«Night of Light»: Hilferuf der Veranstalter lässt Deutschland rot erleuchten

| Politik Politik

Mit einer bundesweiten Lichtaktion haben Veranstalter, vielfach unterstützt von Hoteliers und Gastronomen, am Montagabend auf ihre schwierige Lage wegen der Corona-Krise hingewiesen. In zahlreichen Städten Deutschlands wollten sie in einer «Night of Light» Spielstätten, Veranstaltungszentren und andere Bauwerke mit rotem Licht anstrahlen und so «Alarmstufe Rot» symbolisieren.

Auf der Internetseite der Veranstalter waren am Abend zu Beginn der Aktion bundesweit und im angrenzenden Ausland rund 8900 Gebäude verzeichnet, die angestrahlt werden sollten. Knapp 8200 Firmen hatten sich angemeldet. Beteiligen wollten sich unter anderem Betreiber von Eventlocations, Hallen, Kinos und Kleinkunst-Theatern sowie Technikausstatter, Messebauer, Zeltverleiher oder Tagungshotels. In Essen wurde unter anderem das von der Folkwang Universität genutzte Sanaa-Gebäude auf dem Gelände des Zollverein-Welterbes mit 80 Scheinwerfern rot erleuchtet.

Wegen der behördlichen Auflagen im Zuge der Corona-Krise sei einem riesigen Wirtschaftszweig praktisch über Nacht die Arbeitsgrundlage entzogen worden, hatten die Organisatoren rund um den Essener Eventlocation-Betreiber Tom Koperek im Vorfeld berichtet. Seit Mitte März mache die Veranstaltungswirtschaft quasi keinen Umsatz mehr. Anders als im produzierenden Gewerbe könnten weggefallene Umsätze nicht mehr nachgeholt werden. Eine Pleitewelle enormen Ausmaßes drohe.

Die Organisatoren bezeichneten die Aktion als einen «Hilferuf an die Politik zur Rettung der Veranstaltungswirtschaft». Die derzeitigen Hilfeleistungen in Form von Kreditprogrammen reichten nicht aus. Nötig sei ein Dialog mit der Politik, der die Systemrelevanz der deutschen Veranstaltungswirtschaft sowie Lösungen und Wege aus der Krise thematisieren soll.

In der deutschen Veranstaltungswirtschaft sind nach Angaben der Organisatoren rund eine Million Menschen beschäftigt. Der Jahresumsatz der Branche liege bei 130 Milliarden Euro. (dpa)

 

Zurück

Vielleicht auch interessant

In Österreich wird die Handhabung von Trinkgeldern im Hotel- und Gastgewerbe vereinheitlicht. Eine neue Verordnung ersetzt die neun unterschiedlichen Landesregelungen durch bundesweite Pauschalen, schafft Rechtssicherheit und stärkt die Auskunftsrechte der Mitarbeiter.

Mit Blick auf die Finanzierungsprobleme der Rentenkasse hält es Bayerns Ministerpräsident Markus Söder für nötig, dass die Deutschen länger arbeiten und sich seltener und kürzer krankschreiben lassen.

Der Jahreswechsel 2026 markiert für das deutsche Gastgewerbe einen Wendepunkt bei den steuerlichen Rahmenbedingungen. Während eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer auf Speisen die Betriebe entlastet, fordern neue gesetzliche Vorgaben beim Mindestlohn, höhere CO2-Preise und digitale Verwaltungsprozesse die Branche heraus.

Ab Januar 2026 müssen Gastronomen in Freiburg für Einwegverpackungen eine kommunale Steuer entrichten. Damit wird Freiburg nach Städten wie Konstanz ein weiterer Standort im Südwesten, der Einwegverpackungen mit einer lokalen Verbrauchssteuer belegt. In anderen Bundesländern bleibt die Lage hingegen uneinheitlich.

Spätestens zum 31. Dezember 2026 muss die Evaluierung des aktuellen Glücksspielstaatsvertrags in Deutschland abgeschlossen sein. Sie soll festhalten, ob die bisherigen Maßnahmen ausreichend sind, wie wirkungsvoll sie sich zeigen und wo Nachbesserungsbedarf ist. Neue Maßnahmen könnten dann ab 2028 in Kraft treten, denn solange läuft die bisherige Version des Glücksspielstaatsvertrags.

Die Bundesregierung hat das neue EinfachMachen-Portal freigeschaltet. Damit existiert erstmals eine zentrale Anlaufstelle auf Bundesebene, über die Bürger, Unternehmen, Verbände und Verwaltungsangestellte bürokratische Hindernisse direkt melden können.

Das OVG Münster bestätigt Rückforderungen von Corona-Hilfen im Bereich der Eventorganisation. Während das Gericht die strengen EU-Vorgaben für Entschädigungen betont, stellt der DEHOGA klar, dass das Urteil keinen großen Anlass zur Besorgnis für das Gastgewerbe bietet.

Der Bundesrat hat am 19. Dezember 2025 dem Steueränderungsgesetz zugestimmt und damit den Weg für eine dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen frei gemacht. Ab dem 1. Januar 2026 gilt für den Verzehr von Speisen in Restaurants und Cafés unbefristet der ermäßigte Steuersatz von sieben Prozent.

Mit einem neuen Onlineportal will die Regierung erfahren, wo Bürger und Unternehmen im Alltag auf Hürden stoßen – und setzt dabei auch auf Künstliche Intelligenz.

Die Gastronomie bekommt dauerhaft den Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent, um die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern. Da massiv gestiegene Kosten für Personal und Lebensmittel die Margen unter Druck setzen, planen die meisten Unternehmen keine Preissenkungen, sondern nutzen die steuerliche Entlastung zur Stabilisierung ihrer Geschäfte.