NRW-Soforthilfe: DEHOGA-Forderung nach Überprüfung erhört

| Politik Politik

Die NRW Landesregierung hatte damit begonnen, alle Empfänger der NRW-Soforthilfe 2020 per Email anzuschreiben und zur Rückmeldung aufzufordern. Das Verfahren wurde jetzt vorläufig eingestellt, um die Ausführungsregelungen des Bundes überprüfen zu lassen. Der DEHOGA Nordrhein-Westfalen hatte genau das gefordert.

Die Landesregierung hat reagiert. Nachdem der Verband die Rückmeldeanforderungen im Zusammenhang mit der NRW-Soforthilfe gegenüber der Politik deutlich kritisiert und Nachbesserungen gefordert hatte, verkündete NRW-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart gestern, dass das Verfahren ausgesetzt werde (Tageskarte berichtete). In der Meldung nahm er ausdrücklich Bezug auf die Gründe, die der DEHOGA als kritik- und überprüfungswürdig beschrieben hatte: "Besonders belastend wirken sich für eine Reihe von Betrieben die Personalkosten aus, die nicht vom Kurzarbeitergeld abgedeckt werden, wie auch die Abrechnung von gestundeten Zahlungen. Diese und andere Fragen haben wir dem Bund übermittelt und warten nun die weiteren Klärungen ab."

Der Verband hatte beispielhaft aufgezeigt, dass gestundete Mietzahlungen, deren Fälligkeit nur verschoben wurde oder Personalkosten, die nicht durch Kurzarbeitergeld abgedeckt wurden, aber tatsächlich anfielen, nicht in Ansatz gebracht werden dürfen. Das ist für das Gastgewerbe insofern besonders prekär, als damit Vergütungen für Auszubildende und Aushilfen außen vor blieben. Diese Verfahrensweise hätte für viele Betriebe bedeutet, dass Teile der Soforthilfe hätten zurückbezahlt werden müssen.

Freude über Teilerfolg

"Wir freuen uns über diesen Teilerfolg", sagt Bernd Niemeier, Präsident des DEHOGA Nordrhein-Westfalen, "auch wenn wir wissen, dass damit erst einmal nur Zeit gewonnen ist. Wir hoffen aber, dass die Erkenntnis auf Bundes- und Landesebene siegt, dass das damalige Ziel der Soforthilfen, nämlich möglichst viele Pleiten in der Wirtschaft zu verhindern, durch diese Art des Verfahrens nur um einige Monate verschoben würde und nicht im Interesse der Politik liegen kann. Eine nachträgliche Anpassung wäre für die Branche sehr wünschenswert."

Die betriebswirtschaftlichen wie organisatorischen Herausforderungen, mit denen das Gastgewerbe während der Corona-Krise trotz der Lockerungen konfrontiert ist, bleiben weiterhin sehr hoch. In einer Umfrage des DEHOGA in Nordrhein-Westfalen zu einem Monat Lockerungen in der Gastronomie hatten die Gastronomen angegeben, dass trotz Lockerungen lediglich 12 Prozent wirtschaftlich arbeiten könnten und dass sie im Vergleich zum Vorjahr mit Umsatzeinbußen von mehr als 50 Prozent rechnen. Clubs und Diskotheken dürfen weiterhin nicht geöffnet werden. Große, klassische Businesshotels in den Städten haben zwar häufig geöffnet, verbuchen aber extreme Umsatzverluste wegen des ausbleibenden Geschäftsreiseverkehrs, der nur äußerst zögerlich angelaufen ist. Großveranstaltungen - Konzerte, Sportveranstaltungen oder Messen, die sich nachhaltig positiv auf Beherbergung, Gastronomie und Caterer auswirken - finden bis mindestens 31. Oktober nicht statt, Corona-Auflagen mit Mindestabständen reduzieren das Platzangebot in den Betrieben.

"Natürlich freuen wir uns darüber, dass ab heute wieder z.B. Hochzeiten mit 150 Teilnehmern in unseren Betrieben gefeiert werden dürfen und wenn sonniges Wetter zu gut gefüllten Terrassen führt. Aber das Gesamtumfeld für unsere Gastronomen, Hoteliers, Caterer, Diskotheken- und Clubbetreiber bleibt weiterhin sehr schwierig. Rückzahlungsdiskussionen sind da zusätzliches Gift", so Niemeier abschließend. 


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken verteidigt die Pläne der schwarz-roten Koalition, die verpflichtende Krankschreibung ab dem ersten Tag einzuführen und die telefonische Krankschreibung abzuschaffen. Es sei zwar das Ende der telefonischen Krankschreibung vereinbart, nicht aber die Möglichkeit eines Attests per Video. 

Die Stadt Bamberg will die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen in weiten Teilen des Stadtgebiets künftig verhindern. Neue Bebauungspläne und Veränderungssperren sollen den Wohnungsmarkt langfristig schützen.

Mit den Worten „Die Minijobs bleiben“ hat sich CSU-Chef Markus Söder klar gegen eine Abschaffung der geringfügigen Beschäftigung ausgesprochen. Seine Aussage erfolgt wenige Tage nach einem Brandbrief von Wirtschaftsverbänden und vor der für den Herbst angekündigten Entscheidung der Bundesregierung.

Eine breite Allianz von Wirtschaftsverbänden, darunter der DEHOGA, hat die Bundesregierung eindringlich davor gewarnt, Minijobs im Zuge der geplanten Sozial- und Rentenreformen faktisch abzuschaffen oder deutlich zu verteuern. In einem Brandbrief fordern sie den Erhalt der Minijobs in ihrer heutigen Form. 

Für die rund 80.000 Beschäftigten im Hotel- und Gaststättengewerbe im Norden beginnen die Tarifverhandlungen. Die Gewerkschaft NGG hat mit Forderungen nach einem Lohnplus von fast 6 Prozent vorgelegt.

Die staatlichen Wirtschaftshilfen während der Corona-Pandemie haben nach einer ZEW-Analyse zahlreiche Arbeitsplätze gesichert. Die zunächst befristete Mehrwertsteuersenkung für Speisen in der Gastronomie kam hingegen nicht so gut an bei den Forschern.

Hochprozentige alkoholische Getränke sollen bald teurer werden – durch einen Aufschlag bei der Steuer. Das soll nicht nur dazu beitragen, den Haushalt zu sanieren.

Die Bundesärztekammer begrüßt die Pläne der Bundesregierung Alkohol, Tabak und gesüßte Getränke stärker zu besteuern - fordert aber noch weitergehende Schritte: Bei Alkohol greife die Beschränkung auf einzelne Produktgruppen wie Spirituosen oder Schaumwein zu kurz.

Mehr Ausgaben und höhere Schulden: Das sind Kernpunkte des Bundeshaushalts 2027. Finanzminister Lars Klingbeil schließt Milliardenlücken, muss dazu aber in eine Rücklage greifen. Zur Konsolidierung des Haushalts plant die Regierung zudem den Abbau von Finanzhilfen.

Branchenverbände sehen in den Koalitionsbeschlüssen ein Signal für den Fortbestand der Minijobs. Bundeskanzler Friedrich Merz kündigte die Entscheidung über den rentenpolitischen Umgang mit Beschäftigungsverhältnissen jedoch erst für den Herbst an.