Neue Corona-Regeln gelten in Berlin – auch in Restaurants

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Angesichts der Omikron-Welle hat der Senat einige neue Corona-Regeln beschlossen. Die Verordnung ist seit Samstag in Kraft.

Restaurantbesuch, beim Friseur oder bei Tests gelten in Berlin neue Corona-Regeln. Das hat sich am Samstag geändert:

Eine ANWESENHEITSDOKUMENTATION beim Restaurant- oder Barbesuch ist keine Pflicht mehr. Das gilt auch in Hotels und beim Sport.

Der GENESENENNACHWEIS gilt nur noch für drei, nicht wie bisher für sechs Monate nach dem positiven Testergebnis. Das hatte das Robert Koch-Institut (RKI) empfohlen und der Bund schon Mitte Januar umgesetzt. Berlin hat seine Landesverordnung entsprechend angepasst.

PCR-TESTS sind nur noch in Ausnahmefällen vorgeschrieben. Ein positives Schnelltestergebnis muss nicht mehr mit einem PCR-Test überprüft werden. Und auch wer sich nach einer Corona-Infektion oder als Kontaktperson eines Infizierten aus Isolation beziehungsweise Quarantäne frei testen möchte, kann das mit einem zertifizierten Schnelltest erledigen.

Bei körpernahen Dienstleistungen wie dem Besuch beim FRISEUR oder im KOSMETIKSALON wird es etwas komplizierter als bisher. Zutritt haben wie bisher nur Geimpfte und Genesene (2G), die entweder Maske tragen oder einen Test vorweisen müssen. Was davon gilt, entscheidet der Salon. Schreibt er einen Test statt Maske vor, sind - und das ist neu - Geboosterte und vergleichbare Fälle, also frisch Geimpfte oder frisch Genesene, von dieser Testpflicht künftig befreit. Sie gilt also nur für Kunden, deren Grundimmunisierung schon länger als drei Monate zurückliegt.

Auch bei den Zutrittsregeln für RESTAURANTS gibt es eine Änderung: Dort gilt zwar wie bisher «2G zuzüglich Test». Allerdings sind Geboosterte unbegrenzt sowie frisch (zweifach) Geimpfte und frisch Genesene jeweils für drei Monate von der Testpflicht befreit.

Bei GROSSVERANSTALTUNGEN im Freien mit maximal 3000 Personen greift nun die «2G zuzüglich Test»-Regelung wie vorher schon für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen. Auch hier gilt: Geboosterte sowie frisch Geimpfte und frisch Genesene müssen keinen Test vorweisen.

Die FFP2-MASKENPFLICHT gilt ab sofort auch für den Hochschulbereich.

Beim EINKAUFEN bleibt die 2G-Regel bestehen, die in Teilen des Einzelhandels abgesehen von der Grundversorgung gilt. Zutritt etwa zum Elektronikmarkt oder zum Schuhgeschäft haben also nur Geimpfte oder Genesene. (dpa)


 

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