Niedersachsen startet Öffnung von Handel, Gastronomie und Tourismus

| Politik Politik

Nach monatelangem Lockdown können die Menschen in weiten Teilen Niedersachsens sich von Montag an auf Lockerungen der Corona-Beschränkungen freuen. In Landkreisen und Großstädten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 können Handel, Gastronomie, Tourismus sowie Kulturveranstaltungen unter Auflagen wieder anlaufen. Voraussetzung in vielen Bereichen ist der Vorweis eines negativen Corona-Schnelltests, der Nachweis einer vollständigen Impfung gegen das Coronavirus oder einer überstandenen Infektion.

Wieder öffnen kann für negativ Getestete, Geimpfte und Genesene der komplette Einzelhandel. In den Läden gelten weiterhin Zugangsbeschränkungen. Neben Tests aus Testzentren anerkannt werden auch unter Aufsicht vorgenommene Tests in den Geschäften oder von Arbeitgebern, jeweils mit einer Gültigkeit von 24 Stunden. Zu Hause durchgeführte Selbsttests, auch von Schülern, gelten nicht. Geschäfte bis zu einer Größe von 200 Quadratmetern, in denen sich maximal zehn Kunden zugleich aufhalten dürfen, sind von der Testpflicht ausgenommen. Ausschließlich in diesen Läden aber ist weiterhin eine Terminvereinbarung (Click and Meet) erforderlich.

Die Gastronomie kann von Montag an zunächst draußen mit einem Hygienekonzept und genügend Abstand zwischen den Tischen wieder öffnen. Es greift eine Sperrstunde um 23 Uhr. Eine Tischreservierung ist nicht erforderlich, wohl aber ein negativer Corona-Schnelltest.

Der Tourismus startet für voraussichtlich drei Wochen zunächst nur für Einwohner Niedersachsens. In Hotels, Ferienwohnungen und auf Campingplätzen sind wieder touristische Übernachtungen möglich - mit einer Kapazitätsbegrenzung von 60 Prozent, gekoppelt an negative Schnelltests oder den Nachweis der vollständigen Impfung oder Genesung. Bei Ferienwohnungen und -häusern gibt es eine Wiederbelegungssperre von einem Tag. Erforderlich ist ein negativer Schnelltest bei der Anreise sowie danach zwei Mal wöchentlich.

Museen, Galerien und Ausstellungen können mit einem negativen Testergebnis besucht werden, es gilt eine Kapazitätsbegrenzung von 50 Prozent. Kulturelle Veranstaltungen im Freien von Theater, Kinos, Konzerthäusern und Kulturzentren sind mit bis zu 250 Menschen möglich, Voraussetzung ist ein negativer Test. Die Außenbereiche von Zoos sind auch ohne Tests zugänglich, dies bei einer Auslastung von maximal 50 Prozent.

Für Kinder wird Kontaktsport im Freien wieder für bis zu 35-köpfige Gruppen gestattet - damit wären etwa wieder Fußballspiele möglich. Begründet wird die Lockerung damit, dass Kinder für den Schulbesuch zweimal wöchentlich auf das Coronavirus getestet werden. Kontaktfreie Sportangebote sollen auch für Erwachsene möglich sein bei zwei Meter Abstand zwischen den Betroffenen und mindestens zehn Quadratmeter Fläche pro Person. Dabei wird von den erwachsenen Teilnehmern ein negativer Test oder Impfnachweis erwartet.

Außerdem beginnt für zahlreiche Schüler nach monatelangem Distanzunterricht am Montag wieder der Wechselunterricht mit der Rückkehr von halben Klassen in die Schule. Niedersachsen rückt damit von seinem strikten Corona-Kurs an Schulen ab und ermöglicht Wechselunterricht wieder für alle Schulen unterhalb einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165. Auch die Kindertagesstätten wechseln unterhalb dieser Inzidenz wieder in den eingeschränkten Regelbetrieb. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Das Bundeskabinett hat eine Verordnung beschlossen, die Ausnahmen vom Lärmschutz für Public Viewing während der Fußball-WM 2026 ermöglicht. Städte und Gemeinden sollen dadurch flexibler über Veranstaltungen in den Nachtstunden entscheiden können.

Eine Expertenkommission empfiehlt zur Sanierung der Krankenkassen Steuererhöhungen auf Tabak, Alkohol und Zucker. Während die Berater auf Prävention und Milliardenentlastungen setzen, warnen Verbraucherschützer vor neuen sozialen Barrieren im Gesundheitssystem.

Jugendliche ab 14 Jahren dürfen in Begleitung etwa der Eltern in der Öffentlichkeit Bier, Wein oder Sekt trinken. Die Jugendministerin will das «begleitete Trinken» beenden.

Der Rat der Europäischen Union hat die Reform der Pauschalreiserichtlinie verabschiedet, um für mehr Klarheit bei Reisearten und außergewöhnlichen Umständen zu sorgen. Kritiker bemängeln jedoch die Beibehaltung der 14-tägigen Rückerstattungsfrist und fehlende Instrumente für globale Krisenszenarien.

Berlin führt eine Ausbildungsplatzumlage für Unternehmen ein. Wirtschaftsverbände kritisieren die Abgabe und sprechen von zusätzlichen Belastungen für Betriebe.

Mit gezielten Hilfen für den Tourismussektor hat die Regierung der EU-Inselrepublik Zypern ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Nahostkonflikts geschnürt.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Niedersachsen haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt, der Lohnsteigerungen in zwei Stufen vorsieht. Auch die Vergütungen für Auszubildende werden bis 2028 schrittweise angehoben.

In der Schweiz wird im Juni 2026 über eine Begrenzung der Bevölkerungszahl abgestimmt. Ein Zusammenschluss der Tourismuswirtschaft stellt sich dagegen und sieht laut Mitteilung mögliche Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, internationale Abkommen und den Tourismussektor.

Der Bayerische Landtag hat eine Reform des Zweckentfremdungsgesetzes beschlossen. Künftig können Kommunen eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen einführen und auf Vermietungsdaten zugreifen.

Der Stadtrat der Stadt Zürich hat eine Volksinitiative zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen für gültig erklärt und unterstützt deren Ziele. Gleichzeitig ist ein Gegenvorschlag im Zusammenhang mit einer Bauordnungsrevision geplant.