Oberste NRW-Richter verhandeln über Corona-Lockdown

| Politik Politik

Warenhäuser mussten ihre Geschäfte schließen, Tanzschulen und Gastronomie machten dicht, Fitnessstudios durften niemanden mehr hereinlassen: Der erste Lockdown in der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 hat viele Unternehmer und Betriebe hart getroffen. Sie zogen vor das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG), um die Regeln der NRW-Landesregierung vorläufig zu kippen. In den Eilverfahren aber blieben sie in der Regel erfolglos. Um Entschädigungsansprüche durchzusetzen, hielten die Firmen an ihren Klagen fest. Nach über zwei Jahren kommt es nun am 25. August und 22. September zu mehreren mündlichen Verhandlungen in den Hauptsacheverfahren am OVG in Münster. Das teilte eine OVG-Sprecherin auf Nachfrage mit.

Beim ersten Termin geht es um ein Fitnessstudio (Bielefeld), einen Personal-Trainer aus Gelsenkirchen, eine Tanzschule (Bonn) und eine Gastronomie (Essen). Rund vier Wochen später verhandelt das OVG in Sachen Galeria Karstadt Kaufhof und Peek & Cloppenburg. Hier geht es um die Begrenzung der Verkaufsfläche in Warenhäusern, Technikmärkten und Modegeschäften auf 800 Quadratmeter. Der Einzelhandel mit Produkten des täglichen Bedarfs durfte uneingeschränkt offen bleiben.

Bundesweit hatte es zuletzt erste Entscheidungen in Hauptsacheverfahren durch den Verwaltungsgerichtshof (VGH) des Landes Baden-Württemberg zum Corona-Lockdown im April 2020 gegeben. Das Gericht in Mannheim bestätigte im Grundsatz alle Eilverfahren.

Bei diesen Eilverfahren vor dem OVG geht es um eine vorläufige Einschätzung des Gerichts. Entschieden wird dabei allein nach Aktenlage. Am Ende steht kein Urteil, sondern ein Beschluss. Der ist nicht anfechtbar. Im Fall der Corona-Schutzverordnung des Landes NRW ging es darum, diese vorläufig außer Vollzug zu setzen.

Im Hauptsacheverfahren, also einer Klage, steht am Ende ein Urteil. Nach einer grundlegenden, vertieften Prüfung mit mehr Zeit werden bei einer mündlichen Verhandlung die Argumente ausgetauscht. Im Gegensatz zum Beschluss ist dann noch der Gang in die nächste Instanz, hier das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, möglich.

Das OVG deutet oft an, wie es die Chancen einer Klage einschätzt. Im Fall der Begrenzung auf 800 Quadratmeter Verkaufsfläche hatte das Gericht in seiner Pressemitteilung vom 29. April 2020 von offenen Erfolgsaussichten gesprochen, obwohl der Eilantrag scheiterte. (dpa)


 

Zurück

Vielleicht auch interessant

Mehr Transparenz auf der Speisekarte – oder mehr Bürokratie in der Küche? Die geplante Tierhaltungskennzeichnung spaltet die Branche. Zwischen politischem Anspruch und betrieblicher Realität geht es um mehr als nur ein Label. Ein Kommentar von Marc Schnerr.

Der Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) in Rheinland-Pfalz ist gegen die Einführung einer Bettensteuer. Der Verband plädiert dagegen für einen zweckgebundenen Gästebeitrag.

Die Europäische Union hat sich vorläufig auf eine Reform der Koordinierung der Sozialversicherungssysteme verständigt. Wie aus einer Mitteilung des Geschäftsreiseverbades BT4Europe hervorgeht, betrifft die Einigung insbesondere die Abschaffung der A1-Bescheinigung für kurzfristige grenzüberschreitende Geschäftsreisen.

Caroline von Kretschmann äußert sich zur Entlastungsprämie und nennt eine Beispielrechnung: Für die Auszahlung an alle Mitarbeiter wären 3,3 Millionen Euro zusätzlicher Umsatz erforderlich. Auch der DEHOGA Hessen kritisiert das Maßnahmenpaket der Bundesregierung.

Als Reaktion auf gestiegene Kosten durch den Iran-Krieg ermöglicht die Koalition eine steuerfreie Krisenprämie für Arbeitnehmer. Die Wirtschaft hat aber schon verhalten reagiert.

Der Kanzler hat mit einer Äußerung zur gesetzlichen Rente für Empörung gesorgt. Auf dem CDA-Kongress versucht er, die Gemüter zu beruhigen. Und er hat eine Botschaft für den Koalitionspartner.

Sollten Steueraufschläge für Cola und Limo kommen, um Anreize für gesündere Ernährung zu setzen? Die Gesundheitsministerin ist dafür. Doch das letzte Wort in der Regierung ist noch nicht gesprochen.

Ein Verbändebündnis warnt vor einer Ausweitung der Kennzeichnung der Tierhaltung auf verarbeitete Lebensmittel und die Gastronomie. Die Verbände befürchten steigende Preise für Verbraucher und einen bürokratischen Mehraufwand für die Betriebe.

Der Hotelverband Deutschland plant mit „IHA Inside 2026“ ein Branchentreffen am Nürburgring. Auf dem Programm stehen Fachvorträge, Wettbewerbe und ein begleitendes Rahmenangebot.

Ein Verbändebündnis warnt vor einer Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf verarbeitete Lebensmittel und die Gastronomie. Die Verbände befürchten steigende Preise für Verbraucher und einen bürokratischen Mehraufwand für die Betriebe.