Neue Corona-Regeln im Saarland: 2G-Plus Regel und Restaurants und Hotels

| Politik Politik

Die Landesregierung verschärft von heute an die Corona-Regeln. Vor allem für Ungeimpfte treten weitere Einschränkungen in Kraft. Für viele Innenbereiche reicht es nicht mehr, geimpft oder genesen zu sein. Das bedeutet von Donnerstag (heute) an neben einer schärferen Maskenpflicht unter anderem auch, dass Musikclubs und Discos wegen des erhöhten Ansteckungsrisikos geschlossen bleiben müssen. Vor allem für Ungeimpfte treten weitere Einschränkungen in Kraft. Deutlich ausgeweitet wird die 2G-Regelung, wonach nur noch geimpfte oder genesene Menschen zugelassen sind.

2G gilt nun auch im Freien für Gaststätten sowie den Freizeit-, Sport- und Kulturbereich. Ausgenommen ist Sport alleine oder mit dem eigenen Haushalt. Ungeimpfte dürfen sich außerdem neben den Angehörigen des eigenen Hausstandes höchstens noch mit einer weiteren Person treffen. Es gibt aber Ausnahmeregelungen etwa für Minderjährige sowie Ehe- oder Lebenspartner.

Nach einer Übergangsfrist bis zum Wochenende gilt von kommendem Montag an 2G auch im Einzelhandel. Davon ausgenommen sind Lebensmittelgeschäfte, Drogerien, Apotheken oder andere Geschäfte für den täglichen Bedarf. Den Ladenbetreibern soll so Zeit für die Vorbereitungen gegeben werden.

Generell wird die Maskenpflicht verschärft. Eine Maske muss nun auch in Außenbereichen getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann. In der Regel darf sie außerdem nur noch beim Essen und Trinken, Sport oder bei bestimmten anderen Tätigkeiten abgenommen werden.

Für viele Innenbereiche reicht es nicht mehr, geimpft oder genesen zu sein. Zusätzlich muss ein negativer Corona-Test nachgewiesen werden (2G plus). Das gilt etwa für die Gastronomie, Übernachtungen in Hotels, den Besuch von Schwimmbädern, körpernahe Dienstleistungen und Fitnessstudios sowie den Theater-, Kino- oder Museumsbesuch.

Ausgeweitet wird die Testpflicht an Schulen. Auch das Personal und die Schülerinnen und Schüler, die bereits geimpft oder genesen sind, müssen sich nun zweimal pro Woche einem Corona-Test unterziehen.

Mit den härteren Regeln will das Saarland einen Lockdown in der sich zuletzt wieder zuspitzenden Corona-Pandemie verhindern. «Es Ungeimpften jetzt schwerer zu machen, sie aus dem gesellschaftlichen Leben weitestgehend auszuschließen, das ist der Kurs, den wir jetzt für ganz Deutschland brauchen, um zu verhindern, dass wir in einen neuen, bundesweiten harten Lockdown kommen», sagte Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) am Dienstag bei der Vorstellung der neuen Regeln.

Hans und die anderen Regierungschefs von Bund und Ländern schalten sich am Donnerstag erneut zusammen, um über weitere Schritte in der Corona-Pandemie zu beraten. Bei der digitalen Bund-Länder-Runde am Dienstag waren keine Beschlüsse getroffen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.

Mit der Rückkehr zu 7 Prozent Mehrwertsteuer auf Speisen zum 1. Januar 2026, kommen neue administrative Herausforderungen auf Gastronomen zu. Ein aktuelles Merkblatt des DEHOGA gibt nun wichtige Hinweise zur steuerlichen Behandlung von Silvesterveranstaltungen, Pauschalangeboten und Anzahlungen.

Mit Kurzarbeit können Unternehmen Flauten überbrücken, ohne Beschäftigte entlassen zu müssen. Derzeit läuft die Wirtschaft nicht wie erhofft. Die Regierung zieht Konsequenzen.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu.

Der europäische Dachverband der Hotels, Restaurants und Cafés, Hotrec, hat, mit einer breiten Allianz europäischer Wirtschaftsvertreter an das Europäische Parlament appelliert, auf neue Vorgaben für Künstliche Intelligenz am Arbeitsplatz zu verzichten. Statt neuer Gesetze wird ein zukunftsorientierter Ansatz gefordert.

Die geplante Senkung der Mehrwertsteuer für die Gastronomie steht vor der finalen Abstimmung im Bundesrat. Das Land Niedersachsen knüpft seine Zustimmung an die Bedingung, dass eine Pflicht zur digitalen Bezahlung eingeführt wird.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Rheinland-Pfalz stecken in festgefahrenen Tarifverhandlungen. Der DEHOGA wirft der NGG vor, Lohnsteigerungen für 100.000 Beschäftigte mit realitätsfernen Forderungen zu blockieren und die schwierige Wirtschaftslage der Betriebe zu missachten. Der Branchenverband fordert eine rasche Rückkehr an den Verhandlungstisch.

Der Nationale Normenkontrollrat hat sein Maßnahmenpaket zum Bürokratieabbau aktualisiert. Mehrere der 77 konkreten Vorschläge entsprechen langjährigen Forderungen des Gastgewerbeverbands DEHOGA und zielen auf eine deutliche Entlastung bei Arbeitsrecht und Arbeitsschutz ab.

Die Tarifverhandlungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Rheinland-Pfalz befinden sich in einer kritischen Phase. Während der Arbeitgeberverband DEHOGA Rheinland-Pfalz ein mehrstufiges Angebot für Gehaltswachstum vorlegt, kritisiert die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Landesbezirk Südwest dieses als „Mogelpackung“.