Oberlandesgericht: Versicherung muss Gastwirt nicht wegen Corona-Schließung entschädigen

| Politik Politik

Eine Versicherung muss einen Gaststättenbetreiber nicht wegen pandemiebedingter Schließung seines Lokals entschädigen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom Dienstag hervor (Aktenzeichen: 4 U 61/21). Das Gericht wies damit die Klage eines Restaurantbetreibers aus der Dresdner Innenstadt zurück.

Dieser wollte seine Versicherung wegen der Schließung seines Betriebs im Zusammenhang mit der ersten Welle der Corona-Pandemie ab März 2020 in Anspruch nehmen. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung dieser Fragen für zahlreiche Versicherungsverträge wurde die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.

Die Richter urteilten, dass die Versicherung durchaus auch Schutz vor einer Pandemie und den damit einhergehenden Schließungen der gesamten Gastronomie beinhalte. Den Versicherungsbedingungen sei aber nicht hinreichend deutlich zu entnehmen, dass Versicherungsschutz über die darin ausdrücklich aufgeführten Krankheiten und Erreger hinaus auch für Covid-19 versprochen worden sei. Es könne nicht davon ausgegangen werden, dass die Nennung von Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes bedeute, dass auch alle nach Vertragsschluss in das Gesetz aufgenommenen Krankheiten und Erreger vom Versicherungsschutz umfasst seien, so die Richter. (dpa)


Zurück

Vielleicht auch interessant

Der DEHOGA kritisiert Pläne der Rentenkommission, den Sonderstatus von Minijobs künftig auf Schüler zu beschränken. Der Verband warnt vor erheblichen Folgen für die Personalplanung in Hotellerie und Gastronomie.

Das Berliner Abgeordnetenhaus hat ein neues Landesgaststättengesetz beschlossen. Vorgesehen sind unter anderem längere Öffnungszeiten für die Außengastronomie in künftig festzulegenden Ausgehvierteln.

Die Rentenkommission will beitragsfreie Minijobs künftig auf Schüler beschränken. Besonders das Gastgewerbe könnte von der geplanten Änderung betroffen sein: Jeder zweite Beschäftigte in Gastronomie und Hotellerie arbeitet auf Minijob-Basis.

München will die Vermietung von Ferienwohnungen künftig stärker kontrollieren. Der Sozialausschuss des Stadtrats hat eine Registrierungspflicht beschlossen und weitere Änderungen bei der Zweckentfremdung von Wohnraum auf den Weg gebracht.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump. insbesondere fordert Monika Schnitzer die Rücknahme der Senkung der Mehrwertsteuer in der Gastronomie.

Die Chefin der «Wirtschaftsweisen» wirbt für einen Abbau von Subventionen. Steigende Preise und Kosten könnten nicht immer wieder abgefedert werden. Deutschland lebe auf Pump.

50 Cent extra pro Einwegbecher? Die Wirtschaft in Potsdam reagierte verärgert. Jetzt soll die Verpackungssteuer auf Einweggeschirr in der Landeshauptstadt später kommen als vorgesehen.

Der Entwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes sorgt für Kritik aus Wirtschaft, Hotellerie und Politik. Streitpunkt sind vor allem die geplante Tarifbindung bei flexibleren Arbeitszeiten sowie die verpflichtende elektronische Zeiterfassung. Branchenvertreter des Gastgewerbes sind auf der Zinne.

Die Arbeitszeitregeln sollen gelockert werden, das hatten Union und SPD im Koalitionsvertrag vereinbart. Wie sehr, ist noch offen. Ein erster Entwurf hält grundsätzlich am Achtstundentag fest.

Das Europäische Parlament hat neue Vorgaben für die Bezeichnung pflanzlicher Lebensmittel gebilligt. Während Begriffe wie „Veggie-Burger“ erlaubt bleiben sollen, könnten Bezeichnungen wie „Veggie-Hühnchen“ oder „veganer Speck“ künftig untersagt werden.