Revo Hospitality Group, als strukturelles Branchenproblem dargestellt. Marc Schnerr beleuchtet in einem Kommentar, warum er diese Argumentation ein wenig einseitig findet.

Die Kommission zur Sozialstaatsreform plant eine Neuausrichtung der Einkommensanrechnung und eine Vereinfachung von Sozialleistungen. Der Branchenverband DEHOGA verweist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung für geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe und warnt vor möglichen Fehlanreizen für Schwarzarbeit.

In Tübingen und Konstanz kennt man sie bereits - in Freiburg gibt es seit Jahresbeginn die Verpackungssteuer auf Speisen zum Mitnehmen. Aus der Gastronomie kommt Gegenwind - die Stadt äußert sich.

Die GEMA muss die Gebühren für Fernsehnutzung neu berechnen. Gastronomen und Hoteliers mit Bildschirmen bis 65 Zoll könnten von rückwirkenden Erstattungen und angepassten Tarifstrukturen profitieren.

Das Bundesarbeitsgericht setzt der Mitbestimmung bei Lieferdiensten Grenzen: Reine Liefergebiete ohne eigene Leitungsebene dürfen keine eigenen Betriebsräte wählen – auch wenn die Arbeit komplett per App gesteuert wird. Die Gewerkschaft NGG fordert nun gesetzliche Nachbesserungen.