NGG startet Kampagne gegen Überstunden in Hotellerie und Gastronomie

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Laut Gewerkschaft NGG türmt sich in Deutschland ein enormer Überstunden-Berg auf. In den Hotels und Gaststätten blieben zudem  45 Prozent aller Überstunden unbezahlt. Die Gewerkschaft startete jetzt die Kampagne „#fairdient“, die für eine gerechte Bezahlung und gegen Änderungen beim Arbeitszeitgesetz stark macht.

Vom allen geleisteten Überstunden würden bundesweit in allen Branchen 1,01 Milliarden Überstunden zum ohne Bezahlung erfolgen. Jeder Beschäftigte leistete damit im vergangenen Jahr im Schnitt 24,9 „Umsonst-Stunden“ für den Chef, argumentiert die Gewerkschaft. Dies geht aus dem „Überstunden-Monitor“ hervor, den das Pestel-Institut am Donnerstag im Auftrag der der NGG in Berlin vorgestellt hat. Damit hätten die Beschäftigten den Unternehmen bundesweit gut 25 Milliarden Euro „geschenkt“, so der Leiter des Pestel-Instituts, Matthias Günther.
 

Allein im Tourismus, in den Hotels und Gaststätten seien, so das Pestel-Institut, nach dem aktuellen Mikrozensus 45 Prozent aller Überstunden unbezahlt. „Und das, obwohl mehr als die Hälfte aller Arbeitsplätze im Hotel- und Gaststättengewerbe Mini-Jobs sind. Von der Küchenhilfe bis zum Kellner: Hier arbeiten Menschen, die auf jeden Cent angewiesen sind“, sagt der NGG-Vorsitzende Guido Zeitler. Dabei würden gerade in der laufenden Sommersaison die geringfügig Beschäftigten – ob in Gaststätten oder Biergärten – zu Überstunden gedrängt, obwohl ihr 450-Euro-Job keinen Extra-Euro beim Verdienst zulasse. „Entweder werden Überstunden dann nicht oder mit ‚Schwarzgeld‘ bezahlt“, befürchtet Zeitler.

Daher startete die NGG am Donnerstag die bundesweite Gastgewerbe-Kampagne „#fairdient“, um den gut 1,7 Millionen Beschäftigten in Hotels und Gaststätten eine öffentliche Stimme zu geben. Denn ihnen drohe – über den „Lohn-Aderlass bei Überstunden“ hinaus – noch ein anderes Problem: Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) dränge die Bundesregierung, die Arbeitszeiten noch flexibler zu machen. „Im Klartext geht es um ein Durchlöchern des Arbeitszeitgesetzes und die Ausweitung der täglichen Höchstarbeitszeit auf bis zu 13 Stunden.“

Guido Zeitler dazu: „Das Arbeitszeitgesetz ist ein Schutzgesetz. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass zu viel Arbeit krank macht. Schon heute klagt jeder dritte Beschäftigte in Deutschland bei Mehrarbeit über Schlafstörungen, Erschöpfung und Rückenschmerzen. 2016 gab es 30.000 Arbeitsunfälle und 6.000 Wegeunfälle im Gastgewerbe. Diese Zahlen werden sich dramatisch erhöhen, wenn Aufmerksamkeit und Konzentration in überlangen Schichten weiter abnehmen und die Interessen der Beschäftigten nicht berücksichtigt werden.“

Das sieht der DEHOGA Bundesverband und spricht sich schon lange für die Einführung der Wochenarbeitszeit nach der EU-Arbeitszeitrichtlinie oder die Möglichkeit, an einigen Tagen in der Woche mit Zustimmung des Arbeitnehmers die Arbeitszeit auf zwölf Stunden erhöhen zu können, aus. Dabei gehe es nicht um mehr Arbeit, sondern darum, dann zu arbeiten, wenn auch Arbeit da sei, sagte DEHOGA-Präsident Zöllick beim Branchentag des Verbandes im November in Berlin. Zöllick will mit allen Beteiligten Lösungen finden und nennt Regelungen, wie sie in Österreichgelten als erstrebenswert. 

Der DEHOGA antworte mit einer Stellungnahme auf die Aktion der NGG: 

"Völlig unstrittig ist: Überstunden müssen ausgeglichen werden. Dafür bestehen klare rechtliche Regelungen im Gesetz und in den Tarifverträgen. Unter bestimmten Bedingungen können Überstunden bereits im Monatslohn enthalten sein. Ist das nicht der Fall, müssen sie in Freizeit ausgeglichen oder mit Geld vergütet werden. In den mit der NGG ausgehandelten Tarifverträgen ist klar geregelt, wie viele Überstunden geleistet werden dürfen, wie sie vergütet werden und in welchem Umfang und wann Freizeitausgleich zu leisten ist. Den generalisierenden Pauschalvorwurf der NGG gegen das Gastgewerbe weisen wir in aller Deutlichkeit zurück. Das ist in höchstem Maße ungerecht gegenüber der großen Mehrheit der Unternehmer, die Tag für Tag mit ihren Mitarbeitern für ihre Gäste da sind, ihr Bestes leisten und sich korrekt verhalten.

Keine Frage: Soweit arbeitsrechtliche Verstöße vorliegen, gehören diese geahndet. Gerade in Zeiten des zunehmenden Mitarbeitermangels ist ein solches Verhalten für den Unternehmer ohnehin kontraproduktiv. Zufriedene Gäste und nachhaltigen Unternehmenserfolg kann es in unserer Dienstleistungsbranche nur mit motivierten Mitarbeitern geben, die fair behandelt und wertgeschätzt werden und die sich in ihrem Betrieb wohl fühlen. Dazu gehört an vorderster Stelle auch eine gerechte Entlohnung.

Fakt ist: Gastgeber wollen für ihre Gäste da sein. Beim gegenwärtigen Hochsommerwetter sitzen die Gäste länger im Biergarten, die beginnenden Sommerferien füllen Hotels und Restaurants in den Urlaubsregionen. Auch eine stimmungsvolle Hochzeitsfeier oder ein verspätet eintreffender Reisebus lassen sich nun einmal nicht minutengenau planen. Wer am Markt bestehen und Arbeitsplätze sichern und Mitarbeiter angemessen bezahlen will, bietet die Leistung dann an, wenn sie nachgefragt wird. Anders als offenbar der NGG, die alle Sommer wieder das Thema Überstunden aufgreift, ist den allermeisten der über zwei Millionen Mitarbeitern unserer Branche dieser logische Zusammenhang auch sehr wohl bewusst.

Zur Wahrheit gehört auch: Der Spagat von Unternehmern und Mitarbeitern zwischen perfekter Serviceorientierung für den Gast und einem guten Arbeitszeitmanagement wird immer schwieriger. Auch die Gäste müssen wissen, dass Rund-um-die-Uhr-Verfügbarkeit nicht zum Nulltarif zu haben ist. Zu bewältigen sind diese Herausforderungen nur dann, wenn die notwendige Flexibilität möglich ist. Ein höherer Arbeitsbedarf, z.B. in der Saison, an Wochenenden oder Feiertagen oder bei Veranstaltungen muss durch Arbeitszeitverkürzungen zu anderen Zeiten ausgeglichen werden können. Ein besonders wichtiges Instrument dafür sind Jahresarbeitszeitkonten, die die NGG leider auf der tariflichen Ebene vielerorts verweigert oder erschwert.

Zum Arbeitszeitgesetz stellt der DEHOGA klar: Es geht weder um ein Durchlöchern des Arbeitszeitgesetzes noch um eine generelle Ausweitung der täglichen Höchstarbeitszeit auf 13 Stunden. Es geht nicht um Mehrarbeit, sondern um die Anpassung des Arbeitszeitgesetzes an die Lebenswirklichkeit. Die Flexibilisierung der starren täglichen Höchstarbeitszeit wird dringend benötigt – insbesondere im Veranstaltungsgeschäft. Wir wollen eine bessere Gestaltung der Arbeitszeit, was im Übrigen auch dem Wunsch vieler Mitarbeiter entspricht. Mehr Flexibilität hilft Unternehmern, Mitarbeitern und Gästen.

Es ist an der Zeit, mit der NGG ins konstruktive Gespräch zu kommen, um Lösungen zu finden, die den Erwartungen aller Beteiligten entsprechen."


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