Neue Corona-Regeln gelten in Hessen auch für Restaurants

| Politik Politik

Wenige Wochen vor Weihnachten werden die Corona Maßnahmen auch in Hessen nochmals massiv verschärft. Die neuen Regeln in Hessen gelten ab Sonntag (5. Dezember):

Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: Ab sofort dürfen sich maximal zwei Hausstände im öffentlichen Raum treffen, dies gilt auch als Empfehlung für den privaten Raum.

Einführung von 2G im Einzelhandel außerhalb der Grundversorgung. Zur Grundversorgung zählen etwa Supermärkte, Drogerien und Apotheken. 2G bedeutet, dass die Menschen geimpft oder genesen sein müssen.

Die 2G-plus-Option wird gestrichen: Es ist Betreibern etwa der Gastronomie, in Kinos, Theatern oder Diskotheken nicht mehr möglich, auf Abstandsregelungen und Maskenpflicht vollständig zu verzichten, wenn sie ausschließlich Geimpfte oder Genesene mit zusätzlich tagesaktuellem Schnelltest einlassen.

Jugendliche bis 18 Jahre erhalten weiterhin aufgrund der regelmäßigen Teilnahme an den Tests in Schulen auch Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen, bei denen 2G gilt. Diese Regelung soll aber auslaufen, sobald ein umfassendes Impfangebot auch für diese Altersgruppe vorliegt.

Geimpfte und genesene Schülerinnen und Schüler erhalten ab sofort ein Angebot, sich ebenfalls einmal pro Woche in der Schule testen zu lassen.

Es gelten auch neue Regelungen für Zusammenkünfte, Fachmessen, Veranstaltungen wie Sportveranstaltungen oder Vereinstreffen sowie Kulturangebote wie Theater, Opern, Kinos und Konzerte:

In Innenräumen:
Bis 10 Personen ist keine Regelung erforderlich.
Ab 11 bis 100 Personen gilt 2G sowie ein Abstands- und Hygienekonzept.
Ab 101 Personen greift 2G plus sowie ein Abstands- und Hygienekonzept.
Ab 250 Personen gilt eine Genehmigungspflicht durch die zuständigen Gesundheitsämter.

Im Freien:
Bis 10 Personen ist keine Regelung erforderlich.
Ab 11 bis 100 Personen greift ein Abstands- und Hygienekonzept.
Ab 101 Personen gilt 2G sowie ein Abstands- und Hygienekonzept.
Ab 3000 Personen gilt eine Genehmigungspflicht und Kapazitätsbeschränkung ab dem 3001. Platz auf 25 Prozent.

Bei Gottesdiensten und anderen religiösen Zusammenkünften in Innenräumen wird die Anwendung der 3G-Regeln künftig dringend empfohlen.

Soweit der Zugang zu Einrichtungen, Betrieben, Angeboten oder Veranstaltungen auf Personen mit Impf-, Genesenen- oder Testnachweis beschränkt ist, sind die Personen auf Verlangen der zuständigen Behörde oder des jeweiligen Betreibers oder Veranstalters verpflichtet, den Nachweis vorzulegen. Ab sofort sollen die Nachweise möglichst in digital auslesbarer Form, also zum Beispiel mit einem QR-Code, erbracht werden. (dpa)

Zurück

Vielleicht auch interessant

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.

Die Wirtschaftskammer Österreich hat mit den Gewerkschaften GPA und vida einen neuen Kollektivvertrag für die Gastronomie und Hotellerie vereinbart. Ab Oktober steigen die Gehälter um durchschnittlich drei Prozent, ergänzt durch Einmalzahlungen und höhere Lehrlingseinkommen.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will den steuerlichen Freibetrag für Mitarbeiterrabatte von 1.080 Euro abschaffen. Der Deutsche Reiseverband kritisiert die Pläne und verweist auf die besondere Bedeutung vergünstigter Reiseleistungen für Beschäftigte der Branche.

Sekt oder Bier bei der Konfirmationsfeier oder der Jugendweihe: Das war seit Generationen üblich. Doch die Gefahren durch Alkohol werden inzwischen viel ernster genommen. Der Gesetzgeber reagiert.

Seit dem 12. August gelten erste Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung PPWR verbindlich. Für Hotels und Gastronomiebetriebe kann die eigene Marke auf Verpackungen zusätzliche Verantwortlichkeiten auslösen.