NGG-Umfrage: 62 Prozent wünschen sich kürzere Arbeitszeiten im Hotel- und Gaststättengewerbe

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Die Arbeitsbedingungen im Hotel- und Gaststättengewerbe stehen seit längerem im Mittelpunkt vieler Diskussionen, sei es der gestiegene Fachkräftebedarf, die hohen Abbrecherquoten der Auszubildenden oder die Diskussion um eine mögliche Änderung des Arbeitszeitgesetzes. Aus diesem Grund hat die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), Landesbezirk Südwest, in dessen Zuständigkeitsbereich die Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland fallen, eine Umfrage unter Beschäftigten der Branche initiiert. 

Zwischen September und Dezember 2018 wurden Fragebögen in den Betrieben verteilt und ein Online-Umfragetool freigeschaltet. 1.012 Antwortbögen aus den vier Bundesländern Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland sind ausgefüllt zurückgekommen und konnten so in die Auswertung einfließen.

Bei der Umfrage haben 81 Prozent angegeben, dass ihre Arbeitsbelastung in den vergangenen Jahren zugenommen hat und bei 72 Prozent fallen ungeplante Überstunden an. Dies zeige laut NGG deutlich, dass die Belastungen für die Beschäftigten weiter ansteigen würden. „Statt einen Weg zu finden, diese gestiegenen Belastungen wieder zu reduzieren, fordert der Dehoga die tägliche Höchstgrenze der Arbeitszeit von maximal 10 Stunden aus dem Arbeitszeitgesetz zu streichen und die europäische Arbeitszeitrichtlinie als Basis zu nehmen, die eine wöchentliche Betrachtungsweise vorsieht und damit eine tägliche Arbeitszeit von bis zu 13 Stunden möglich macht“, kritisiert die Gewerkschaft.  

DEHOGA fordert Flexibilisierung

ehlende Flexibilität bei der täglichen Höchstarbeitszeit stelle, laut DEHOGA, jedoch eines der Haupthindernisse für eine intelligente, an den Bedürfnissen von Gästen, Mitarbeitern und Unternehmen orientierte Arbeitszeitgestaltung in Hotellerie und Gastronomie dar. § 3 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) sehe eine tägliche Höchstarbeitszeit von im Regelfall acht Stunden vor. Diese könne auf maximal zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb eines halben Jahres ein entsprechender Zeitausgleich erfolge.

Durch die seit Erlass des Mindestlohngesetzes geltende Pflicht zu minutiösen täglichen Arbeitszeitdokumentation im Gastgewerbe sei allerdings offenkundig geworden, dass es bei Nachfragespitzen – ob witterungsbedingt oder veranstaltungsbedingt – erhebliche Probleme mit der Einhaltung der täglichen Höchstarbeitszeit von zehn Stunden gebe. In unzähligen Fallkonstellationen würden sich daher laut Verband Situationen ergeben, in denen Unternehmer und Arbeitnehmer – trotz bester Personalplanung – nicht mit der täglichen Höchstgrenze zurechtkämen.

Der DEHOGA weist daher seit langem darauf hin, dass die starre tägliche Höchstarbeitszeit im geltenden Arbeitszeitgesetz von regelmäßig acht, im Ausnahmefall maximal zehn Stunden nicht mehr zeitgemäß sei. Eine klare gesetzliche Flexibilisierung des § 3 ArbZG sei daher dringend erforderlich.


 

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