Neuregelung des EU-Zahlungsverkehrs entlastet die Hotellerie

| Politik Politik

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich im Trilog-Verfahren auf eine vorläufige Einigung zur neuen Zahlungsdiensteverordnung (Payment Services Regulation, PSR) verständigt. Die Verordnung definiert die Rahmenbedingungen für Zahlungsdienste und Kartenzahlungen innerhalb der EU neu. Ein zentraler Aspekt der Verhandlungen war die Ausgestaltung des Erstattungsrechts, bei dem für die Beherbergungsbranche eine entscheidende Wendung erzielt wurde.

Ausnahme beim achtwöchigen Erstattungsrecht

Nach den derzeit vorliegenden Informationen werden Händler-initiierte Transaktionen (Merchant-Initiated Transactions, MIT) nicht unter das bedingungslose achtwöchige Erstattungsrecht fallen. Ursprüngliche Entwürfe des Rates und der Kommission hatten vorgesehen, dieses Recht von der SEPA-Lastschrift auf MIT auszuweiten. Branchenverbände wie der Hotelverband Deutschland (IHA) und der Handelsverband Deutschland (HDE) hatten vor dieser Ausweitung gewarnt, da sie strukturelle Unterschiede zwischen den Zahlungsarten betonten. Ein pauschales Erstattungsrecht hätte laut Verbandseinschätzung das Risiko von Rückbuchungen und Liquiditätsengpässen erhöht sowie den administrativen Aufwand gesteigert.

Die Beibehaltung der bisherigen Regelung schützt Betriebe vor unberechtigten Rückforderungen bei No-Shows, nachträglichen Belastungen der Minibar, Zimmerbeschädigungen oder verlängerten Aufenthalten. Otto Lindner, Vorsitzender der IHA, betont die Bedeutung dieser Entscheidung: „Wir begrüßen die Ausnahme der MIT vom bedingungslosen 8-Wochen-Erstattungsrecht für Verbraucher ausdrücklich. Ohne diese Klarstellung wäre ein für die Hotellerie unverzichtbarer Zahlungsprozess faktisch zum Risiko- und Bürokratiefaktor geworden – mit unmittelbaren Folgen für Liquidität, Streitfallbearbeitung und Durchsetzbarkeit vertraglich vereinbarter Ansprüche.“

Transparenz bei Gebühren und Verbot von Aufschlägen

Die PSR bringt zudem Neuerungen bei der Gebührentransparenz mit sich. Prozessoren und Kartensysteme werden verpflichtet, Informationen zu Entgelten einheitlich zu kategorisieren. Zudem sollen verbindliche Vorlaufzeiten bei Änderungen der Konditionen für eine bessere Vergleichbarkeit entlang der Akzeptanzkette sorgen. Die genaue technische Umsetzung wird in späteren Rechtsakten festgelegt, wobei die Branche auf eine praxisnahe Gestaltung ohne zusätzliche Bürokratie hofft.

Unverändert bleibt hingegen das sogenannte Surcharging-Verbot. Gastronomen und Hoteliers ist es weiterhin untersagt, spezifische Kosten der Kartenzahlung als Aufschlag direkt an den Gast weiterzugeben. Während dies für Rechtsklarheit sorgt, wird die Regelung von Seiten der Branchenvertreter weiterhin kritisch betrachtet.

Status quo bei Sachbezügen

Für die Gastronomie relevant ist die Entscheidung zu Essensgutscheinen. Diese verbleiben in der Kategorie der begrenzten Netze (Limited Network Exclusion). Damit unterliegen diese Zahlungsmittel weiterhin einer weniger strengen Regulierung, was zusätzliche Compliance-Anforderungen für die ausgebenden Stellen und akzeptierenden Betriebe vermeidet.

Der endgültige Verordnungstext der PSR wird nach Abschluss der technischen Feinabstimmung voraussichtlich im zweiten Quartal 2026 veröffentlicht. Die Verbände haben angekündigt, insbesondere die weitere Ausgestaltung der Gebühreninformationspflichten genau zu verfolgen.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.