NRW-Gastronomen wollen „Ja-Wort“ für größere Hochzeitsfeiern

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Mit Blick auf niedrige Corona-Infektionszahlen hat der Gastgewerbe-Verband Dehoga die Landesregierung aufgefordert, größere Feierlichkeiten im privaten Rahmen wieder zu erlauben. Die maximale Gästezahl bei Hochzeiten, Jubiläen oder Geburtstagsfeiern sollte von aktuell 50 auf 150 angehoben werden, heißt es von dem Verband, der unter anderem die Interessen von Restaurants und Cafés vertritt. «Solche Veranstaltungen sind wichtig für die Branche und vor der pandemischen Situation abgesichert durch Corona-Tests mehr als vertretbar», erklärte Dehoga-Regionalpräsident Haakon Herbst. Die aktuell gültige Corona-Schutzverordnung läuft am Donnerstagabend aus.

Neben einer Ausweitung von privaten Feiern setzt der DEHOGA auf eine frühere Öffnungsperspektive für Clubs und Diskotheken als den 1. September und verweist auf Modellöffnungen in Schleswig-Holstein, wo sich Inhaber von Tanzbetrieben für ein Modellprojekt ab 1. Juli bewerben können. "Wir brauchen mehr Erkenntnisse. Die schaffen wir aber nicht, wenn alles geschlossen bleibt, sondern zum Beispiel durch Modell-Projekte. Diese Erkenntnisse kann man anschließend auf andere Betriebe übertragen", so Herbst. "Die Coronaschutzverordnung lässt Modellprojekte zu. Also soll die Politik sie auch nutzen. Im Winter ist es zu spät. Im Übrigen ist Tanzen in unseren Betrieben in kontrolliertem Rahmen sicherlich sicherer also unkontrolliert privat."

Neben der Nutzung von Modellprojekten fordert der DEHOGA schließlich die Umsetzung der Innovationsklausel der Coronaschutzverordnung. Dort heißt es zusammengefasst, dass das Gesundheitsministerium auf Anforderungen der Verordnung wie Mindestabstände dann verzichten kann, wenn technische Anlagen zur wirksamen Luftreinhaltung beitragen und die Wirkung wissenschaftlich belegt ist. Erst im März hat das Fraunhofer-Institut genau diese Wirksamkeit bei passenden Lüftungssystemen festgestellt. Passiert ist seit der Aufnahme der Innovationsklausel im letzten Herbst allerdings nichts. "Der Staat muss schon jetzt alles in den Blick nehmen, was bei einer möglichen vierten Welle helfen kann, dass Restaurants und Kneipen geöffnet bleiben. Dazu gehören unter anderem Modellprojekte, aber auch die Umsetzung der Innovationsklausel."


 

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