Mittelkürzung für die Deutsche Zentrale für Tourismus weitestgehend abgewehrt

| Politik Politik

„Ich freue mich, dass wir die Gelder für die Deutsche Zentrale für Tourismus im Bundeshaushalt 2025 gegenüber dem Regierungsentwurf deutlich aufstocken konnten. Damit haben wir die vorgesehene Mittelkürzung weitestgehend abgewehrt“, sagt Stefan Schmidt, Sprecher für Tourismuspolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Es ist den Koalitionsfraktionen in den parlamentarischen Haushaltsverhandlungen gelungen, die Gelder für die Deutsche Zentrale für Tourismus e.V. (DZT) für 2025 auf mehr als 39,9 Millionen Euro zu erhöhen. Damit steigen die Finanzmittel für die DZT im Vergleich zu dem im Sommer veröffentlichten Haushaltsentwurf der Bundesregierung um knapp 7,5 Millionen Euro. Der Haushaltsausschuss hat in seiner Sitzung am 10. Oktober 2024 den entsprechenden Änderungsanträgen der Bundestagsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zum Einzelplan 09 zugestimmt.

„Damit können wir die Gelder für die DZT nahezu auf dem Niveau von 2024 halten und negative Auswirkungen auf den Incoming-Tourismus wie Standortschließungen verhindern“, freut sich Schmidt. „Das ist ein wichtiger Beitrag für den Incoming-Tourismus. Mit den Mitteln ermöglichen wir der DZT weiterhin im Ausland für Deutschland als nachhaltiges, friedliches und sicheres Reiseland zu werben – gerade in Zeiten weltweiter Krisen. Jeder in die DZT investierte Euro zahlt sich aus. Die vielen Millionen ausländischen Touristinnen und Touristen tragen dazu bei, Arbeitsplätze zu sichern und Steuereinnahmen zu generieren.“

Das Verhandlungsergebnis bestätigt laut Schmidt auch den hohen Stellenwert, den der Tourismus für die Ampelfraktionen hat: „Vor dem Hintergrund der äußert angespannten Haushaltslage danke ich meinem Fraktionskollegen Felix Banaszak und den Koalitionskollegen Frank Junge und Karsten Klein für ihren unermüdlichen und erfolgreichen Einsatz für den Tourismus!“

Der Haushaltsentwurf der Bundesregierung für 2025 von August 2024 sah für den Haushaltstitel „Zuwendung an die Deutsche Zentrale für Tourismus e.V.“ (Titel 686 01-652) 32,424 Millionen Euro vor. Dieser Titel wird nach den parlamentarischen Verhandlungen auf 39,915 Millionen Euro erhöht.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.