NGG zum Mindestlohn: Vor allem Menschen mit Minijobs im Gastgewerbe profitieren

| Politik Politik

„Rund 6,6 Millionen Menschen werden von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns ab 1. Oktober profitieren, vor allem Menschen mit Minijobs und Teilzeitkräfte. Sieben von zehn Minijobs – und hierbei vor allem Frauen – sind betroffen: Minijobs und auch Teilzeitarbeit gibt es vor allem im Gastgewerbe und im Bäckerhandwerk. Hier arbeiten viele häufig zu Löhnen, die zum Leben nicht reichen – auch, weil Unternehmen nicht tarifgebunden sind oder ausgehandelte Tarifverträge unterlaufen.“ Darauf weist Guido Zeitler, Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) hin.  

Die Erhöhung des Mindestlohns könne zwar die anhaltend hohe Inflation etwas abfedern, aber weitere Entlastungen seien notwendig, so Zeitler. Deshalb begrüße die NGG die Einigung in der Regierungskoalition auf die Gas- und Strompreisbremse mit einem Umfang von 200 Milliarden Euro.

Der NGG-Vorsitzende wies ausdrücklich auch darauf hin, dass die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns vor dem Angriff Russlands auf die Ukraine und vor den Belastungen durch die Inflation beschlossen wurde und nicht zum Entlastungspaket der Bundesregierung gehöre. Deshalb sei es notwendig, dass der gesetzliche Mindestlohn weiterhin kräftig steige.

Zeitler mahnte an, dass die Durchsetzung des gesetzlichen Mindestlohns weiter verbessert werden müsse, denn viele erhielten den gesetzlichen Mindestlohn nicht, obwohl sie einen Anspruch darauf hätten: „Notwendig ist es, dass die Bundesregierung jetzt auch – wie angekündigt und vom Bundesarbeitsgericht jüngst bekräftigt – die elektronische manipulationssichere Erfassung der Arbeitszeit auf den Weg bringt. Nur dann kann er letztlich auch wirksam durchgesetzt werden.“

Bereits die Ankündigung der Erhöhung des Mindestlohns habe sich positiv auf das Lohngefüge ausgewirkt, so die Gewerkschaft. Überall, wo die NGG neue Tarifverträge verhandelt habe, liege der Einstiegslohn oberhalb von 12 Euro, beispielsweise im Hotel- und Gaststättengewerbe, aber auch in der ostdeutschen Milchindustrie, so der NGG-Vorsitzende. „Wir haben im Gastgewerbe fast flächendeckend neue Tarifverträge mit Einstiegslöhnen oberhalb des Mindestlohns von 12 Euro pro Stunde und kräftigen Steigerungen in allen Entgeltstufen abgeschlossen.“  

Dies zeige, dass es gute Löhne nur mit Tarifvertrag gebe. „Deshalb muss die Tarifbindung – vor allem in den ostdeutschen Bundesländern – gestärkt werden“, so der NGG-Vorsitzende.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Bundeskabinett hat eine Verordnung beschlossen, die Ausnahmen vom Lärmschutz für Public Viewing während der Fußball-WM 2026 ermöglicht. Städte und Gemeinden sollen dadurch flexibler über Veranstaltungen in den Nachtstunden entscheiden können.

Eine Expertenkommission empfiehlt zur Sanierung der Krankenkassen Steuererhöhungen auf Tabak, Alkohol und Zucker. Während die Berater auf Prävention und Milliardenentlastungen setzen, warnen Verbraucherschützer vor neuen sozialen Barrieren im Gesundheitssystem.

Jugendliche ab 14 Jahren dürfen in Begleitung etwa der Eltern in der Öffentlichkeit Bier, Wein oder Sekt trinken. Die Jugendministerin will das «begleitete Trinken» beenden.

Der Rat der Europäischen Union hat die Reform der Pauschalreiserichtlinie verabschiedet, um für mehr Klarheit bei Reisearten und außergewöhnlichen Umständen zu sorgen. Kritiker bemängeln jedoch die Beibehaltung der 14-tägigen Rückerstattungsfrist und fehlende Instrumente für globale Krisenszenarien.

Berlin führt eine Ausbildungsplatzumlage für Unternehmen ein. Wirtschaftsverbände kritisieren die Abgabe und sprechen von zusätzlichen Belastungen für Betriebe.

Mit gezielten Hilfen für den Tourismussektor hat die Regierung der EU-Inselrepublik Zypern ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Nahostkonflikts geschnürt.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Niedersachsen haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt, der Lohnsteigerungen in zwei Stufen vorsieht. Auch die Vergütungen für Auszubildende werden bis 2028 schrittweise angehoben.

In der Schweiz wird im Juni 2026 über eine Begrenzung der Bevölkerungszahl abgestimmt. Ein Zusammenschluss der Tourismuswirtschaft stellt sich dagegen und sieht laut Mitteilung mögliche Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, internationale Abkommen und den Tourismussektor.

Der Bayerische Landtag hat eine Reform des Zweckentfremdungsgesetzes beschlossen. Künftig können Kommunen eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen einführen und auf Vermietungsdaten zugreifen.

Der Stadtrat der Stadt Zürich hat eine Volksinitiative zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen für gültig erklärt und unterstützt deren Ziele. Gleichzeitig ist ein Gegenvorschlag im Zusammenhang mit einer Bauordnungsrevision geplant.