NRW: Corona-Tests für Innengastronomie keine Pflicht mehr

| Politik Politik

Die Maskenpflicht im Freien ist in Nordrhein-Westfalen seit Montag weitgehend aufgehoben. Auch auf Schul- und Pausenhöfen und im Außenbereich von Schulen muss jetzt kein Mund-Nasen-Schutz mehr getragen werden. Das sieht die neue Corona-Schutzverordnung des Landes vor, die am Montag in Kraft trat. Im Innenbereich, also auch in Klassenräumen, bleibt die Maskenpflicht aber bestehen.

Ausnahme ist die Millionenstadt Köln. Dort bleibt die Maskenpflicht in festgelegten öffentlichen Bereichen noch bis einschließlich 28. Juni gültig. Das hatte der Krisenstab der Stadt beschlossen.

Die neuen landesweiten Regelungen gelten für die Inzidenzstufe 1. Das sind 0 bis 35 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen. Alle kreisfreien Städte und Kreise in NRW liegen nun stabil unter der Inzidenz von 35. Auch für Hagen und Wuppertal wird diese Stufe ab Montag wirksam.

Die stabilen Werte unter 35 auf kommunaler und landesweiter Ebene bedeuten auch, dass nun in allen Regionen keine Test- oder Impfnachweise mehr für den Besuch der Innengastronomie erforderlich sind. In Hotels, Pensionen und Jugendherbergen ist bei Anreise aber ein Negativtest weiter nötig. Der Branchenverband Dehoga hat bereits den generellen Wegfall der Testpflicht für Gäste in Hotels und Gaststätten als eine mögliche große Erleichterung gefordert.

Die Maskenpflicht gilt im Freien weiter in Warteschlangen und bei Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern außerhalb des Sitz- oder Stehplatzes - und dort, wo Kommunen sie anordnen. In geschlossenen Räumen bleibt die Maskenpflicht zwar grundsätzlich bestehen, bei ausreichender Lüftung darf die Maske an festen Sitz- oder Stehplätzen bei Bildungs-, Kultur-, Sport- und anderen Veranstaltungen aber abgenommen werden. Tests, Abstand und Rückverfolgbarkeit sind dafür nötig.

Auch im Freitzeit- und Sportbereich gibt es seit Montag weitere Lockerungen. Zoos können ohne Terminbuchung und Kontaktdatenerfassung besucht werden. Bei kontaktfreien Sportangeboten in geschlossenen Räumen können Mindestabstände aufgehoben werden, wenn ein negativer Test vorliegt. Somit sind auch Kurse wie Zumba oder Pilates wieder mit mehr Teilnehmern und geringeren Abständen zulässig.

Zurück

Vielleicht auch interessant

Berlin führt eine Ausbildungsplatzumlage für Unternehmen ein. Wirtschaftsverbände kritisieren die Abgabe und sprechen von zusätzlichen Belastungen für Betriebe.

Mit gezielten Hilfen für den Tourismussektor hat die Regierung der EU-Inselrepublik Zypern ein Maßnahmenpaket zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen des Nahostkonflikts geschnürt.

Die Gewerkschaft NGG und der DEHOGA Niedersachsen haben sich auf einen neuen Entgelttarifvertrag geeinigt, der Lohnsteigerungen in zwei Stufen vorsieht. Auch die Vergütungen für Auszubildende werden bis 2028 schrittweise angehoben.

In der Schweiz wird im Juni 2026 über eine Begrenzung der Bevölkerungszahl abgestimmt. Ein Zusammenschluss der Tourismuswirtschaft stellt sich dagegen und sieht laut Mitteilung mögliche Auswirkungen auf Arbeitsmarkt, internationale Abkommen und den Tourismussektor.

Der Bayerische Landtag hat eine Reform des Zweckentfremdungsgesetzes beschlossen. Künftig können Kommunen eine Registrierungspflicht für Kurzzeitvermietungen einführen und auf Vermietungsdaten zugreifen.

Der Stadtrat der Stadt Zürich hat eine Volksinitiative zur Regulierung von Kurzzeitvermietungen für gültig erklärt und unterstützt deren Ziele. Gleichzeitig ist ein Gegenvorschlag im Zusammenhang mit einer Bauordnungsrevision geplant.

Die Tarifgespräche im Gastgewerbe von Rheinland-Pfalz sind ohne Einigung beendet. Der DEHOGA erklärt die Verhandlungen mit der NGG für gescheitert und empfiehlt den Betrieben eine freiwillige Lohnerhöhung von 3,5 Prozent.

Potsdam plant eine Verpackungssteuer gegen Müllberge noch in diesem Jahr. Andere Städte in Brandenburg zweifeln an der Abgabe: zu hoher Aufwand, zu wenig Wirkung.

Das Europäische Parlament hat neue Regeln für Pauschalreisen beschlossen. Während der Deutsche Reiseverband die Sachlage im Vorfeld überwiegend positiv bewertet, sieht die Hotellerie noch offene Fragen bei einzelnen Vorgaben der Richtlinie.

Weniger Bürokratie, längere Öffnungszeiten: Ein neues Gesetz soll Berlins Gastronomie entlasten und den Service für Gäste verbessern. Was sich für Betreiber und Besucher ändern könnte.