Nächtliche Corona-Ausgangssperren in Italien

| Politik Politik

Italien verhängt im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus eine nächtliche Ausgangssperre von 22.00 Uhr abends bis 5.00 Uhr morgens. Außerdem teilt die Regierung das Land in drei Risikozonen ein und erlässt Teil-Lockdowns für besonders gefährdete Gebiete. Das geht aus dem Dekret hervor, das Ministerpräsident Giuseppe Conte in der Nacht zu Mittwoch in Rom unterschrieben hat.

In den Zonen mit hohem oder sehr hohem Risiko wird das Verlassen des Wohnorts und der Region beschränkt. Als Ausnahmen gelten die Arbeit oder medizinische Gründe. Zudem müssen dort Bars und Restaurants schließen.

Die Verschärfung tritt am Donnerstag in Kraft und gilt zunächst für vier Wochen bis zum 3. Dezember. Im ganzen Land müssen alle Museen schließen. Öffentliche Verkehrsmittel dürfen nur noch halb voll sein. Höhere Schulen müssen auf Online-Unterricht umstellen.

Mit dem Prinzip der drei Risikozonen will Rom gezielter auf regionale Unterschiede bei der Corona-Entwicklung eingehen, aber einen strengen nationalen Lockdown wie im Frühjahr verhindern. Außerdem soll die Belastung und Qualität des Gesundheitssystems einbezogen werden. In roten Zonen mit sehr hohem Corona-Risiko gehen die Verbote dabei am weitesten: Dort sollen auch viele Geschäfte geschlossen bleiben. Ausgenommen werden unter anderem Lebensmittelläden und Apotheken.

Nach ersten Berichten dürften weite Teile des Nordens, etwa die wirtschaftsstarke Lombardei und das Piemont, zu roten Zonen erklärt werden. Südtirol war von sich aus schon am Mittwoch mit einem Teil-Lockdown gestartet. Im Süden solle Kalabrien zur Hochrisikozone erklärt werden, schrieb die Zeitung «La Repubblica».

Italien hatte am Dienstag rund 28 250 Neuinfektionen binnen 24 Stunden registriert. In dem Land steckten sich im Schnitt Ende Oktober in einer Woche bezogen auf 100 000 Einwohner etwa 167 Menschen mit dem Virus an. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der DEHOGA kritisiert Pläne der Rentenkommission, den Sonderstatus von Minijobs künftig auf Schüler zu beschränken. Der Verband warnt vor erheblichen Folgen für die Personalplanung in Hotellerie und Gastronomie.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat ein neues Landesgaststättengesetz beschlossen. Vorgesehen sind unter anderem längere Öffnungszeiten für die Außengastronomie in künftig festzulegenden Ausgehvierteln.

Die Rentenkommission will beitragsfreie Minijobs künftig auf Schüler beschränken. Besonders das Gastgewerbe könnte von der geplanten Änderung betroffen sein: Jeder zweite Beschäftigte in Gastronomie und Hotellerie arbeitet auf Minijob-Basis.

München will die Vermietung von Ferienwohnungen künftig stärker kontrollieren. Der Sozialausschuss des Stadtrats hat eine Registrierungspflicht beschlossen und weitere Änderungen bei der Zweckentfremdung von Wohnraum auf den Weg gebracht.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump. insbesondere fordert Monika Schnitzer die Rücknahme der Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump.

50 Cent extra pro Einwegbecher? Die Wirtschaft in Potsdam reagierte verärgert. Jetzt soll die Verpackungssteuer auf Einweggeschirr in der Landeshauptstadt später kommen als vorgesehen.

Der Entwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes sorgt für Kritik aus Wirtschaft, Hotellerie und Politik. Streitpunkt sind vor allem die geplante Tarifbindung bei flexibleren Arbeitszeiten sowie die verpflichtende elektronische Zeiterfassung. Branchenvertreter des Gastgewerbes sind auf der Zinne.

Die Arbeitszeitregeln sollen gelockert werden, das hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Wie sehr, ist noch offen. Ein erster Entwurf hält grundsätzlich am Achtstundentag fest.

Das Europäische Parlament hat neue Vorgaben für die Bezeichnung pflanzlicher Lebensmittel gebilligt. Während Begriffe wie „Veggie-Burger“ erlaubt bleiben sollen, könnten Bezeichnungen wie „Veggie-Hühnchen“ oder „veganer Speck“ künftig untersagt werden.