Neue Corona-Regeln machen Hamburger Clubszene schwer zu schaffen

| Politik Politik

Die seit dem Wochenende geltenden schärferen Corona-Regeln machen Hamburgs Musikclub-Betreibern schwer zu schaffen. «Insbesondere bei 2G-plus-Veranstaltungen ist ein fortwährender Einbruch bei den Gästezahlen zu verzeichnen», sagte der Geschäftsführer des Clubkombinats, Thore Debor, der Deutschen Presse-Agentur. Es mangele augenscheinlich an Test-Kapazitäten und Besuchervertrauen. Im Clubkombinat sind derzeit 184 Mitglieder organisiert, darunter 110 Musikspielstätten, 55 Veranstalter und 6 Festivals.

«Viele Konzerte und Tourneen sind reihenweise abgesagt und das Veranstaltungsjahr 2021 nahezu vorzeitig gelaufen», sagte Debor. Die ersten Musikclubs stellten ihr Programm unter diesen Rahmenbedingungen inzwischen eigenständig ein und riskierten damit erneut einen Aderlass beim Personal. «Die Clubszene steht somit erneut vor einer ungewissen Zukunft.»

Seit Samstag gelten in Clubs und allen anderen Lokalen, wo getanzt wird, 2G-plus-Regeln. Das heißt: Nur Geimpfte oder Genesene kommen rein und müssen zusätzlich einen aktuellen negativen Corona-Test vorlegen. Als weitere Verschärfung gilt auch unter 2G-Bedingungen wieder eine Maskenpflicht vor. Immer dort, wo es möglich ist - etwa im Theater oder bei Konzerten -, muss auch am Platz wieder eine medizinische Maske getragen werden.

Debor sagte unter Hinweis auf eine Befragung der Clubkombinatsmitglieder, dass etliche Musikclubs von sich aus schon die 2G-plus-Regel eingeführt hätten. Die kurzfristig noch hinzugekommene Maskenpflicht für 2G-Veranstaltungen ohne Tanz habe jedoch vielfach für Fragen und Verwirrung bei Veranstaltern und Kontrollstellen geführt. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.

Bund und Länder haben sich, wie insbesondere von den Steuerberatern gefordert und vom DEHOGA unterstützt, auf eine letztmalige Fristverlängerung für die Schlussabrechnung bei den Coronahilfen bis Ende September 2024 geeinigt, sofern eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt und bewilligt wurde.

In Berlin arbeiten viele Menschen unter prekären Bedingungen, sagen Fachleute. Häufig nutzen ihre Chefs schamlos aus, dass sie kein Deutsch sprechen oder sich illegal hier aufhalten. Einen Schwerpunkt dabei bilde laut Hauptzollamt das Gastgewerbe.