Neues Weingesetz soll mehr Klarheit auf die Flasche bringen

| Politik Politik

Die deutschen Winzer machen es Weintrinkern nicht einfach, die Qualität eines guten Tropfens richtig einschätzen zu können. Unterschiedliche Traditionen und Marketing-Konzepte haben auf den Etiketten ein heilloses Durcheinander von Bezeichnungen und Informationen verursacht. «Das Problem ist, dass praktisch jeder nach seinem eigenen Regelwerk arbeitet», sagt Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU). «Bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern führt das zur Verwirrung.» Mehr Klarheit soll ein neues Weingesetz bringen, das Klöckner Anfang kommenden Jahres dem Kabinett vorlegen will.

Das deutsche Weinrecht stellte bislang die Angabe der Rebsorten in den Mittelpunkt, oft verbunden mit Jahrgang und dem Namen der Weinbergslage. In Frankreich, Italien oder Spanien steht hingegen die Herkunftsangabe im Zentrum - für Weine mit höherem Qualitätsanspruch wird die genaue Lage genannt, für Landweine wird allenfalls die Region genannt. Das Weinrecht der EU orientiert sich am romanischen Weinrecht, das Herkunftsangaben mit einem Qualitätsversprechen verbindet.

«Herkunft ist weit mehr als eine geografische Angabe», betont Bundesministerin Klöckner. «Herkunft im Sinne einer geschützten Herkunft ist ein Gesamtpaket aus Boden, Klima, Umwelt, Anbaumethode, Rebsorte, Weinbereitungs- und -ausbauverfahren sowie vielem mehr. All diese Faktoren machen den jeweiligen Wein aus, verleihen ihm seinen Charakter und Geschmack.»

Je enger die Herkunftsangabe, desto höher die Qualität - das ist die Grundidee der Reform. Das als «Terroir» bezeichnete Prinzip der Herkunft in Verbindung mit Qualitätsanforderungen ist bereits Grundlage für die Einstufung von Weinen im Verband Deutscher Prädikatsweingüter (VDP), dem rund 200 der insgesamt mehr als 15 000 Betriebe angehören. Bisherige Prädikate wie Spätlese oder Eiswein sollen als «traditionelle Begriffe» weiterhin erhalten bleiben.

«Für uns ist der Lagenwein das Herzstück», sagt Ingo Steitz, Präsident des Weinbauverbands in Rheinhessen, dem größten der 13 deutschen Anbaugebiete. «Das soll das Top-Produkt sein, von der Menge her eher gering, aber mit hohem Anspruch.»

Winzer mit größeren Flächen oder Genossenschaften sehen die Zuspitzung auf Lagenweine allerdings kritisch. Der Fokus auf die 2600 Einzellagen in Deutschland orientiere sich zu sehr auf eine kleine Gruppe kaufkräftiger und überdurchschnittlich informierter Weintrinker, sagt der Geschäftsführer der Weinbiet Manufaktur in Neustadt an der Weinstraße, Bastian Klohr. «Die Kaufentscheidung ist sehr stark preisgetrieben», erklärt der Winzer, der sich in seiner Promotionsarbeit mit Kaufentscheidungen beim Wein beschäftigt hat. «Danach folgen Rebsorte, Geschmacksangabe und Anbaugebiet.»

Bei der Neufassung des Gesetzes gehe es ihr auch darum, neue Vermarktungsperspektiven für die Winzer in Deutschland zu eröffnen und die Marktanteile für deutsche Weine auszubauen, erklärt Klöckner.

Daher müsse die Umsetzung der Reform von entsprechenden Marketing-Maßnahmen begleitet werden.

Das Deutsche Weininstitut hat bereits eine neue Werbekampagne gestartet, die das Herkunftsprinzip und das damit vorhandene Qualitätsversprechen aufgreift. Damit solle «die geplante Profilierung der Regionen, die von der EU als geschützte Ursprungsbezeichnungen anerkannt sind, von Beginn an unterstützt» werden, erklärt ein Sprecher des Weininstituts. «Am Ende wird eine möglichst einheitliche und für den Verbraucher verständliche Umsetzung des neu geschaffenen Rechtsrahmens entscheidend sein.»

In Vino Veritas? Von wegen. «Es gibt verschiedene Wahrheiten in diesem Markt», sagt Klohr. «Ich bin aber guter Dinge, dass die Ministerin im neuen Weingesetz alle Positionen berücksichtigen wird.» Ministerin Klöckner will, «dass alle Erzeugergruppen gleichermaßen von der Überarbeitung des Weingesetzes profitieren - ob Fassweinerzeuger, Selbstvermarkter, Genossenschaften oder Kellereien. Dafür ist ein einheitlicher Rechtsrahmen entscheidend.»

(dpa)

Zurück

Vielleicht auch interessant

Leerstände, Insolvenzen, Konsumflaute: Angesichts der schwierigen Situation bei Einzelhändlern und in vielen Innenstädten fordert der Handelsverband Deutschland (HDE) die Bundesregierung zu einem Innenstadtgipfel auf.

Bayerns DEHOGA-Präsidentin Angela Inselkammer hat von Ministerpräsident Markus Söder 200 Millionen Euro Investitionshilfe gefordert. Der Freistaat nehme durch die Mehrwertsteuererhöhung 300 Millionen Euro mehr ein. Zumindest ein Teil davon könne er sofort der Branche zurückgeben, forderte Inselkammer bei einem Verbandstreffen in München.

Das Spitzengremium des DEHOGA bekräftigt Forderung nach einheitlich sieben Prozent Mehrwertsteuer auf Essen und drängt auf den sofortigen Stopp drohender neuer bürokratischer Belastungen. Es gehe um Fairness im Wettbewerb und die Zukunftssicherung der öffentlichen Wohnzimmer.

Gastronomie und Hotellerie in Deutschland haben weiterhin mit großen Problemen zu kämpfen. Die Betriebe beklagen Umsatzverluste, Kostensteigerungen sowie die Folgen der Mehrwertsteuererhöhung. Das geht aus einer aktuellen Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes hervor, an der sich 3.175 gastgewerbliche Unternehmer beteiligten.

Die Teil-Legalisierung von Cannabis konnte Bayern nicht verhindern. Dafür arbeitet die Staatsregierung nun an Kiff-Verboten für konkrete Bereiche. Darunter könnten Volksfeste, Biergärten und in Außenbereichen von Gaststätten gehören. Verstöße gegen das Cannabis-Gesetz werden teuer.

Der Slogan «Leistung muss sich wieder lohnen» ist schon etwas angestaubt. Die FDP poliert ihn jetzt auf. Und schlägt unter anderem steuerliche Anreize für bestimmte Leistungsträger vor.

Finanzminister Christian Lindner will Hobbybrauer, die Bier zum eigenen Verbrauch herstellen, bei der Steuer entlasten. Künftig sollen sie pro Jahr 500 Liter Bier steuerfrei brauen dürfen.

Mit dem Projekt COMEX der Bundesagentur für Arbeit/ZAV werden seit 2022 Köchinnen und Köche aus Mexiko in Hotels und Restaurants in Deutschland vermittelt. Der DEHOGA begleitet das Projekt von Anfang an.

Die Bundesagentur für Arbeit hat den DEHOGA Bundesverband informiert, dass für die Arbeitsmarktzulassung (AMZ) von Arbeitnehmern aus Drittstaaten zusätzliche Teams und neue Standorte eingerichtet und die Zuständigkeiten neu verteilt wurden. Grund dafür ist die erwartete Zunahme der Erwerbszuwanderung.

Es fehlen Fachkräfte - in zunehmender Zahl. Künftig sollen vermehrt Menschen aus dem Ausland diese Lücken schließen. Nun geht das Land neue Wege, diese Kräfte schneller in den Arbeitsmarkt zu bringen.