Oberste Arbeitsrichterin: Umsetzung von Arbeitszeit-Urteil unproblematisch

| Politik Politik

Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, sieht keine Schwierigkeiten bei der Umsetzung des europäischen Urteils zur Arbeitszeiterfassung. Sie sehe den Folgen der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs mit einer gewissen Gelassenheit entgegen, sagte die Juristin am Dienstag bei der Bilanzvorstellung des obersten deutschen Arbeitsgerichts in Erfurt.

Die Dokumentation der Arbeitszeit sei im Interesse von Arbeitnehmern wie Arbeitgebern. In Unternehmen mit Betriebsräten sei das Arbeitszeitregime bereits jetzt klar und transparent geregelt. «Dienstplangestaltung geht nicht ohne Arbeitszeiterfassungssysteme», sagte Schmidt.

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom vergangenen Mai sollen Arbeitgeber verpflichtet werden, die gesamte Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Die Gewerkschaften begrüßten dies als Schutz vor unbezahlten Überstunden. Arbeitgeber warnten vor neuer Bürokratie.

Jeder verantwortungsvoller Arbeitgeber habe ein Interesse, dass Arbeitszeiten dokumentiert seien, sagte Schmidt. «Es schützt ihn auch davor, Überstundenvergütungen ausgesetzt zu sein.» Das Urteil über Bürokratie zu diskreditieren, sei der falsche Weg.

Die Umsetzung des Urteils sei nicht ein so großes Feld, meinte Schmidt. «Aber es ist eine Aufgabe die sich dem Gesetzgeber stellt, und dieser Herausforderung wird er entsprechen müssen.»

Beim Bundesarbeitsgericht gingen 2019 den Angaben zufolge 2472 Streitfälle ein und damit 620 mehr als im Jahr zuvor. Die Zunahme resultiere aus der Aufarbeitung der Folgen der Insolvenz der Fluggesellschaft Air Berlin. Zu den Massenentlassungen von Piloten stehen im Februar zwei Grundsatzentscheidungen an. Bereits in diesem Januar hatte das Bundesarbeitsgericht in einer Entscheidung Forderungen von Flugbegleitern nach Abfindungen zurückgewiesen.

2019 erledigten die Bundesrichter 405 Fälle mehr als 2018. Die Dauer der in Erfurt erledigten Verfahren betrage nun knapp sieben Monate. Das sei kaum mehr zu unterbieten, sagte die Präsidentin.


Notizblock

Internet

Zurück

Vielleicht auch interessant

Finanzminister Lars Klingbeil will keine Extrasteuer auf zuckerfreie Getränke erheben. «Das mache ich nicht. Das wird nicht kommen», erklärte der SPD-Chef. Eine «Zuckersteuer auf zuckerfreie Getränke» ergebe keinen Sinn.

Der Deutsche Tourismusverband kritisiert die AfD-Pläne zur Umgestaltung der Kultur- und Tourismusvermarktung in Sachsen-Anhalt. DTV-Präsident Meyer belegt die wirtschaftliche Relevanz ostdeutscher Kulturstätten und warnt vor Schäden für das internationale Image.

 In der Bundesregierung zeichnet sich ein Streit um die konkrete Ausgestaltung der geplanten Zuckersteuer ab. Wie zuerst die «Bild»-Zeitung unter Verweis auf ein Papier aus dem Finanzministerium berichtete, gibt es Pläne, dass die geplante Zuckersteuer mehr Produkte betreffen könnte als gedacht.

Teaser: Berlin plant eine behördenübergreifende Servicestelle für Veranstaltungen. Sie soll Veranstalter beraten und über Zuständigkeiten, erforderliche Unterlagen und zeitliche Abläufe informieren, selbst aber keine Genehmigungen erteilen.

Booking.com muss Kunden in Österreich nach der Buchung Name und ladungsfähige Anschrift privater Unterkunftgeber mitteilen. Der Oberste Gerichtshof hat die Revision der Plattform gegen die entsprechende Entscheidung der Vorinstanzen zurückgewiesen.

Die geplante Abschaffung des Rabattfreibetrags für Mitarbeiter ist im aktuellen Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform nicht mehr enthalten. Zuvor hatten Verbände aus Hotellerie, Gastronomie und Touristik die Pläne kritisiert.

Die Wirtschaftskammer Österreich hat mit den Gewerkschaften GPA und vida einen neuen Kollektivvertrag für die Gastronomie und Hotellerie vereinbart. Ab Oktober steigen die Gehälter um durchschnittlich drei Prozent, ergänzt durch Einmalzahlungen und höhere Lehrlingseinkommen.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will den steuerlichen Freibetrag für Mitarbeiterrabatte von 1.080 Euro abschaffen. Der Deutsche Reiseverband kritisiert die Pläne und verweist auf die besondere Bedeutung vergünstigter Reiseleistungen für Beschäftigte der Branche.

Sekt oder Bier bei der Konfirmationsfeier oder der Jugendweihe: Das war seit Generationen üblich. Doch die Gefahren durch Alkohol werden inzwischen viel ernster genommen. Der Gesetzgeber reagiert.

Seit dem 12. August gelten erste Vorgaben der europäischen Verpackungsverordnung PPWR verbindlich. Für Hotels und Gastronomiebetriebe kann die eigene Marke auf Verpackungen zusätzliche Verantwortlichkeiten auslösen.