Oberlandesgericht weist Corona-Ansprüche von Hotel gegen Versicherung zurück

| Politik Politik

Das Oberlandesgericht in Jena hat die Klage eines Hotels abgewiesen, das nach einer coronabedingten Teilschließung Zahlungen seiner Versicherung anstrebte. Der Hotelbetrieb sei nicht insgesamt untersagt worden, sondern für nicht-touristische Übernachtungen noch erlaubt gewesen, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts am Mittwoch zur Begründung. Geschäftliche Übernachtungen seien noch möglich gewesen. Der Versicherungsfall sei nicht eingetreten, stellte das Gericht fest.

Außerdem konnten laut Gericht «keine derart erheblichen wirtschaftlichen Einbußen bei der Klägerin festgestellt werden, die unter Umständen ebenfalls wie eine vollständige Betriebsschließung hätten bewertet werden können.» Den Angaben zufolge lag der Anteil der Buchungen für geschäftliche Zwecke in dem Jahr 2019 bei etwa 58 Prozent und im Jahr 2018 bei 56 Prozent.

Geklagt hatte eine Unternehmerin, die im Wartburgkreis ein Hotel betreibt und zwischen dem 19. März und dem 15. Mai 2020 wegen der Corona-Pandemie keine touristischen Übernachtungen anbieten durfte. Sie hatte aber eine Versicherung abgeschlossen, die sich auch auf Betriebsschließungen erstreckt. Die Klägerin verlangte nun 64 000 Euro von der Versicherung.

Das Landgericht Meiningen hatte die Klage der Frau abgewiesen. Die Berufung hatte mit der Entscheidung des Oberlandesgerichts in Jena auch keinen Erfolg. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mehrkosten fürs Mitnehmen? Potsdam will dem Beispiel Tübingen folgen und eine Verpackungssteuer einführen. Die Wirtschaft befürchtet, dass es am Ende der Kunde zu spüren bekommt.

Der Hotelverband Deutschland (IHA) knüpft die Unterstützung für den Digitalen Euro an klare Bedingungen. Für den Erfolg in Hotellerie und Gastronomie fordert der Verband Gebührenfreiheit bei Kleinbeträgen und feste Transaktionsgebühren statt prozentualer Kosten.

Knausern viele Wirte beim Lohn? Der Dehoga Bayern weist Vorwürfe der Gewerkschaft NGG entschieden zurück und betont, dass die Mehrwertsteuersenkung direkt in Lohnsteigerungen und Beschäftigungssicherung fließt.

85 Kilo pro Kopf: Frankreich isst deutlich mehr Fleisch als Deutschland. Jetzt ruft die Regierung zu weniger Konsum auf – aber um die genaue Formulierung gab es Streit.

Die Denkfabrik „Zukunft der Gastwelt“ fordert ein umfassendes Belastungsmoratorium für das Gastgewerbe. In ihrem Schreiben an Bundestagsabgeordnete werden Insolvenzen, wie die der Revo Hospitality Group, als strukturelles Branchenproblem dargestellt. Marc Schnerr beleuchtet in einem Kommentar, warum er diese Argumentation ein wenig einseitig findet.

Die Kommission zur Sozialstaatsreform plant eine Neuausrichtung der Einkommensanrechnung und eine Vereinfachung von Sozialleistungen. Der Branchenverband DEHOGA verweist in diesem Zusammenhang auf die Bedeutung für geringfügig Beschäftigte im Gastgewerbe und warnt vor möglichen Fehlanreizen für Schwarzarbeit.

In Tübingen und Konstanz kennt man sie bereits - in Freiburg gibt es seit Jahresbeginn die Verpackungssteuer auf Speisen zum Mitnehmen. Aus der Gastronomie kommt Gegenwind - die Stadt äußert sich.

Die GEMA muss die Gebühren für Fernsehnutzung neu berechnen. Gastronomen und Hoteliers mit Bildschirmen bis 65 Zoll könnten von rückwirkenden Erstattungen und angepassten Tarifstrukturen profitieren.

Das Bundesarbeitsgericht setzt der Mitbestimmung bei Lieferdiensten Grenzen: Reine Liefergebiete ohne eigene Leitungsebene dürfen keine eigenen Betriebsräte wählen – auch wenn die Arbeit komplett per App gesteuert wird. Die Gewerkschaft NGG fordert nun gesetzliche Nachbesserungen.

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Überarbeitung der Arbeitszeitvorgaben in Deutschland und kündigten das mit Veröffentlichung der Nationalen Tourismusstrategie an. Die Gewerkschaften hingegen befürchten eine zunehmende Belastung der Beschäftigten und drohen mit Arbeitskämpfen.