NGG: "Betriebe in Bayern täuschen Kurzarbeit vor, um Geld zu sparen"

| Politik Politik

Unternehmen aus der bayerischen Lebensmittelbranche erschleichen sich nach Darstellung der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG) zunehmend Beitragsgelder, indem sie krank gewordene Mitarbeiter zur Kurzarbeit anmelden. «Wir haben es hier mit einem Muster zu tun», sagte der Landesvorsitzende der NGG, Mustafa Öz. «Die Fälle häufen sich.» Gewinner sei der Arbeitgeber.

«Es ist immer das Gleiche: Beschäftigte werden krank. Und plötzlich entdeckt der Arbeitgeber, dass es günstiger ist, Kurzarbeitergeld zu beantragen anstatt selbst den Lohn im Krankheitsfall weiter zu bezahlen, wie es üblich und vorgeschrieben ist», sagte Öz. Er sprach von einem landesweiten Phänomen das quer durch die Branche reiche - mit einem Schwerpunkt in Bäckereien. «Auch regionale Marktführer gehen so vor, in vielen Fällen um Lohnkosten zu sparen», sagte Öz.

Der Bundesagentur für Arbeit, die das Kurzarbeitergeld auszahlt, seien die Vorwürfe bekannt, wie ein Sprecher auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur erklärte. Allerdings hält die Behörde das Geschehen derzeit für Einzelfälle. Es liefen aber noch die Klärungen der Sachverhalte. Der Landesinnungsmeister für das bayerische Bäckerhandwerk, Heinrich Traublinger, sagte auf Anfrage: «Hierzu sind uns keinerlei Fälle bekannt.»

«Wie bei allen Leistungsarten kann es auch beim Kurzarbeitergeld zu Missbrauchsfällen kommen», sagte der Sprecher der Bundesagentur. Betrüger stünden aber auch im Risiko, denn es werde genau geprüft. «Zusätzlich gibt es beim Leistungsmissbrauch immer Mitwisser, weil die Arbeitnehmer der Kurzarbeit zustimmen müssen», betonte er.

Gegen Unternehmen, die falsche Angaben gemacht haben, werde strafrechtlich vorgegangen. Der Bundesagentur lagen bis Ende September 2021 bundesweit gut 6700 Hinweise auf möglichen Leistungsmissbrauch vor. Hierbei handele es sich aber um Hinweise, keine bestätigen Verstöße. «Bisher haben wir davon 329 Fälle an die Hauptzollämter und 225 an die Staatsanwaltschaft oder Polizei abgegeben, da sich hier jeweils tatsächlich ein Anfangsverdacht ergeben hat», sagte der Sprecher. «Es gibt also Betrugsversuche, das ist aber kein Massenphänomen.»

Der gesetzlichen Regelung zufolge sind Arbeitgeber in der Regel sechs Wochen lang zur vollen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall verpflichtet. Bei Kurzarbeit übernimmt die Bundesagentur für Arbeit über ihr Kurzarbeitergeld die Lohnkosten. Das Kurzarbeitergeld ist aber deutlich weniger als der volle Lohn. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken verteidigt die Pläne der schwarz-roten Koalition, die verpflichtende Krankschreibung ab dem ersten Tag einzuführen und die telefonische Krankschreibung abzuschaffen. Es sei zwar das Ende der telefonischen Krankschreibung vereinbart, nicht aber die Möglichkeit eines Attests per Video. 

Die Stadt Bamberg will die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen in weiten Teilen des Stadtgebiets künftig verhindern. Neue Bebauungspläne und Veränderungssperren sollen den Wohnungsmarkt langfristig schützen.

Mit den Worten „Die Minijobs bleiben“ hat sich CSU-Chef Markus Söder klar gegen eine Abschaffung der geringfügigen Beschäftigung ausgesprochen. Seine Aussage erfolgt wenige Tage nach einem Brandbrief von Wirtschaftsverbänden und vor der für den Herbst angekündigten Entscheidung der Bundesregierung.

Eine breite Allianz von Wirtschaftsverbänden, darunter der DEHOGA, hat die Bundesregierung eindringlich davor gewarnt, Minijobs im Zuge der geplanten Sozial- und Rentenreformen faktisch abzuschaffen oder deutlich zu verteuern. In einem Brandbrief fordern sie den Erhalt der Minijobs in ihrer heutigen Form. 

Für die rund 80.000 Beschäftigten im Hotel- und Gaststättengewerbe im Norden beginnen die Tarifverhandlungen. Die Gewerkschaft NGG hat mit Forderungen nach einem Lohnplus von fast 6 Prozent vorgelegt.

Die staatlichen Wirtschaftshilfen während der Corona-Pandemie haben nach einer ZEW-Analyse zahlreiche Arbeitsplätze gesichert. Die zunächst befristete Mehrwertsteuersenkung für Speisen in der Gastronomie kam hingegen nicht so gut an bei den Forschern.

Hochprozentige alkoholische Getränke sollen bald teurer werden – durch einen Aufschlag bei der Steuer. Das soll nicht nur dazu beitragen, den Haushalt zu sanieren.

Die Bundesärztekammer begrüßt die Pläne der Bundesregierung Alkohol, Tabak und gesüßte Getränke stärker zu besteuern - fordert aber noch weitergehende Schritte: Bei Alkohol greife die Beschränkung auf einzelne Produktgruppen wie Spirituosen oder Schaumwein zu kurz.

Mehr Ausgaben und höhere Schulden: Das sind Kernpunkte des Bundeshaushalts 2027. Finanzminister Lars Klingbeil schließt Milliardenlücken, muss dazu aber in eine Rücklage greifen. Zur Konsolidierung des Haushalts plant die Regierung zudem den Abbau von Finanzhilfen.

Branchenverbände sehen in den Koalitionsbeschlüssen ein Signal für den Fortbestand der Minijobs. Bundeskanzler Friedrich Merz kündigte die Entscheidung über den rentenpolitischen Umgang mit Beschäftigungsverhältnissen jedoch erst für den Herbst an.