Nicht verpassen: DEHOGA erinnert an Verlängerung der Kurzarbeit

| Politik Politik

Von der Politik wurden jetzt die letzten Regelungen zum Kurzarbeitergeld ins Jahr 2021 hinein verlängert. Arbeitgeber, die Kurzarbeit nur bis zum Jahresende angezeigt haben, aber weiterführen wollen, müssen jetzt verlängern. Der DEHOGA hat seinen Fragen-und-Antworten-Katalog aktualisiert.

Mit dem Beschäftigungssicherungsgesetz wurden jetzt die letzten Regelungen zum Kurzarbeitergeld ins Jahr 2021 hinein verlängert. Die verschiedenen Erleichterungen wie die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge, das abgesenkte Quorum oder der anrechnungsfreie Minijob gelten damit mindestens bis Mitte, die meisten Regelungen bis Ende 2021. Alle für das Gastgewerbe wichtigen Punkte in den Fragen und Antworten des DEHOGA.

Der Verband erinnert daran, dass wenn Kurzarbeit im Betrieb nur bis zum 31.12.2020 bei der Arbeitsagentur angezeigt ist, diese aber in 2021 fortgeführt werden soll, müsse die Anzeige auf den verlängerten Zeitraum angepasst werden. Das könne durch formlose Mitteilung an die zuständige Arbeitsagentur erfolgen. Voraussetzung sei, dass auch die Rechtsgrundlage für die Kurzarbeit, also die Betriebsvereinbarung oder arbeitsvertragliche Vereinbarung, diesen verlängerten Zeitraum umfasse. Tut sie das bisher noch nicht, muss auch diese verlängert werden. Sollte die Arbeitsagentur auf die Verlängerungsanzeige hin fragen, was zur Vermeidung von Kurzarbeit getan werde, können auf Überstundenabbau und Urlaubsplanung hinweisen werden.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Gewerkschaft NGG hat ihre Empfehlungen für die Tarifverhandlungen 2026 veröffentlicht und fordert Entgeltsteigerungen von 4 bis 6 Prozent sowie konkrete Verbesserungen für Auszubildende.

Wie der AfD begegnen? Der Verband der Familienunternehmer will sich für Gespräche mit der AfD öffnen. Das sorgt für scharfe Diskussionen in Politik und Wirtschaft. Caroline von Kretschmann, Inhaberin des Luxushotels Europäischer Hof in Heidelberg, die im Präsidium der Familienunternehmer sitzt, bezieht deutlich Stellung – auch klar abweichend von der Verbandslinie.

Der Stadtrat von Kaiserslautern hat mehrheitlich die geplante Einführung einer Übernachtungssteuer abgelehnt. Die Steuer sollte ursprünglich ab dem 1. Januar 2026 auf Gästeübernachtungen erhoben werden.

Schleswig-Holsteins Gastronomie kämpft laut dem FDP-Fraktionschef mit steigenden Kosten. Er hofft auf Entlastungen durch weniger Bürokratie und niedrigere Mehrwertsteuer und fordert ein klares Signal.

Der Hotelverband Deutschland und der Handelsverband Deutschland warnen vor den Folgen einer geplanten EU-Regulierung, die das bedingungslose Rückerstattungsrecht auf händler-initiierte Kartenzahlungen ausweiten könnte.

Der Landtag von Baden-Württemberg hat die Neufassung des Landesgaststättengesetzes beschlossen. Die Reform tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und führt zu grundlegenden Vereinfachungen für Gastgewerbebetriebe in Baden-Württemberg.

Das Verbot der Bettensteuer in Bayern bleibt bestehen. Das hat der Verfassungsgerichtshof entschieden. Die Staatsregierung freut sich - aber der Streit könnte bald an anderer Stelle weitergehen.

Weniger als jede zweite in Deutschland verkaufte Weinflasche stammt aus heimischer Produktion. Wie kann hiesiger Wein mehr ins Rampenlicht gerückt werden? Ein Treffen im Kloster Eberbach soll helfen.

Die Dorfkneipen in Brandenburg sollten nach Ansicht von Wirtschaftsminister Daniel Keller (SPD) angesichts existenzieller Probleme unterstützt werden - doch wann ist offen. Die CDU-Opposition dringt hingegen auf schnelle Hilfe.

Steigende Kosten und internationale Konkurrenz setzen dem Weinbau zu. Im Kloster Eberbach bei Eltville wollen Minister aus acht Bundesländern der Branche helfen. Worum soll es in ihren Gesprächen gehen?