Nur ganzer Kalendertag zählt als Ersatzruhetag

| Politik Politik

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass Ruhetage, die als Ausgleich für Feiertagsarbeit gewährt werden, ganze Kalendertage von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr umfassen müssen. Darauf weist der DEHOGA Bundesverband hin.

Wenn nicht durch Tarifvertrag etwas anderes bestimmt ist, haben Arbeitnehmer nach § 11 Abs. 3 Satz 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) einen Anspruch auf einen Ersatzruhetag innerhalb von acht Wochen. Im entschiedenen Fall eines Lkw-Verladers, der ausschließlich in Nachtschicht arbeitete, gewährte die Arbeitgeberin diesen Ersatzruhetag im Anschluss an eine Nachtschicht, somit beginnend um 02:00 Uhr morgens bis zum Abend des darauffolgenden Werktages. Der Ersatzruhetag dauerte dadurch mehr als 24 Stunden, umfasste aber nicht einen vollständigen Kalendertag. Dagegen wendete sich der Arbeitnehmer.

Das BAG gab dem Lkw-Verlader recht. Zweck des Arbeitszeitgesetzes sei, Sonn- und Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der „seelischen Erhebung“ zu schützen. Dem werde ein Ersatzruhetag nur gerecht, wenn er sich nach dem Tagesrhythmus richte und nicht nach einer individuellen, davon abweichenden 24-stündigen Freistellung.

Das Urteil sei prinzipiell übertragbar auf Beschäftigte des Gastgewerbes, die sonn- oder feiertags in Schichtsystemen arbeiten, die vor 00:00 Uhr beginnen und nach 00:00 Uhr enden, so der DEHOGA. Das gelte auch dann, wenn die Beschäftigung am jeweiligen Sonn- oder Feiertag nur sehr kurz erfolgt, weil das Schichtende in den Nacht- bzw. frühen Morgenstunden des Sonn- oder Feiertages liege. Zu beachten sei allerdings, dass gastgewerbliche Tarifverträge meist spezielle Regeln für die Sonn- und Feiertagsbeschäftigung und deren Ausgleich beinhalten würden. Eine Abweichung von § 11 ArbZG sei jedoch nur durch Tarifvertrag, nicht durch Arbeitsvertrag möglich.

Wichtig auch: Der Ersatzruhetag muss kein zusätzlicher freier Tag sein. Jeder Werktag, also auch ein ohnehin oder schichtplanmäßig arbeitsfreier Tag von Montag bis Samstag kommt dafür in Betracht. Der freie Tag muss auch nicht im Dienstplan ausdrücklich als Ersatzruhetag bezeichnet werden. Er soll möglichst unmittelbar im Anschluss an eine 11- bzw. 10stündige Ruhezeit nach § 5 ArbZG gewährt werden, damit die Arbeitnehmer eine längere zusammenhängende Ruhezeit pro Woche zur Verfügung haben.


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Bundeskanzler Olaf Scholz hat sich für eine schrittweise Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro ausgesprochen. Gleichzeitig übte er Kritik an der Mindestlohnkommission.

Der DEHOGA Bayern sowie die Gewerkschaft NGG konnten sich in München nicht auf einen neuen Entgelttarifvertrag für Bayerns Hotellerie und Gastronomie einigen. Die Gewerkschaft NGG brach die Gespräche am Montag ab. Nun plane man Aktionen bis hin zum Warnstreik. Die Arbeitgeber hatten die NGG-Forderungen als unrealistisch zurückgewiesen.

Die Europäische Kommission hat heute Booking Holdings, die Muttergesellschaft von Booking.com, als Gatekeeper-Plattform im Sinne des Digital Markets Act benannt. Booking.com hat nun sechs Monate Zeit, um alle Gebote und Verbote als Gatekeeper zu erfüllen.

Der DEHOGA Bundesverband macht noch einmal auf die Frist für die Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen) aufmerksam: Diese können nach der letztmaligen Fristverlängerung vom März noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden.

Mit Blick auf die Europawahl am 9. Juni starten die in der Arbeitsgemeinschaft Mittelstand zusammengeschlossenen Verbände einen gemeinsamen Wahlaufruf mit Reformvorschlägen.

Die Regierungskoalition aus CSU und Freien Wählern drückt beim geplanten Cannabis-Verbot, insbesondere für Volksfeste und Biergärten, aufs Tempo. Zudem soll das Kiffen auch in ausgewiesenen Raucherräumen und Raucherbereichen verboten werden.

Einen Monat vor der Wahl des Europäischen Parlaments am 9. Juni haben der Hotelverband Deutschland und der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband den detaillierten Forderungskatalog des Gastgewerbes an die europäische Politik der Öffentlichkeit präsentiert.

Als erstes Bundesland wird Bayern seine Städte und die ländlichen Räume bei der Akquisition von Tagungen und Kongressen aktiv unterstützen. Dazu hat die Bayerische Tourismusministerin Michaela Kaniber eine Initiative für Bayerns Kongresswirtschaft vorgestellt.

Das Handelsblatt hat eine interne Aufstellung aus dem Finanzministerium, die Sparvorschläge in Höhe von neun Milliarden Euro vorsieht, veröffentlicht. Ganz oben auf der Liste: die ermäßigte Mehrwertsteuer für die Hotellerie und die Steuerfreiheit von Sonn-, Feiertag- und Nachtzuschlägen. Nach Gesprächen mit politisch Verantwortlichen stellt der DEHOGA die Dinge richtig.

Die Gewerkschaft Verdi und die Grünen im Bundestag haben sich für eine Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro pro Stunde ausgesprochen. Sie verwiesen erneut auf eine entsprechende EU-Richtlinie.