Nach Richterspruch: Gastronomen in Bayern fordern längere Öffnungszeiten für Außengastronomie

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Das Verwaltungsgericht Augsburg hat dem Eilantrag eines Restaurantbetreibers stattgegeben, auch im Außenbereich bis 22 Uhr öffnen zu dürfen. Der Kläger hatte sich darauf berufen, dass es keine sachlichen Gründe gebe, draußen eher schließen zu müssen als drinnen. Jetzt fordert der DEHOGA längere Öffnungszeiten für die Außengastronomie.

Der Wirt hatte bemängelt, dass Innenbereiche bis 22 Uhr, Außenbereiche, in denen das Infektionsrisiko geringer sei, aber nur bis 20 Uhr öffnendürfen. Das Urteil gilt zunächst nur für den Kläger.

Der Landesgeschäftsführer des Bayerischen Hotel- und Gaststättenverbands, Thomas Geppert, sieht sich durch einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg in der Forderung bestätigt, Außenbereiche in der Gastronomie schon vor dem 2. Juni wieder bis 22 Uhr öffnen zu lassen. «Der Beschluss des Verwaltungsgerichts gibt unserer Argumentation recht», sagte Geppert dem Radiosender «Antenne Bayern» am Donnerstag. Er hoffe, dass die Staatsregierung es jetzt allen Wirten ermögliche, die Außenbereiche ihrer Betriebe bis 22 Uhr zu öffnen.

Aus Gründen des Infektionsschutzes sei eine frühere Schließung ein Nachteil, da um 20 Uhr die Gäste von draußen in den Innenbereich drängten, so Geppert. Bezüglich des Zeitpunkts der Lockerung sei für die Gastronomen im Pfingstgeschäft jeder Tag entscheidend: «Da ist im Überlebenskampf wirklich jeder einzelne Umsatz Gold wert.»  

Ein Sprecher des Gesundheitsministeriums sagte am Abend dazu: «Aktuell gilt der Kabinettsbeschluss vom Dienstag, das Urteil aus Augsburg wird aber geprüft.» (Mit Material der dpa)


 

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