NRW erlässt Bußgeld-Katalog für Verstöße gegen Corona-Regeln

| Politik Politik

Mangelnde Hygiene im Altenheim oder verbotene Treffen mit mehreren Menschen - im Kampf gegen das Coronavirus verhängen die Kommunen in Nordrhein-Westfalen für Verstöße gegen die neuen Corona-Regeln ab sofort hohe Bußgelder. Besonders schwerwiegende Verstöße wie etwa Treffen in größeren Gruppen von mehr als zehn Personen werden sogar als Straftaten verfolgt. Das geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Erlass mit einem Bußgeldkatalog des Landes hervor. Er sieht Geldstrafen bis zu 5.000 Euro vor. Im Wiederholungsfall werden sogar bis zu 25.000 Euro fällig. 

Bei Zusammenkünften von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit, die nicht direkt verwandt sind, werden demnach 200 Euro von jedem Beteiligten fällig. Auch wer gegen ein Besuchsverbot - zum Beispiel in einem Altenheim oder Krankenhaus - verstößt, muss 200 Euro Bußgeld bezahlen. Diese Sätze gelten wohlgemerkt für einen Erstverstoß. In besonders schweren Fällen werden sie verdoppelt. Bei Wiederholungsfällen können bis zu 25.000 Euro Bußgeld verhängt werden.

«Das sind harte Strafen. Aber wer nicht hören will, muss eben zahlen oder wird aus dem Verkehr gezogen», erklärte Innenminister Herbert Reul (CDU). Die Ordnungsämter und die Polizei würden die Maßnahmen mit Augenmaß, aber mit aller notwendigen Härte durchsetzen.

«Die Lage ist ernst. Es geht um Leben und Tod. Das strenge Kontaktverbot wird sicher helfen, das Ansteckungsrisiko schnell zu reduzieren», sagte NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) zu den aktuellen Maßnahmen und dem Bußgeldkatalog.

Verbotenes Picknicken kostet laut dem Katalog 250 Euro pro Teilnehmer. Wer trotz Verbots Sportveranstaltungen organisiert, zahlt 1.000 Euro. Der Verzehr von Außer-Haus-Speisen näher als 50 Meter am Restaurant oder Imbiss kostet 200 Euro. Zusätzliche Bußgelder seien möglich gegen Unternehmen, die von Verstößen profitieren. Die «Bild»-Zeitung hatte zunächst über den Entwurf des Erlasses berichtet.

Ministerpräsident Laschet betonte: «Die allermeisten Menschen halten sich zum Glück an die Regeln und zeigen sich solidarisch. Wir müssen nicht die Vernünftigen überwachen, sondern die Unvernünftigen bestrafen. Und zwar konsequent und hart. Die Signale müssen ankommen.»

Man habe in Nordrhein-Westfalen erfolgreich das Null-Toleranz-Prinzip eingeführt bei der Bekämpfung von Verbrechen wie der Clan-Kriminalität. «Null Toleranz gilt auch gegenüber Rechtsbrechern im Kampf gegen das Corona-Virus», sagte Laschet.

(dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Die britische Regierung reagiert auf den Druck der Branche und führt ab April einen zusätzlichen Steuerbonus für Pubs ein. Während Schankbetriebe von spürbaren Entlastungen profitieren, bleibt eine entsprechende Unterstützung für Restaurants und Hotels vorerst aus.

Die Bundesregierung richtet die Tourismuspolitik neu aus. Mit einer Nationalen Tourismusstrategie, die heute im Kabinett zur Verabschiedung ansteht, sollen eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit ermöglicht werden, Überstunden steuerlich begünstigt und bürokratische Hürden für mittelständische Betriebe massiv abgebaut werden.

Der CDU-Wirtschaftsflügel will das Recht auf Teilzeit abschaffen. Mit dem Vorstoß sollen fehlende Arbeitskräfte kompensiert werden. Vielen Beschäftigten dürfte das nicht gefallen. Was bisher gilt im Überblick.

Die Pläne des Wirtschaftsflügels der Union, den Rechtsanspruch auf Teilzeit einzuschränken, stoßen auf eine massive Welle der Kritik. Während die Mittelstands- und Wirtschaftsunion gegen „Lifestyle-Teilzeit“ vorgehen will, warnen SPD, Gewerkschaften und sogar Teile der CDU vor einem Realitätsverlust.

Die beiden größten freien Interessenverbände der österreichischen Tourismuswirtschaft rücken räumlich und strategisch enger zusammen. Ab Februar verlegt der Österreichische ReiseVerband (ÖRV) seinen Sitz in die Räumlichkeiten der Österreichischen Hotelvereinigung (ÖHV) in Wien.

Berlin verschärft die Regeln gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum. Mit der neuen Verordnung steigen die Ausgleichszahlungen bei Abriss oder Umwidmung auf 4.600 Euro pro Quadratmeter, um den Schutz des Mietmarktes zu verstärken.

Nach verlorenen Prozessen lenkt das Wirtschaftsministerium in Stuttgart ein: Betriebe, die Corona-Soforthilfen der ersten Phase erhalten oder bereits zurückgezahlt haben, sollen entschädigt werden. Die Neuregelung schafft Klarheit für Anträge bis zum 7. April 2020.

Wegen des hohen Krankenstands in Deutschland nimmt Bundeskanzler Friedrich Merz erneut die telefonische Krankschreibung ins Visier. Darüber müsse man mit dem Koalitionspartner SPD sprechen, so der CDU-Chef.

Unternehmen, die in Baden-Württemberg Corona-Hilfen zurückzahlen mussten, können jetzt auf eine Erstattung hoffen. Was das für 62.200 Betriebe und 437 Millionen Euro bedeutet – und warum das Finanzministerium jetzt am Zug ist.

Die Österreichische Hotelvereinigung weist die Forderungen des Bauernbundes nach einer verpflichtenden Herkunftskennzeichnung zurück. ÖHV-Präsident Walter Veit fordert stattdessen einen stärkeren Fokus auf Qualität und Tierwohl in der landwirtschaftlichen Produktion.