München will Bettensteuer vor Verfassungsgerichtshof einklagen

| Politik Politik

München will von Hotelgästen eine Übernachtungssteuer von fünf Prozent auf den Übernachtungspreis erheben. Die Stadtkämmerei erhofft sich daraus jährliche Einnahmen von 60 bis 80 Millionen Euro.

Der Landtag untersagte den bayerischen Kommunen durch eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes jedoch, eine Übernachtungssteuer zu erheben (Tageskarte berichtete). Deshalb hatte die Stadt München im Mai bereits beim Verwaltungsgericht Klage gegen den Freistaat eingereicht. Diese Klage ruhe jetzt, bis der Verfassungsgerichtshof entscheiden habe, sagte ein Sprecher der Stadtkämmerei.

Der Münchner Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) sagte: «Diesen schwerwiegenden Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung werden wir so nicht hinnehmen. Der Freistaat verwehrt uns damit dringend benötigte Einnahmen. Es freut mich deshalb sehr, dass sich bereits zwei weitere Städte unserer Klage angeschlossen haben.»

Die Staatsregierung und der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband befürchten, eine Übernachtungssteuer schade dem Tourismus und belaste Hotels und Gäste nach der Corona-Pandemie und in Zeiten hoher Inflation. Dagegen hatte der Bayerische Städtetag das Verbot der Steuer kritisiert. Der Münchner Stadtkämmerer Christoph Frey (SPD) sagte: «Die bayerische Staatsregierung ist jede sinnvolle Begründung eines Verbotes schuldig geblieben. Das ist Gesetzgebung am Rande der Willkür.» (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Koordinator der Bundesregierung für Tourismus und maritime Wirtschaft, Christoph Ploß (CDU), hat einen Fünf-Punkte-Plan zur Entlastung und Stärkung der deutschen Tourismusbranche erarbeitet.

Das Bundeskabinett hat den Etatentwurf für den Bundeshaushalt 2026 und die Finanzplanung bis 2029 verabschiedet. Zahlreiche, wenn auch nicht alle im Koalitionsvertrag verabredeten Maßnahmen, wurden darin berücksichtigt. So auch die Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie.

Im Koalitionsvertrag von Union und SPD heißt es, die Arbeitswelt sei im Wandel. Beschäftigte und Unternehmen wünschten sich mehr Flexibilität. Der Gewerkschaftsvorsitzende Michael Vassiliadis lehnt eine Reform des Arbeitszeitgesetzes jedoch ab und kündigt mögliche rechtliche Schritte an.

Finanzminister Lars Klingbeil hat klargestellt, dass der Bund keine finanziellen Spielräume sieht, um die Länder für mögliche Steuerausfälle im Zusammenhang mit der geplanten Erhöhung der Pendlerpauschale und der Mehrwertsteuersenkung in der Gastronomie zu entlasten. Gleichzeitig formulierte er eine klare Erwartung an die Gastronomiebranche.

Soll es eine Reform des Arbeitszeitgesetzes geben? Die Koalition hat das angekündigt. Die Gewerkschaften lehnen es ab, die Arbeitgeber pochen darauf.

Die Bundesregierung will die Schwarzarbeitsbekämpfung modernisieren und stärker digitalisieren. Der DEHOGA sieht zwar Chancen auf weniger belastende Prüfungen, warnt jedoch vor zusätzlicher Bürokratie und fordert Reformen bei Steuern und Sozialabgaben.

Das Bundesarbeits- und das Bundeswirtschaftsministerium haben einen gemeinsamen Referentenentwurf für ein Bundestariftreuegesetz (BTTG) vorgelegt. Der Entwurf soll bereits am 6. August 2025 im Bundeskabinett beraten werden. Der DEHOGA kritisiert den Entwurf als bürokratisch und überregulierend.

Der Tourismuskoordinator der Bundesregierung Christoph Ploß unterstützt das derzeit wichtigste Branchenanliegen, die Reduzierung der Mehrwertsteuer auf sieben Prozent auf Speisen in der Gastronomie. Dies betonte der CDU-Politiker gegenüber mehreren Medien im Laufe der letzten Tage.

Die Koalitionsparteien haben sich auf eine bundesweit einheitliche Regelung für Trinkgelder geeinigt. Danach bleiben Trinkgelder grundsätzlich steuerfrei. Es wird jedoch eine pauschale Abgabe eingeführt, die niedriger ausfallen soll als ursprünglich diskutiert. Die Reform erfährt breite Zustimmung.

Ob HACCP-Konzepte, Temperaturdokumentation im Kühlraum oder arbeitsmedizinische Vorsorgekarten – das Gastgewerbe ist mit einem Wust an Dokumentationspflichten konfrontiert. Ein Praxischeck des Bundeswirtschaftsministeriums und der Bayerischen Staatsregierung zeigt, wo Entlastung möglich ist – und wie Bürokratieabbau im Alltag tatsächlich funktionieren kann.