München verhängt Alkoholverbot - eine Klage erfolgreich

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Nüchtern bleiben heißt es ab sofort abends auf Münchens Straßen und Plätzen: Nach einem weiteren Anstieg der Coronazahlen gilt seit Freitag ein nächtliches Alkoholverbot für den öffentlichen Raum. Der Warnwert von 35 Infizierten pro 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen war nach Zahlen des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) vom Freitag überschritten und lag bei 35,27. «Damit tritt die Allgemeinverfügung in Kraft, die wir erlassen haben», sagte ein Sprecher der Stadt. Die Regelung gilt zunächst für eine Woche.

Der Verkauf von Alkohol ist damit ab 21.00 Uhr bis 6.00 Uhr früh verboten. Zudem darf Alkohol im öffentlichen Raum ab 23.00 Uhr bis 6.00 Uhr nicht mehr konsumiert werden. Ausnahmen gelten jeweils für den Ausschank in der Gastronomie und bei genehmigten Veranstaltungen.

Das Bußgeld für unerlaubten Alkoholkonsum beträgt mindestens 150 Euro; wer Alkohol unerlaubt verkauft, wird mit mindestens 500 Euro zur Kasse gebeten - im Wiederholungsfall kann es auch teurer werden. Mit dem nächtlichen Alkoholverkaufs- und -konsumverbot solle eine weitere Zunahme der Infektionen verhindert und damit einschneidendere Maßnahmen möglichst vermieden werden, hieß es.

Das Münchner Verwaltungsgericht hat das Konsumverbot für Alkohol in München inzwischen für unverhältnismäßig erklärt. Das bestätigte ein Sprecher der Stadt dem BR. Die Regelung bleibe aber vorerst in Kraft. Nur für den Kläger sei das Verbot aufgehoben.

In den vergangenen Wochen war es an zentralen Plätzen in der Stadt und an der Isar immer wieder zu ausufernden nächtlichen Feiern gekommen. Ein Schwerpunkt lag am Gärtnerplatz.

Die Stadt hatte deshalb einen runden Tisch eingerichtet, auch da die Klagen der Anwohner immer lauter wurden. Der Beschluss fiel in dieser Woche in Absprache mit den Stadtratsfraktionen. Die Entscheidung sei ihnen allen nicht leichtgefallen, sagte Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) am Dienstag dazu. «Es geht aber in Zeiten der Pandemie zuallererst um den Schutz der Bevölkerung und darum, noch wesentlich belastendere Maßnahmen möglichst zu vermeiden.»

Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte die Entscheidung der Stadt begrüßt. Der Oberbürgermeister habe seine volle Unterstützung, schrieb er auf Twitter. «Leider nehmen Unvernunft und Leichtsinn zu.»

Auch in anderen Städten wie Nürnberg gibt es bereits Alkoholverbote im öffentlichen Raum. Regensburg setzt auf ein Betretungsverbot der bei feiernden Jugendlichen beliebten Jahninsel zwischen 23 und 6 Uhr. Starnberg hat ein Alkoholverbot an der Seepromenade und an bestimmten Uferplätzen beschlossen. In Bamberg wurde die Allgemeinverfügung bereits zum zweiten Mal verlängert und soll bis einschließlich 1. November bestehen. Sie gilt mit wenigen Tagen Unterbrechung schon seit Anfang Juli – Bamberg war einer der ersten Städte in Bayern mit einem solchen Verbot. Hier ist es freitags, samstags und vor Feiertagen ab 20.00 Uhr in weiten Teilen der Altstadt verboten, Alkohol zum Mitnehmen zu verkaufen. Das Verbot beschäftigte auch die Gerichte.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte schon vor Wochen die Kommunen aufgefordert, den Erlass entsprechender Regelungen zu prüfen. (dpa)


 

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