Niedersachsen: Stufenplan stellt Corona-Lockerungen für Hotels und Gastro vor

| Politik Politik

Die niedersächsische Landesregierung hat einen Stufenplan für die Lockerung der Corona-Beschränkungen beschlossen. Demnach sollen für Handel, Tourismus und das gesellschaftliche Leben die Beschränkungen in Etappen gelockert werden, wenn sich die Infektionslage weiter positiv entwickelt, wie Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) am Montag in Hannover mitteilte. «Das Ziel ist, dass wir die Infektionsketten gut im Griff und einen guten Sommer haben mit Öffnungen.» Am Montag lag die Sieben-Tage-Inzidenz im Landesschnitt bei 84,6; von den 45 Kreisen und Großstädten hatten 13 weiterhin eine Inzidenz von über 100, womit sie als Hotspot gelten.

Der Plan sieht drei Stufen vor: ein starkes Infektionsgeschehen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 50 und 100 (Stufe 3), ein hohes Infektionsgeschehen mit einer Inzidenz zwischen 35 und 50 (Stufe 2) sowie ein erhöhtes Infektionsgeschehen zwischen 10 und 35 (Stufe 1). Unabhängig von der aktuellen Corona-Lage in den Landkreisen und Städten greifen nächste Lockerungsschritte, die im «Stufenplan 2.0» aufgeführt sind, erst mit der kommenden Corona-Verordnung des Landes spätestens ab Ende Mai. In Landstrichen mit einer Inzidenz über 100 greifen weiterhin die Beschränkungen der Bundes-Notbremse.

«Wir müssen vorsichtig vorgehen, damit uns die Inzidenz nicht wieder durch die Decke geht», sagte Behrens. Deswegen sollen viele Öffnungsschritte von einer strikten Teststrategie begleitet werden. Als Knackpunkt bezeichnete die Ministerin den Herbst mit der Gefahr eines Wiederanstiegs der Neuninfektionszahlen. Darauf müsse man vorbereitet sein, idealerweise mit einer bis dahin hohen Impfquote. Folgende Öffnungsschritte sind in den unterschiedlichen Lebensbereichen je nach Infektionslage ins Auge gefasst:

KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN: In Stufe 3 können sich ein Haushalt und zwei Personen eines anderen Haushalts treffen, in Stufe 2 ein Haushalt und zwei Personen eines anderen Haushalts oder insgesamt bis zu zehn Personen aus maximal drei Haushalten. Kinder bis 14 Jahre zählen jeweils nicht mit.

EINZELHANDEL: In Stufe 3 und 2 gibt es eine Zugangsbeschränkung, in Stufe 3 wie derzeit eine Testpflicht, ausgenommen sind kleine Läden und Geschäfte der Grundversorgung. In Stufe 1 genügt ein Hygienekonzept.

GASTRONOMIE: Die Stufe 3 soll neben der Außengastronomie ab Ende Mai auch die Gastronomie drinnen öffnen dürften, jeweils mit Testpflicht und Einschränkungen. In Stufe 2 entfällt die Testpflicht für die Außengastronomie, in Stufe 1 genügt drinnen und draußen ein Hygienekonzept.

TOURISMUS: In Stufe 3 ist können Hotels und andere Quartiere bis zu 60 Prozent belegt werden, es gibt Testpflichten, die Einschränkung auf Gäste nur aus Niedersachsen soll Ende Mai entfallen. Weitere Erleichterungen sind dann erst in Stufe 1 geplant, dann entfallen alle Auflagen bis auf die Notwendigkeit eines Hygienekonzepts.

SCHULUNTERRICHT: In Stufe 3 gibt es wie aktuell Wechselunterricht mit geteilten Klassen, in den Stufen 2 und 1 dann Präsenzunterricht nach dem Szenario A.

THEATER, KONZERTHÄUSER, KINOS: In Stufe 3 sind nur Veranstaltungen im Freien möglich mit bis zu 250 Teilnehmern und Testpflicht. In Stufe 2 sind wieder Veranstaltungen drinnen erlaubt mit Testpflicht und einer Sitzordnung im Schachbrettmuster, in Stufe 1 entfällt die Testpflicht.

OUTDOORVERANSTALTUNGEN EINSCHLIEßLICH SPORT: In Stufe 3 sollen ab Ende Mai maximal 50 Zuschauer mit Testpflicht zugelassen werden, in Stufe 2 dann maximal 250 Personen mit Testpflicht. In Stufe 1 sollen bis zu 500 Zuschauer erlaubt werden.

MUSEEN, GALERIEN, AUSSTELLUNGEN, GEDENKSTÄTTEN: In Stufe 3 ist der Zugang mit Test und einer 50-prozentigen Kapazitätsbegrenzung möglich, in Stufe 2 mit Test und einer 75-prozentigen Begrenzung. In Stufe 1 gibt es außer einem Hygienekonzept keine Vorschriften.

BREITENSPORT DRINNEN, FITNESSSTUDIOS: In den Stufen 3 und 2 sind die Sportanlagen zwar geöffnet (außer Duschen/Umkleiden), die Kontaktbeschränkungen begrenzen die Teilnehmerzahl aber stark, Erwachsene benötigen einen Test. In Stufe 1 bleibt als Auflage ein Hygienekonzept.

BARS, DISKOTHEKEN, CLUBS: Diese dürfen erst in der Stufe 1 wieder öffnen, pro Gast müssen zehn Quadratmeter Fläche zur Verfügung stehen. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat eine längere Frist bis zur Vorlage einer ersten Krankschreibung vorgeschlagen. Niedersächsische Arbeitgeber haben mit deutlichen Worten reagiert.

Schlagabtausch um Ostsee-Preise: Tourismusminister Wolfgang Blank kritisiert die Gastronomie von Mecklenburg-Vorpommern wegen zu teurer Schnitzel und Hotelzimmern. Der DEHOGA kontert scharf und schiebt die Schuld für die hohen Kosten auf die Politik und den Mindestlohn.

Die geplanten Steuerentlastungen für die Gastronomie und Pendler sorgen bei den Ländern und Kommunen für Sorge. Der Finanzausschuss des Bundesrats warnt vor einer "zusätzlichen Verschärfung der Haushaltslage". Der Bundesrat befasst sich am 17. Oktober 2025 mit den Plänen und einer möglichen Forderung nach Kompensation durch den Bund.

Mehr Eigenverantwortung, weniger unnötige Praxis-Besuche: Der Kassenärzte-Chef möchte die Regeln zur Krankschreibung gelockert sehen. Das soll Arbeitnehmer, Eltern und Praxen entlasten.

Finanzminister Heere will Steuertricks in der Gastronomie erschweren – auch, um Steuerausfälle bei einer Senkung der Umsatzsteuer für die Branche zu kompensieren.

Auf dem Hauptstadtkongress des Deutschen Reiseverbandes hat DRV-Präsident Norbert Fiebig eine klare politische Kurskorrektur gefordert. Angesichts schwacher Konjunkturaussichten, steigender Preise und einer zunehmenden Bürokratielast sei die wirtschaftliche Lage der Branche ernst.

Das Europaparlament will Bezeichnungen wie «Veggie-Burger» oder «Soja-Schnitzel» verbieten lassen. Auch Begriffe wie «Steak» oder «Wurst» sollen dem Willen einer Mehrheit der Abgeordneten zufolge künftig nur noch für tierische Lebensmittel verwendet werden dürfen.

Der Vorsitzende der Partei Die Linke, Jan van Aken, hat sich für die verpflichtende und kostenfreie Abgabe von Leitungswasser in Restaurants ausgesprochen. Seiner Ansicht nach ist dies eine einfache und längst überfällige Maßnahme, um Menschen mit geringem Einkommen die Teilhabe am gesellschaftlichen Alltag zu ermöglichen.

Dürfen vegetarische und vegane Produkte bald nicht mehr «Schnitzel» oder «Wurst» heißen? Im Europaparlament steht eine entscheidende Abstimmung an, das letzte Wort ist aber noch nicht gesprochen.

Die Österreichische Hotelvereinigung fordert angesichts der massiv gestiegenen Kosten die sofortige Halbierung der Mehrwertsteuer von 10 auf 5 Prozent, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und Konsum sowie Konjunktur anzukurbeln.