Münchens Oberbürgermeister Reiter will Bettensteuer-Aus nicht kampflos hinnehmen

| Politik Politik

Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) will gegen das von der Staatsregierung angekündigte Nein zu einer Bettensteuer für Hotels in der Landeshauptstadt klagen. Der Antrag auf Zulassung der Steuer solle vorbehaltlich der geplanten Stadtratsentscheidung bei der Regierung von Oberbayern eingereicht werde, sagte Reiter der Deutschen Presse-Agentur in München. «Und wenn wir dann eine Ablehnung bekommen, werden wir dagegen vors Verwaltungsgericht ziehen.»

Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) hatte nach einer Kabinettssitzung am Dienstag erklärt, dass die Staatsregierung rechtliche Bedenken gegen eine Betten- oder Übernachtungssteuer habe. Die Bezirksregierung müsste deren Einführung genehmigen - Reiter geht deshalb nun fest davon aus, dass die Genehmigung nicht erteilt wird.

Parallel dazu hatte Herrmann am Dienstag aber auch eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes angekündigt - um eine Bettensteuer für Hotels in Bayern von vornherein und grundsätzlich auszuschließen. Sollte diese Gesetzesänderung rasch kommen, sieht Reiter erst einmal keine Chance für die Bettensteuer. «Dann hätte sich eine Klage gegen die Regierung von Oberbayern erübrigt», sagte er. Denkbar wäre nach seinen Worten dann allenfalls ein Normenkontrollverfahren vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof - aber mit überschaubaren Erfolgsaussichten. «Dann würde es eher schwierig, den Gesetzgeber zu zwingen, das Verbot wieder zurückzunehmen», sagte der SPD-Politiker. «Außerdem würde sich das Verfahren auch länger hinziehen.»

 

Der Vorstoß der Landeshauptstadt sieht vor, von 2023 an eine Bettensteuer von fünf Prozent auf Übernachtungen in Hotels zu erheben. Betroffen sein sollen Freizeit- und Geschäftsreisen, nicht aber Minderjährige sowie Angebote, die nicht direkt der Übernachtung zuzuordnen sind, etwa Frühstück oder Wellnessangebote. Die Stadt erhoffte sich zuletzt Mehreinnahmen von mindestens 58 Millionen Euro.

Der Bayerische Städtetag lehnt das von der Staatsregierung geplante bayernweite Verbot von Bettensteuern für Hotels ab. Die Kommunen sollten selbst entscheiden können, ob sie solche Steuern erheben, hatte Geschäftsführer Bernd Buckenhofer am Donnerstag gesagt. Der Städtetag verwies darauf, dass etliche Städte außerhalb Bayerns Bettensteuern erheben, die dann auch bayerische Touristen treffen.

«Der Städtetag steht auf unserer Seite», sagte Reiter und berichtete: «Ich bekomme auch Briefe von Bürgermeistern, auch von anderen Parteien, dass wir uns nicht unterkriegen lassen sollen.»

Reiter warf Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und der Staatsregierung vor, vor dem Hotel- und Gaststättenverband eingeknickt zu sein. «Da hat offenbar die Lobby der Hotels ganze Arbeit geleistet - was ich ehrlich gesagt ärgerlich finde.»

Reiter argumentierte, dass von einer Bettensteuer vor allem die Münchnerinnen und Münchner profitieren würden, die in anderen Bundesländern regelmäßig solche Bettensteuern bezahlen müssten. «So hat die CSU bei der Pkw-Maut auch immer argumentiert - nur komischerweise bei der Bettensteuer nicht», kritisierte Reiter. (mit dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.