NGG-Umfrage: 62 Prozent wünschen sich kürzere Arbeitszeiten im Hotel- und Gaststättengewerbe

| Politik Politik

Die Arbeitsbedingungen im Hotel- und Gaststättengewerbe stehen seit längerem im Mittelpunkt vieler Diskussionen, sei es der gestiegene Fachkräftebedarf, die hohen Abbrecherquoten der Auszubildenden oder die Diskussion um eine mögliche Änderung des Arbeitszeitgesetzes. Aus diesem Grund hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Landesbezirk Südwest, in dessen Zuständigkeitsbereich die Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland fallen, eine Umfrage unter Beschäftigten der Branche initiiert. 

Zwischen September und Dezember 2018 wurden Fragebögen in den Betrieben verteilt und ein Online-Umfragetool freigeschaltet. 1.012 Antwortbögen aus den vier Bundesländern Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland sind ausgefüllt zurückgekommen und konnten so in die Auswertung einfließen.

Bei der Umfrage haben 81 Prozent angegeben, dass ihre Arbeitsbelastung in den vergangenen Jahren zugenommen hat und bei 72 Prozent fallen ungeplante Überstunden an. Dies zeige laut NGG deutlich, dass die Belastungen für die Beschäftigten weiter ansteigen würden. „Statt einen Weg zu finden, diese gestiegenen Belastungen wieder zu reduzieren, fordert der Dehoga die tägliche Höchstgrenze der Arbeitszeit von maximal 10 Stunden aus dem Arbeitszeitgesetz zu streichen und die europäische Arbeitszeitrichtlinie als Basis zu nehmen, die eine wöchentliche Betrachtungsweise vorsieht und damit eine tägliche Arbeitszeit von bis zu 13 Stunden möglich macht“, kritisiert die Gewerkschaft.  

DEHOGA fordert Flexibilisierung

ehlende Flexibilität bei der täglichen Höchstarbeitszeit stelle, laut DEHOGA, jedoch eines der Haupthindernisse für eine intelligente, an den Bedürfnissen von Gästen, Mitarbeitern und Unternehmen orientierte Arbeitszeitgestaltung in Hotellerie und Gastronomie dar. § 3 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) sehe eine tägliche Höchstarbeitszeit von im Regelfall acht Stunden vor. Diese könne auf maximal zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb eines halben Jahres ein entsprechender Zeitausgleich erfolge.

Durch die seit Erlass des Mindestlohngesetzes geltende Pflicht zu minutiösen täglichen Arbeitszeitdokumentation im Gastgewerbe sei allerdings offenkundig geworden, dass es bei Nachfragespitzen – ob witterungsbedingt oder veranstaltungsbedingt – erhebliche Probleme mit der Einhaltung der täglichen Höchstarbeitszeit von zehn Stunden gebe. In unzähligen Fallkonstellationen würden sich daher laut Verband Situationen ergeben, in denen Unternehmer und Arbeitnehmer – trotz bester Personalplanung – nicht mit der täglichen Höchstgrenze zurechtkämen.

Der DEHOGA weist daher seit langem darauf hin, dass die starre tägliche Höchstarbeitszeit im geltenden Arbeitszeitgesetz von regelmäßig acht, im Ausnahmefall maximal zehn Stunden nicht mehr zeitgemäß sei. Eine klare gesetzliche Flexibilisierung des § 3 ArbZG sei daher dringend erforderlich.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Spitzengremium des DEHOGA bekräftigt Forderung nach einheitlich sieben Prozent Mehrwertsteuer auf Essen und drängt auf den sofortigen Stopp drohender neuer bürokratischer Belastungen. Es gehe um Fairness im Wettbewerb und die Zukunftssicherung der öffentlichen Wohnzimmer.

Gastronomie und Hotellerie in Deutschland haben weiterhin mit großen Problemen zu kämpfen. Die Betriebe beklagen Umsatzverluste, Kostensteigerungen sowie die Folgen der Mehrwertsteuererhöhung. Das geht aus einer aktuellen Umfrage des DEHOGA Bundesverbandes hervor, an der sich 3.175 gastgewerbliche Unternehmer beteiligten.

Die Teil-Legalisierung von Cannabis konnte Bayern nicht verhindern. Dafür arbeitet die Staatsregierung nun an Kiff-Verboten für konkrete Bereiche. Darunter könnten Volksfeste, Biergärten und in Außenbereichen von Gaststätten gehören. Verstöße gegen das Cannabis-Gesetz werden teuer.

Der Slogan «Leistung muss sich wieder lohnen» ist schon etwas angestaubt. Die FDP poliert ihn jetzt auf. Und schlägt unter anderem steuerliche Anreize für bestimmte Leistungsträger vor.

Finanzminister Christian Lindner will Hobbybrauer, die Bier zum eigenen Verbrauch herstellen, bei der Steuer entlasten. Künftig sollen sie pro Jahr 500 Liter Bier steuerfrei brauen dürfen.

Mit dem Projekt COMEX der Bundesagentur für Arbeit/ZAV werden seit 2022 Köchinnen und Köche aus Mexiko in Hotels und Restaurants in Deutschland vermittelt. Der DEHOGA begleitet das Projekt von Anfang an.

Die Bundesagentur für Arbeit hat den DEHOGA Bundesverband informiert, dass für die Arbeitsmarktzulassung (AMZ) von Arbeitnehmern aus Drittstaaten zusätzliche Teams und neue Standorte eingerichtet und die Zuständigkeiten neu verteilt wurden. Grund dafür ist die erwartete Zunahme der Erwerbszuwanderung.

Es fehlen Fachkräfte - in zunehmender Zahl. Künftig sollen vermehrt Menschen aus dem Ausland diese Lücken schließen. Nun geht das Land neue Wege, diese Kräfte schneller in den Arbeitsmarkt zu bringen.

Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern hat die Ausweitung der Steuer von Privat- auf Geschäftsreisende in Schwerin als Abzocke kritisiert. Die Bettensteuer – wie auch die Tourismusabgaben – würden Verbraucher und Betriebe durch höhere Preise und Bürokratie belasten.

Die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse von Geflüchteten aus der Ukraine gelten bis zum 4. März 2025. Darüber informierte das Bundesinnenministerium den DEHOGA Bundesverband und andere Wirtschaftsverbände.