Neues Infektionsschutzgesetz: Lauterbach will Basis-Schutzmaßnahmen und Hotspot-Regelung

| Politik Politik

Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) sagte am Dienstagnachmittag, die Beratungen stünden kurz vor dem Abschluss. Nach Angaben von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) stehen die Beratungen zu den Corona-Regeln, die ab dem 20. März möglich bleiben sollen, kurz vor dem Abschluss. «Wir werden auf jeden Fall einen Vorschlag in den nächsten Stunden bringen können, der wichtige Basis-Schutzmaßnahmen für die Länder möglich macht», sagte Lauterbach am Dienstagnachmittag bei einer Pressekonferenz mit der sächsischen Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) in Dresden.

Dabei werde eine sogenannte Hotspot-Regelung eine wichtige Rolle spielen, erklärte der Minister. Sie solle auch nach dem Auslaufen der meisten Corona-Maßnahmen zum 20. März einen «guten Schutz» für die Bevölkerung in jenen Gegenden ermöglichen, in denen die Corona-Neuansteckungen besonders hoch seien.

Lauterbach zufolge soll der entsprechende Entwurf noch an diesem Mittwoch ins Kabinett. «Wir werden möglicherweise in den nächsten Stunden zum Abschluss kommen», erklärte der Minister. Danach sollen sich die Fraktionen voraussichtlich am Donnerstag mit den Vorschlägen befassen.

«Die Details sind noch nicht ausverhandelt, aber ich kann Ihnen versichern: Wir arbeiten intensiv daran», sagte Lauterbach. In einer Diskussion mit Sachsens Gesundheitsministerin auf Facebook sagte er später, ein neues Infektionsschutzgesetz werde auf jeden Fall in bestimmten Bereichen die Maskenpflicht weiter vorsehen. «Das ist ganz klar. Wir sind noch nicht da, dass wir sagen können: Maske weg, Corona ist vorbei». Am Ende würden die Bürger selbst entscheiden, wann die Maske wegfällt. Das hänge davon ab, ob man sich impfen lasse oder nicht.

Nach einem von Bund und Ländern beschlossenen Lockerungsplan sollen zum 20. März «alle tiefgreifenderen» Corona-Beschränkungen entfallen, wenn die Lage in den Kliniken es zulässt. Ein «Basisschutz» soll aber auch danach bleiben. Die bundesweite Rechtsbasis für solche Maßnahmen läuft am 19. März aus. Eine neue Grundlage für Maßnahmen nach diesem Stichtag müsste noch in dieser Woche auf den Weg gebracht werden, damit der Bundestag rechtzeitig darüber entscheiden kann.

 

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) forderte, der Bund müsse weiter einheitliche Maßgaben vorgeben. Der «Augsburger Allgemeinen» (Mittwoch) sagte er: «Ich hoffe nicht, dass der Bund sich jetzt aus dieser Verantwortung zurückzieht und alles den Ländern zuschiebt, die dann separat nach verschiedenen, differenzierten Parametern entscheiden müssen.» Der Bund stehe in der Verantwortung, einen bundeseinheitlichen Notfallplan vorzulegen. «Es muss klar sein, welche Maßnahmen in einer sich zuspitzenden Situation einheitlich möglich sind», sagte Holetschek. Der FDP hielt er vor, immer noch von einem «Freedom-Day» zu träumen und davon, dass die Pandemie vom einen
auf den anderen Tag vorbei sei. «Das wird nicht der Fall sein.»

 

Der Corona-Expertenrat der Bundesregierung forderte mit Blick auf den weiteren Verlauf der Pandemie und künftige Epidemien, eine schnelle Anpassung von Infektionsschutzmaßnahmen zu ermöglichen. «Die Reaktionsschnelligkeit ist ein entscheidender Faktor für die erfolgreiche Kontrolle von infektiösen Bedrohungen», heißt es in der am Dienstagabend veröffentlichten Stellungnahme des Gremiums. Der Expertenrat plädiere mit Nachdruck «für gesetzliche Rahmenbedingungen, die ad hoc verfügbare Instrumente des Infektions- und Bevölkerungsschutzes bereitstellen und somit eine unverzügliche Anpassung von Infektionsschutzmaßnahmen ermöglichen».

Lauterbach verteidigt Impfpflicht gegen Kritik von Impfgegnern


Dresden (dpa/sn) - Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat eine Aufweichung der berufsbezogenen Impfpflicht strikt abgelehnt. Es könne nicht darauf hinauslaufen, das Gesetz nicht umzusetzen und ein Auge zuzudrücken, sagte er am Dienstag bei einer Diskussion mit Medizinern und Bürgern aus der Kleinstadt Dippoldiswalde bei Dresden.

Jeden Tag würden zwischen 200 und 300 Menschen in Deutschland an einer Corona-Infektion sterben. Damit könne man sich nicht abfinden. «Ist es nicht eigentlich eine Selbstverständlichkeit, dass wir als Mediziner uns wenigstens impfen lassen, um nicht die Patienten zu gefährden?»

In der Diskussion meldete sich unter anderem ein Unfallchirurg zu Wort, der Vorbehalte gegen die Impfung äußerte und bei dem auch kein Mitarbeiter in der Praxis geimpft ist. Er handele auf der Grundlage evidenzbasierter Medizin.

Lauterbach konterte mit dem Argument, Impfen sei evidenzbasierte Medizin. Lauterbach zufolge gibt es bei der Debatte um Pro und Contra der berufsbezogenen Impfpflicht nur zwei Möglichkeiten. «Wir verzichten auf die Umsetzung der Impfpflicht und gefährden damit die Schutzbefohlenen und Patienten.» Oder aber man müsse die Kapazitäten der Einrichtungen reduzieren, wenn sich Mitarbeiter nicht impfen ließen.

«Wir müssen in der Medizin und in der Pflege diejenigen Menschen schützen, die uns anvertraut sind. Da ist es nicht akzeptabel, dass wir ein Risiko eingehen, andere zu infizieren, die auf unseren Schutz angewiesen sind und dann möglicherweise schwer erkranken oder sogar sterben», sagte Lauterbach. Er akzeptiere, dass die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht jedem gefalle und in der Umsetzung schwierig sei. Die Versorgung dürfe auch in Sachsen zu keinem Zeitpunkt gefährdet sei. «Aber es steht nicht zur Debatte, dass wir von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht Abstand nehmen. Das werden wir nicht tun. Sie gilt.» Er befürworte auch die allgemeine Impfpflicht «ohne wenn und aber».

Lauterbach äußerte sich nicht konkret, welche Corona-Schutzmaßnahmen es nach Auslaufen der bisherigen gesetzlichen Regelungen ab 20. März gibt. Derzeit werde noch über das Infektionsschutzgesetz verhandelt. Eine Hotspot-Regelung solle eine wichtige Rolle spielen. Gerade in Gegenden mit hohen Inzidenzen und gefährlichen Virusvarianten müsse es einen guten Schutz geben. «Die Details sind noch nicht ausverhandelt.» (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Steigende Kosten und internationale Konkurrenz setzen dem Weinbau zu. Im Kloster Eberbach bei Eltville wollen Minister aus acht Bundesländern der Branche helfen. Worum soll es in ihren Gesprächen gehen?

Verbesserter Datenaustausch und digitale Prüfungen sollen den Kampf gegen illegale Beschäftigung effektiver machen. In der letzten Woche hat der Bundestag das Gesetz zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung verabschiedet. Der DEHOGA begrüßt die angestrebte Bürokratieentlastung, mahnt aber Ursachenbekämpfung an.

Das Europäische Parlament hat den Weg für eine deutliche Entbürokratisierung im Bereich Lieferketten, Nachhaltigkeitsberichterstattung und Taxonomie freigemacht. Der DEHOGA begrüßt die damit verbundene Chance auf durchgreifende Vereinfachungen und einen mittelstandsfreundlicheren Ansatz.

Die Koalition plant die Senkung der Luftverkehrsteuer. Das Vorhaben polarisiert: Während die Reisewirtschaft eine Trendwende und Entlastung sieht, hagelt es Kritik von Umwelt- und Klimaschützern.

Nach 36 Jahren beim DEHOGA Bundesverband und fast 20 Jahren als Hauptgeschäftsführerin ist Ingrid Hartges heute in Berlin offiziell verabschiedet worden. Die feierliche Veranstaltung fand im JW Marriott Hotel Berlin statt und vereinte führende Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Medien der Branche und ihrer Partner.

Das bestehende Minijob-System steht im Zentrum einer politischen Debatte. Eine Gruppe von Unions-Bundestagsabgeordneten sehen in der geringfügigen Beschäftigung einen „Systemfehler“, der reguläre Arbeit verdrängt und unsozial sei. Der DEHOGA Bundesverband hingegen warnt eindringlich vor den Konsequenzen einer Abschaffung.

Studierende in Niedersachsen sollen bald wieder ein warmes Mittagessen für 2,50 Euro bekommen. SPD und Grüne im Landtag wollen das sogenannte «Niedersachsen-Menü» an allen Hochschulen im Land neu auflegen. Fünf Millionen Euro sind dafür eingeplant.

Darf die EU Kriterien für die Festsetzung von angemessenen Mindestlöhnen vorgeben? Das höchste europäische Gericht sagt in einem neuen Urteil Nein. Auf die Höhe des Mindestlohns in Deutschland hat die Entscheidung keine direkte Auswirkung.

Macht ein EU-Urteil Änderungen am deutschen Mindestlohn-System notwendig? Vertreter von Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie die Politik blicken an diesem Dienstag gespannt nach Luxemburg.

Vertreter von Bundesregierung, Bundesländern, Wirtschaft und Gewerkschaften haben für die duale Berufsausbildung in Deutschland geworben und auf akute Probleme auf dem Ausbildungsmarkt hingewiesen. Die Lage sei mehr als herausfordernd, sagte Wirtschaftsministerin Katherina Reiche.