Nachweisgesetz - DEHOGA kritisiert Verschärfungen für Arbeitsverträge

| Politik Politik

Der Bundestag hat kürzlich neue Regelungen für das Arbeitsleben beschlossen. Das Gesetzespaket verpflichtet Arbeitgeber etwa dazu, wesentliche Vereinbarungen zu Überstunden oder Ruhepausen schriftlich zu dokumentieren. Bei befristeten Jobs werden die Möglichkeiten einer Probezeit begrenzt. Der DEHOGA hatte im Gesetzgebungsverfahren die Verschärfungen und den dadurch für Arbeitgeber entstehenden Aufwand kritisiert.

Die Änderungen am sogenannten Nachweisgesetz schreiben vor, dass bestimmte Mindestinhalte von Arbeitsverhältnissen schriftlich niedergelegt sein müssen. Meist erfolgt dies über den Arbeitsvertrag.

Bisher haben Verstöße gegen das Nachweisgesetz nur geringe Konsequenzen. Sie haben Auswirkungen bei der Beweislast in gerichtlichen Verfahren, ziehen aber keine direkte Sanktion nach sich. Das wird sich jetzt ändern: Fehlen schriftliche Nachweise der wesentlichen Arbeitsbedingungen, stellt das zukünftig eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 2.000 Euro geahndet werden kann. Der DEHOGA empfiehlt ohnehin immer dringend den Abschluss schriftlicher Arbeitsverträge. Durch die anstehende Rechtsänderung werde dies jetzt noch einmal wichtiger. Dies gelte für alle Arbeitsverhältnisse, auch für kurze Aushilfstätigkeiten. Die meisten Angaben müssten dem Arbeitnehmer zukünftig spätestens sieben Tage (bisher: ein Monat) nach Beginn des Arbeitsverhältnisses ausgehändigt werden.

 

Gleichzeitig werde der Katalog der Arbeitsbedingungen, die vom Arbeitgeber schriftlich niedergelegt werden müssen, an verschiedenen Stellen erweitert (dazu weiter unten im Detail). Allen Unternehmen des Gastgewerbes empfiehlt der DEHOGA, ihre Arbeitsvertragsvorlagen und Muster daraufhin durchzusehen, ob sie alle zukünftig geforderten Arbeitsbedingungen enthalten. Auch bei Altverträgen müsse gegebenenfalls eine entsprechende Ergänzung des Nachweises erfolgen, wenn der Arbeitnehmer dies verlange. Viele Angaben in individuellen schriftlichen Nachweisen könnten auch weiterhin ersetzt werden durch Hinweis auf den anwendbaren Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen. Das gelte zum Beispiel für die Angaben zu Schichtsystem und Pausenregelung, zur Anordnungsbefugnis von Überstunden sowie zur Kündigungsregelung, so der DEHOGA.

Die Änderungen treten voraussichtlich zum 1. August 2022 in Kraft. Zuvor muss allerdings – voraussichtlich am 8. Juli – noch der Bundesrat zustimmen. Hintergrund der Rechtsänderungen ist die Neufassung der EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie im Jahr 2019. Diese muss bis Ende Juli 2022 auch in Deutschland in nationales Recht umgesetzt werden. Die meisten im Gesetzentwurf enthaltenen Regelungen sind durch die Richtlinie vorgegeben. An verschiedenen Stellen beabsichtigt der deutsche Gesetzgeber allerdings, über die Vorgaben aus Brüssel hinauszugehen. Auf der anderen Seite will Deutschland trotz massiver Kritik der Arbeitgeber nicht die Erleichterungen bei den Formvorschriften nutzen, die die EU-Richtlinie ermöglicht. Es soll weiter strenge Schriftform gelten, das bedeutet ein ausgedrucktes Dokument mit Originalunterschrift, auch für Vertragsänderungen. Das ist in der heutigen Zeit unverständlich, Textform oder digitale Signaturen würden ausreichen.

Der DEHOGA und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände hatten im Gesetzgebungsverfahren die bürokratischen Verschärfungen und den dadurch für Arbeitgeber entstehenden Aufwand kritisiert. Für das Gastgewerbe insbesondere vollkommen praxisfremd sein die neuen Vorgaben bzgl. Ruhepausen, Ruhezeiten und Schichtsystem. Die Regelungen seien über das Arbeitszeitgesetz gesetzlich fixiert und würden über die Dienstplangestaltung umgesetzt, eine Vorabfixierung über den Arbeitsvertrag sei praktisch nicht umsetzbar und auch überflüssig, so der Verband. Dass zukünftig auch bei kürzesten Aushilfsarbeitsverhältnissen der volle schriftliche Nachweis geführt werden müsse, stehe in keinem Verhältnis zur dadurch entstehenden Rechtssicherheit und dem Schutz der Arbeitnehmer. Der DEHOGA hatten außerdem angeregt, das Bußgeld auf die Fälle zu reduzieren, in denen der Arbeitgeber Informationen trotz Aufforderung nicht rechtzeitig zur Verfügung stelle.

Die Koalitionsregierung hat in Ihrem gestrigen Beschluss keine einzige der zahlreichen Forderungen und Änderungsvorschläge aufgegriffen, die die Arbeitgeber in der Anhörung am Montag vorgetragen haben.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In der Schweiz wird im Juni 2026 über eine Begrenzung der Bevölkerungszahl abgestimmt. Ein Zusammenschluss der Tourismuswirtschaft stellt sich dagegen und sieht laut Mitteilung mögliche Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, internationale Abkommen und den Tourismussektor.

Der Bayerische Landtag hat eine Reform des Zweckentfremdungsgesetzes beschlossen. Künftig können Kommunen eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen einführen und auf Vermietungsdaten zugreifen.

Der Stadtrat der Stadt Zürich hat eine Volksinitiative zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen für gültig erklärt und unterstützt deren Ziele. Gleichzeitig ist ein Gegenvorschlag im Zusammenhang mit einer Bauordnungsrevision geplant.

Die Tarifgespräche im Gastgewerbe von Rheinland-Pfalz sind ohne Einigung beendet. Der DEHOGA erklärt die Verhandlungen mit der NGG für gescheitert und empfiehlt den Betrieben eine freiwillige Lohnerhöhung von 3,5 Prozent.

Potsdam plant eine Verpackungssteuer gegen Müllberge noch in diesem Jahr. Andere Städte in Brandenburg zweifeln an der Abgabe: zu hoher Aufwand, zu wenig Wirkung.

Das Europäische Parlament hat neue Regeln für Pauschalreisen beschlossen. Während der Deutsche Reiseverband die Sachlage im Vorfeld überwiegend positiv bewertet, sieht die Hotellerie noch offene Fragen bei einzelnen Vorgaben der Richtlinie.

Weniger Bürokratie, längere Öffnungszeiten: Ein neues Gesetz soll Berlins Gastronomie entlasten und den Service für Gäste verbessern. Was sich für Betreiber und Besucher ändern könnte.

Berliner Restaurants, Cafés und Kneipen sollen ihre Gäste in Zukunft länger auch vor der Türe bedienen dürfen. Das steht im Entwurf eines Gaststättengesetzes, den der Senat auf den Weg brachte.

Fernsehen, Spitzenküche - und jetzt auch noch Kommunalpolitik für Alexander Herrmann? Die Wählerinnen und Wähler im oberfränkischen Landkreis Kulmbach haben entschieden.

Das neue Tariftreuegesetz trifft die Hotellerie im Kern: Zimmerkontingente und Tagungen für den Bund hängen künftig an strikten Tarifvorgaben. Der Dehoga warnt trotz Nachbesserungen vor einem enormen Prüfaufwand für die Betriebe.