Neuer Kurzleitfaden des BMWi zur Bundesregelung Schadensausgleich

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Das Bundeswirtschaftsministerium hat zum neuen Schadensregime „Bundesregelung Schadensausgleich“, der einen weiteren Beihilferahmen von bis zu 40 Millionen Euro pro Unternehmen umfasst, einen Kurzüberblick veröffentlicht.

Mit dem Beihilfeprogramm „Schadensausgleich“ können auch große Hotel- und Gastronomieunternehmen mehr Corona-Hilfen bekommen. Mit dem Schadensausgleich bis zu 40 Millionen Euro würde dies für die allermeisten dieser Unternehmen erreicht, schreibt der DEHOGA Bundesverband, der sich in den letzten Monaten eine solche Regelung stark gemacht hat.

Die Antragstellung für die erweiterte Überbrückungshilfe III auf Grundlage der Allgemeinen Bundesregelung Schadensausgleich für Hilfen über 12 Millionen Euro ist ab sofort möglich, wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte. Unter Einbeziehung der neuen Beihilferegelung mit der maximalen Höhe der Überbrückungshilfe von 40 Millionen Euro beträgt die Obergrenze für den gesamten Förderzeitraum der Überbrückungshilfe-Programme nun 52 Millionen Euro.

Auch die allgemeinen FAQs der Überbrückungshilfe wurden zwischenzeitlich um die Informationen zur Allgemeinen Bundesregelung Schadensausgleich COVID-19 ergänzt sowie in einigen weiteren Punkten angepasst.

Anspruchsberechtigte sind demnach nur direkt oder indirekt betroffene Betriebe. Direkt betroffenen sind Betriebe, die aufgrund von Corona-Verordnungen geschlossen werden mussten. Als indirekt Betroffene gelten Betriebe, die zumindest 80 Prozent ihres Umsatzes mit direkt Betroffenen machen.

Aus dem Beihilfeprogramm Schadensausgleich können maximal 40,0 Millionen Euro an Fördergeldern beansprucht werden. Daneben gibt es weiterhin die Fixkostenregelung mit maximal 10,0 Millionen Euro, die Kleinbeihilferegelung mit maximal 1,8 Millionen Euro sowie die De-minimis-Regelung mit maximal 200.000 Euro. Damit sind Corona-Hilfen pro Unternehmen bis maximal 52,0 Millionen Euro möglich.

Der Schadensausgleich kann nur für Zeiträume in Anspruch genommen werden, in denen aufgrund von Corona-Verordnungen Betriebe geschlossen werden mussten. Dabei erfolgt eine tagesgenaue Betrachtung.


 

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