Neue Corona-Regeln gelten in Hessen auch für Restaurants

| Politik Politik

Wenige Wochen vor Weihnachten werden die Corona Maßnahmen auch in Hessen nochmals massiv verschärft. Die neuen Regeln in Hessen gelten ab Sonntag (5. Dezember):

Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: Ab sofort dürfen sich maximal zwei Hausstände im öffentlichen Raum treffen, dies gilt auch als Empfehlung für den privaten Raum.

Einführung von 2G im Einzelhandel außerhalb der Grundversorgung. Zur Grundversorgung zählen etwa Supermärkte, Drogerien und Apotheken. 2G bedeutet, dass die Menschen geimpft oder genesen sein müssen.

Die 2G-plus-Option wird gestrichen: Es ist Betreibern etwa der Gastronomie, in Kinos, Theatern oder Diskotheken nicht mehr möglich, auf Abstandsregelungen und Maskenpflicht vollständig zu verzichten, wenn sie ausschließlich Geimpfte oder Genesene mit zusätzlich tagesaktuellem Schnelltest einlassen.

Jugendliche bis 18 Jahre erhalten weiterhin aufgrund der regelmäßigen Teilnahme an den Tests in Schulen auch Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen, bei denen 2G gilt. Diese Regelung soll aber auslaufen, sobald ein umfassendes Impfangebot auch für diese Altersgruppe vorliegt.

Geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler erhalten ab sofort ein Angebot, sich ebenfalls einmal pro Woche in der Schule testen zu lassen.

Es gelten auch neue Regelungen für Zusammenkünfte, Fachmessen, Veranstaltungen wie Sportveranstaltungen oder Vereinstreffen sowie Kulturangebote wie Theater, Opern, Kinos und Konzerte:

In Innenräumen:
Bis 10 Personen ist keine Regelung erforderlich.
Ab 11 bis 100 Personen gilt 2G sowie ein Abstands- und Hygienekonzept.
Ab 101 Personen greift 2G plus sowie ein Abstands- und Hygienekonzept.
Ab 250 Personen gilt eine Genehmigungspflicht durch die zuständigen Gesundheitsämter.

Im Freien:
Bis 10 Personen ist keine Regelung erforderlich.
Ab 11 bis 100 Personen greift ein Abstands- und Hygienekonzept.
Ab 101 Personen gilt 2G sowie ein Abstands- und Hygienekonzept.
Ab 3000 Personen gilt eine Genehmigungspflicht und Kapazitätsbeschränkung ab dem 3001. Platz auf 25 Prozent.

Bei Gottesdiensten und anderen religiösen Zusammenkünften in Innenräumen wird die Anwendung der 3G-Regeln künftig dringend empfohlen.

Soweit der Zugang zu Einrichtungen, Betrieben, Angeboten oder Veranstaltungen auf Personen mit Impf-, Genesenen- oder Testnachweis beschränkt ist, sind die Personen auf Verlangen der zuständigen Behörde oder des jeweiligen Betreibers oder Veranstalters verpflichtet, den Nachweis vorzulegen. Ab sofort sollen die Nachweise möglichst in digital auslesbarer Form, also zum Beispiel mit einem QR-Code, erbracht werden. (dpa)

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die NGG unterstützt die Empfehlungen der Rentenkommission zur Abschaffung des Sonderstatus von Minijobs. Der DEHOGA warnt dagegen vor erheblichen Folgen für rund 1,1 Millionen geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe.

Im Supermarkt greifen viele Menschen zu veganen oder vegetarischen Produkten. Bald müssen sie sich an neue Namen gewöhnen: Bestimmte Begriffe, die an Tiere denken lassen, sind dann nicht mehr erlaubt.

Das Bundesfinanzministerium hat einen Gesetzentwurf zur Erhöhung der Alkoholsteuer vorbereitet. Nach einem Medienbericht sollen Spirituosen, Sekt und Alkopops ab dem 1. Januar 2027 um 20 Prozent höher besteuert werden.

Die Bundesregierung hat die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie verpasst. Nach derzeitiger Planung soll das Gesetz erst Anfang 2027 in Kraft treten, während Berichtspflichten und Auskunftsansprüche ab Juni 2028 greifen sollen.

Eine eigene Rentenkommission des Deutschen Gewerkschaftsbunds hat eine Alternative zu den Reformplänen der Regierung erarbeitet. Das Konzept verspricht ziemlich viel. Wie soll es finanziert werden?

Arbeiten bei mehr als 30 Grad, vielleicht sogar körperlich? Das ist nicht nur anstrengend, sondern kann auch gefährlich werden. Gewerkschaften setzen sich für mehr Schutz ein.

Mit Ernst Fischer verliert das deutsche Gastgewerbe eine seiner bedeutendsten Persönlichkeiten. Der langjährige Präsident und spätere Ehrenpräsident des DEHOGA Bundesverbandes ist im Alter von 82 Jahren gestorben. Sein Wirken reicht weit über seine Amtszeit hinaus.

Die Diskussion um die mögliche Abschaffung oder deutliche Einschränkung von Minijobs wird derzeit mit erstaunlich vielen Emotionen geführt – und erstaunlich wenig über die eigentlichen Auswirkungen. Ein Kommentar von Marc Schnerr.

Die Rentenkommission hat eine Reihe von Vorschlägen zur Zukunft der Alterssicherung vorgelegt. Vom Renteneintrittsfenster bis zur Kapitalrente – das steckt hinter den ungewohnten Begriffen.

Der DEHOGA kritisiert Pläne der Rentenkommission, den Sonderstatus von Minijobs künftig auf Schüler zu beschränken. Der Verband warnt vor erheblichen Folgen für die Personalplanung in Hotellerie und Gastronomie.