In der kommenden Woche sind eine Anhörung im Innenausschuss sowie die 2./3. Lesung im Bundestag zum Chancen-Aufenthaltsrecht geplant. Damit geht dieser Gesetzentwurf, der gut integrierten, geduldeten Flüchtlingen eine bessere Bleibeperspektive geben soll, auf die gesetzgeberische Zielgerade.
Nicht verwechselt werden darf dieses Gesetz mit der sog. Chancenkarte, die die gezielte Zuwanderung von Arbeitskräften erleichtern soll. Hier steht der noch für dieses Jahr versprochene Gesetzentwurf der Bundesregierung nach wie vor aus. Der DEHOGA mahnt eine Umsetzung der von den Ministern Heil und Faeser im Sommer zugesagten Verbesserungen mit Nachdruck an.
Denn die angespannte Arbeitskräftesituation in vielen Branchen, auch im Gastgewerbe macht eine systematische und unbürokratischere Erwerbsmigration dringlich. Das Fehlen dieser Regelungen zur Arbeitskräfteeinwanderung ist auch gleichzeitig der größte Kritikpunkt an den jetzt zur Entscheidung anstehenden Regelungen.
Der DEHOGA-Bundesverband sagt: „Das Chancen-Aufenthaltsrecht enthält viele gute Ansätze. Es ist auch unter Arbeitsmarktgesichtspunkten richtig, Menschen, die gut in Deutschland integriert sind und für ihren eigenen Lebensunterhalt sorgen, schneller als bisher einen rechtssicheren Aufenthaltsstatus zu ermöglichen. Es ist auch richtig, dass Geduldete mit Arbeitsmarktzugang frühzeitig mit Integrations- und Berufssprachkursen beginnen. Hier stellt das Gesetz die Weichen.
Entscheidend für den Erfolg ist allerdings, dass die Regelung in den Ausländerbehörden auch einheitlich umgesetzt werden. Ebenfalls wesentlich für eine erfolgreiche Integration und die Akzeptanz in der Bevölkerung: Die Asylverfahren müssen beschleunigt werden, damit bei negativem Ausgang Ausreise bzw. Rückführung zeitnah erfolgen können.“