Nicht verpassen: DEHOGA erinnert an Verlängerung der Kurzarbeit

| Politik Politik

Von der Politik wurden jetzt die letzten Regelungen zum Kurzarbeitergeld ins Jahr 2021 hinein verlängert. Arbeitgeber, die Kurzarbeit nur bis zum Jahresende angezeigt haben, aber weiterführen wollen, müssen jetzt verlängern. Der DEHOGA hat seinen Fragen-und-Antworten-Katalog aktualisiert.

Mit dem Beschäftigungssicherungsgesetz wurden jetzt die letzten Regelungen zum Kurzarbeitergeld ins Jahr 2021 hinein verlängert. Die verschiedenen Erleichterungen wie die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge, das abgesenkte Quorum oder der anrechnungsfreie Minijob gelten damit mindestens bis Mitte, die meisten Regelungen bis Ende 2021. Alle für das Gastgewerbe wichtigen Punkte in den Fragen und Antworten des DEHOGA.

Der Verband erinnert daran, dass wenn Kurzarbeit im Betrieb nur bis zum 31.12.2020 bei der Arbeitsagentur angezeigt ist, diese aber in 2021 fortgeführt werden soll, müsse die Anzeige auf den verlängerten Zeitraum angepasst werden. Das könne durch formlose Mitteilung an die zuständige Arbeitsagentur erfolgen. Voraussetzung sei, dass auch die Rechtsgrundlage für die Kurzarbeit, also die Betriebsvereinbarung oder arbeitsvertragliche Vereinbarung, diesen verlängerten Zeitraum umfasse. Tut sie das bisher noch nicht, muss auch diese verlängert werden. Sollte die Arbeitsagentur auf die Verlängerungsanzeige hin fragen, was zur Vermeidung von Kurzarbeit getan werde, können auf Überstundenabbau und Urlaubsplanung hinweisen werden.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Vertreter des Berliner Senats und des Dehoga haben das Konzept für die Errichtung des Hoga Campus in Berlin-Tempelhof vorgestellt. Das Projekt soll Ausbildung, Weiterbildung, Praxis und Austausch an einem Ort verknüpfen.

Anfang Juli bezeichnete der DEHOGA Bayern die höhere Pauschalsteuer für Minijobs noch als „moderate Anpassung“. Zwei Monate später spricht der Bundesverband von einem „völlig falschen Signal“. Ein Kommentar von Marc Schnerr über veränderte Rahmenbedingungen – und bemerkenswert unterschiedliche Tonlagen.

Zahlreiche Wirte an der Frankfurter Bockenheimer Landstraße wenden sich gegen den geplanten Straßenumbau. In einem offenen Brief fordern sie Verkehrsdezernent Yannick Schwander auf, die vorgesehene Verkehrsführung zu überarbeiten.

Mit deutlicher Kritik reagiert der Dehoga auf den Kabinettsbeschluss zur Einkommensteuerreform. Wer sich politisch zum Minijob bekenne, müsse ihn auch bezahlbar halten, so Verbandspräsident Guido Zöllick.

Online-Plattformen für Kurzzeitvermietungen müssen erstmals Belegungsdaten über die Datendrehscheibe der Bundesnetzagentur übermitteln. Tobias Warnecke vom Hotelverband Deutschland verweist bei der Umsetzung auf die entscheidende Rolle einer zentralen Infrastruktur auf Landesebene.

Bis zu 120 Betriebe aus Rheinland-Pfalz sollen das kostenfreie Beratungsangebot bis Ende 2027 nutzen können. Minister Ebling hat vor allem Hoteliers oder Gastronomen aus einer Region im Auge.

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.