Noch immer kein Zeitpunk für Beantragung der Dezemberhilfen bekannt

| Politik Politik

Die Dezemberhilfen für Firmen in der Corona-Krise lassen weiter auf sich warten. Eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums sagte am Freitag in Berlin, Bund und Länder seien in einer engen Abstimmung, es gebe noch einige Fragen zu klären. Ein Datum, ab wann die Hilfen beantragt werden können, nannte sie nicht.

Bei den Novemberhilfen wiederum werden Abschlagszahlungen ausgezahlt - das ist ein Vorschuss auf spätere Zahlungen. Mit Stand Donnerstag seien rund 219 000 Anträge gestellt worden, sagte die Sprecherin. Es seien 688 Millionen Euro ausbezahlt worden. Das Geld fließe also und komme bei den Betroffenen an.

Ab sofort können Abschlagszahlungen in Höhe von bis max. 50.000 Euro beantragt und ausgezahlt werden. Für diejenigen, die bereits Abschlagszahlungen in Höhe von maximal10.000 Euro erhalten haben, wird ab nächster Woche automatisch der neue Maximalbetrag von 50.000 Euro ausgezahlt, sofern die erforderlichen Voraussetzungen vorliegen (mind. 50 Prozent der beantragten Fördersumme). Das bedeutet, in diesen Fällen ist keine neue Antragstellung erforderlich.

Die Bundesregierung hatte wegen des Teil-Lockdowns im November und Dezember für betroffene Firmen etwa in der Gastronomie Hilfen angekündigt, erstattet werden Umsatzausfälle. Ab Januar gilt die Überbrückungshilfe III, erstattet werden dann betriebliche Fixkosten wie Mieten und Pachten. Der Zugang zu den Überbrückungshilfen für November und Dezember wurde erweitert, dies zielte angesichts des harten Lockdowns vor allem auf den Einzelhandel. (Mit Material der dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Praxen seien als «Verfolgungsbehörden der Arbeitgeberverbände denkbar ungeeignet», schimpft der Präsident des Kinderärzteverbandes. Er verlangt, Ärzte bei Attesten und Bescheinigungen zu entlasten.

Für die Zeit der Fußball-EM hat das Bundeskabinett eine sogenannte „Public-Viewing-Verordnung“ beschlossen. Sie ermöglicht den Kommunen, Ausnahmen von den geltenden Lärmschutzregeln zuzulassen. Vergleichbare Verordnungen hatte es bereits bei früheren Fußball-Welt- und Europameisterschaften gegeben.

Die Institutionen der Europäischen Union haben sich am 15. März im sogenannten Trilog-Verfahren auf eine Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation - PPWR) geeinigt. Der Umweltausschuss (ENVI) und das Plenum des Europäischen Parlamentes werden die Einigung voraussichtlich noch im April annehmen.

Einigung im Tarifstreit zwischen der Deutschen Bahn und der Lokführergewerkschaft GDL: Insbesondere bei der 35-Stunden-Woche macht der Konzern weitgehende Zugeständnisse. Weitere Streiks sind damit vom Tisch.

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit einen Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21. Februar 2024 bestätigt. Der DEHOGA stellt klar, dass aus Sicht des Verbandes die Inhalte des Wachstumschancengesetzes nicht ausreichen.

Arbeitgeber sollen die Bedingungen ihrer Arbeitsverträge nach dem Willen der Ampel-Koalition künftig nicht mehr in Papierform mit Unterschrift an künftige Mitarbeiter aushändigen müssen. Ein entsprechender Passus soll in den Gesetzentwurf zur Bürokratieentlastung eingefügt werden.

Vor dem Hintergrund des schwierigen Konjunkturumfelds und einer hartnäckigen Schwächephase des deutschen Mittelstandes mahnt die Arbeitsgemeinschaft (AG) Mittelstand​​​​​​​ von der Wirtschaftspolitik dringend Maßnahmen zur Stärkung der Wachstumskräfte an.

Die Bürokratie in Deutschland ist immens. Die Bundesregierung kündigt mit großen Worten eine Entrümpelung an. Der DEHOGA sagt: Das reicht noch lange nicht. Der Verband sagt, dass insgesamt immer noch viel zu wenig Bürokratieentlastung im Betriebsalltag der Unternehmen ankomme.

Bund und Länder haben sich, wie insbesondere von den Steuerberatern gefordert und vom DEHOGA unterstützt, auf eine letztmalige Fristverlängerung für die Schlussabrechnung bei den Coronahilfen bis Ende September 2024 geeinigt, sofern eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt und bewilligt wurde.

In Berlin arbeiten viele Menschen unter prekären Bedingungen, sagen Fachleute. Häufig nutzen ihre Chefs schamlos aus, dass sie kein Deutsch sprechen oder sich illegal hier aufhalten. Einen Schwerpunkt dabei bilde laut Hauptzollamt das Gastgewerbe.