Niedersachsen lockert Corona-Beschränkungen ab Montag weiter

| Politik Politik

Weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen treten in Niedersachsen ab Montag in Kraft und erleichtern damit vor allem die Bereiche Freizeit und Tourismus. So dürfen Hallenbäder und Spaßbäder unter Einhaltung von Hygieneregeln wieder öffnen, wie aus der am Freitag vorgestellten neuen Corona-Verordnung des Landes hervorgeht. Über Restaurants und Cafés hinaus dürfen nun auch wieder Bars öffnen, auch in Einkaufszentren kann die Gastronomie wieder Speisen und Getränke zum Verzehr vor Ort anbieten. Touristische Busreisen sind wieder möglich. Auch Indoor-Spielplätze dürfen wieder öffnen - all dies unter klaren Regeln, die Infektionen verhindern sollen. Die neue Verordnung gilt vorerst bis zum 22. Juni.

Als erste spürbare Erleichterung nach dem Verbot sämtlicher Massenveranstaltungen sind ab Montag wieder kulturelle Veranstaltungen im Freien mit bis zu 250 Teilnehmern unter Auflagen erlaubt. Alle Besucher müssen dabei einen Sitzplatz erhalten und der Zugang und das Verlassen der Veranstaltung muss gesteuert werden, um Menschenansammlungen zu vermeiden. Weiter geschlossen bleiben unterdessen Theater oder Kinos. Von 20 auf 50 erhöht wird die Zahl der maximalen Teilnehmer an Beerdigungen, Hochzeitsfeiern, Taufen Firmungen und ähnlichen Feiern.

Auch für den Tourismus sind weiterreichende Möglichkeiten vorgesehen. So können Hotels und Campingplätze von kommender Woche an mit einer touristischen Auslastung von 80 Prozent planen statt wie bisher mit 60 Prozent. Darüber hinaus können Dauercamper und Geschäftsreisende aufgenommen werden. Bei Ferienwohnungen und -häusern entfällt die Sieben-Tage-Wiederbelegungssperre, weiterhin kann ein Quartier aber nur von einem Gast und dessen Mitreisenden aus dem eigenen und einem weiteren Hausstand genutzt werden.

Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) erklärte, Grundlage für die neue Lockerungsstufe sei das landesweit stabile Infektionsgeschehen in den vergangenen Wochen. «Das Coronavirus ist aber immer noch vorhanden – das zeigen die jüngsten Entwicklungen in einigen niedersächsischen Regionen.» Deshalb gelte weiterhin, dass alle umsichtig sein und den Abstand und die Hygieneregeln beachten müssten. «Wenn wir das Infektionsgeschehen unter Kontrolle behalten, können wir weiter Schritt für Schritt zu einem Alltag unter den Bedingungen von Corona zurückkehren.»

Unterdessen forderte der Krisenstab des Landes bessere Besuchsmöglichkeiten in Alten- und Pflegeheimen. «Die Menschen haben ein Recht auf Besuch», sagte die stellvertretende Leiterin des Krisenstabs der Landesregierung, Claudia Schröder. Es gingen vielfältige Beschwerden von Heimbewohnern und Angehörigen über viel zu restriktive Besuchsregelungen ein. «Wir wollen gute und praktikable Besuchsmöglichkeiten», betonte Schröder. Es gehe nicht an, wie in einem konkreten Fall nur ein Mal pro Woche einen Besuch von 15 Minuten Dauer zu gewähren.

Außerdem hätten die Bewohner das Recht, das Heim etwa für Spaziergänge zu verlassen. Die Heime müssten diese Möglichkeit gewährleisten, forderte Schröder. In der neuen Corona-Verordnung ist deshalb die Forderung an die Heimbetreiber aufgenommen worden, ihre Hygienekonzepte unverzüglich fertigzustellen und darin Regelungen für das zeitweilige Verlassen der Heime durch die Bewohner aufzunehmen. Nur in der Anfangsphase der Epidemie mit rapide ansteigenden Corona-Zahlen sei es gerechtfertigt gewesen, auf die Bewohner einzuwirken, damit diese die Heime zu ihrem eigenen Schutz nicht verlassen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die EU-Kommission hat Einwände gegen Teile der geplanten deutschen Tierhaltungskennzeichnung. Ein Verbändebündnis um den DEHOGA fordert deshalb erneut, die vorgesehene Kennzeichnungspflicht für die Außer-Haus-Verpflegung aus dem Gesetzentwurf zu streichen.

Die Bundesregierung bereitet eine Steuer auf stark gezuckerte Getränke vor. Die Deutschen zeigen sich bei dem Thema gespalten.

Großbritannien konnte den Zuckergehalt in Softdrinks fast halbieren, Frankreich stützt mit der Zuckersteuer die Krankenversicherung von Bauern und ein Land besteuert Limonade, aber fördert Schnaps.

Die EU-Kommission sieht im Entwurf des Gesetzes zur Tierhaltungskennzeichnung einen Verstoß gegen das EU-Recht. Ein Verbändebündnis aus Gastronomie und Lebensmittelwirtschaft fordert daraufhin die Streichung der Pflichtkennzeichnung für die Außer-Haus-Verpflegung.

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.