Nationale Tourismusstrategie – Bundesregierung will wöchentliche Höchstarbeitszeit möglich machen

| Politik Politik

Die Bundesregierung verabschiedet am heutigen Mittwoch die Neuausrichtung ihrer tourismuspolitischen Arbeit. Die neue Nationale Tourismusstrategie setzt den Schwerpunkt konsequent auf die Wettbewerbsfähigkeit der Branche und löst damit den bisherigen Dialogprozess ab. Ein wesentlicher Bestandteil der Strategie ist die Anpassung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Tourismus. Die bisherige Nationale Plattform Zukunft des Tourismus wird zum Ende des laufenden Jahres eingestellt.

Möglichkeit zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit geplant

Ein Kernpunkt der Strategie ist die geplante Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes. Wie die Bild-Zeitung berichtet, beabsichtigt die Bundesregierung, die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer täglichen Höchstarbeitszeit zu schaffen. Diese Maßnahme soll eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglichen, indem Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit flexibler über die Woche verteilen können. Der Koordinator der Bundesregierung für Tourismus, Christoph Ploß, kündigte gegenüber der Bild an, dass dieser Beschluss noch in diesem Jahr erfolgen soll.

Diese Entwicklung deckt sich mit langjährigen Forderungen der Branche. Guido Zöllick, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband), betonte kürzlich in einem Statement die Notwendigkeit dieser Reform: „Die starre tägliche Höchstarbeitszeit von maximal zehn Stunden muss endlich durch eine Wochenarbeitszeit im Sinne der EU-Arbeitszeitrichtlinie ersetzt werden.“ Laut Zöllick gehe es dabei nicht um Mehrarbeit, sondern darum, die Arbeitszeit sachgerechter auf die Wochentage zu verteilen und dann im Einsatz zu sein, wenn tatsächlich Nachfrage bestehe. Er verwies dabei auf die Praxis in Landgasthöfen, etwa bei länger andauernden Hochzeitsfeiern.

Gastgewerbe fordert neue Regelung seit Jahren

Der DEHOGA fordert seit Jahren eine Umstellung der Höchstgrenze vom Tag auf die Woche gefordert. In einer Publikation zur vergangenen Bundestagswahl hieß es, dass veraltete Regelungen innovative Arbeitszeitmodelle hemmen und die Bürokratie in den Betrieben vergrößern würden. „Niemand soll in der Summe länger arbeiten müssen, es geht nur um mehr Flexibilität, wie sie auch in anderen europäischen Ländern möglich ist“, so der Verband. Auch für die Beschäftigten biete dieses Modell die Chance, Arbeitszeiten nach eigenen Lebensentwürfen zu gestalten.

Sören Hartmann, Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Tourismuswirtschaft, bezeichnete den nun eingeschlagenen wirtschaftspolitischen Fokus in der Bild als wichtiges Signal für die Branche in einem herausfordernden Marktumfeld. Um die Attraktivität von zusätzlicher Arbeit zu steigern, sieht das Strategiepapier der Bundesregierung vor, Überstundenzuschläge steuerfrei zu stellen. Zudem sollen einmalige Prämien zur Ausweitung der Arbeitszeit bei Teilzeitbeschäftigten steuerlich begünstigt werden.

Bürokratieabbau und Investitionen in die Infrastruktur

Ein weiteres Ziel der Nationalen Tourismusstrategie ist die Senkung der Betriebskosten. So sollen die Beiträge für Reiseveranstalter zum Reisesicherungsfonds sinken. Christoph Ploß erklärte gegenüber der Bild, dass durch wegfallende Belastungen und Dokumentationspflichten das Wachstum der Tourismuswirtschaft gefördert werden solle. „Für uns ist wichtig, dass für die hart arbeitenden Menschen in Deutschland der Urlaub nicht unerschwinglich wird“, so Ploß weiter.

Laut Informationen von Table Media sind rund 85 Prozent der Tourismusbetriebe Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern. Diese seien von administrativen Vorgaben besonders betroffen. Gegenüber dem Medium erläuterte Ploß, dass Inhaber gastronomischer Betriebe oft durch umfangreiche Formulare von ihrem eigentlichen Kerngeschäft abgehalten würden. Künftig sollen EU-Regeln nur noch eins zu eins angewendet und nicht mehr übererfüllt werden. Auch die Digitalisierung soll vorangetrieben werden, beispielsweise durch die Erleichterung der digitalen Anmeldung in Beherbergungsbetrieben. Begleitend dazu sieht die Strategie Investitionen in die staatliche Verkehrsinfrastruktur, insbesondere in Autobahnen, Schienen, Radwege und Häfen, vor.

Deutschland als internationaler Spitzenstandort

Die Bedeutung der Tourismusbranche wird durch aktuelle Zahlen verdeutlicht. Im Jahr 2024 gaben deutsche Urlauber knapp 40 Milliarden Euro für Pauschalreisen aus. Deutschland behauptet zudem seine Stellung als Weltmarktführer bei Dienstreisen mit einem Anteil von elf Prozent. Im internationalen Vergleich der beliebtesten Reiseziele belegt die Bundesrepublik derzeit den zweiten Platz unter 50 untersuchten Wirtschaftsnationen. Mit mehr als drei Millionen Arbeitsplätzen wird die Branche in ihrer wirtschaftlichen Bedeutung in der Strategie mit der Automobilindustrie gleichgesetzt.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.

Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie steht vor der finalen Abstimmung im Bundesrat. Das Land Niedersachsen knüpft seine Zustimmung an die Bedingung, dass eine Pflicht zur digitalen Bezahlung eingeführt wird.